6136/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.03.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend der Ratifizierung des Übereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

 

Aus der EU-Jahresvorschau 2021, an dessen inhaltlicher Umsetzung sich auch Österreich beteiligt, geht hervor, dass „der Beitritt der Europäischen Union zur Istanbul-Konvention als aktiver und sichtbarer Schritt zur Stärkung von Gewaltschutz und Gewaltprävention sehr begrüßt wird. Der neue Vorschlag der Europäischen Kommission wird nach Vorlage geprüft, insbesondere auch um sicherzustellen, dass die bereits durch die Istanbul-Konvention etablierten hohen Standards im Gewaltschutz nicht unterlaufen werden."

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

 

ANFRAGE

 

1.     In welcher Form sind die hohen Standards betreffend des Gewaltschutzes derzeit konkret in Österreich ausgestaltet?

2.     Wie könnten konkret die hohen österreichischen Standards bezüglich der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt unterlaufen werden?

3.     Mit welcher konkreten Vorgehensweise kann man die bereits etablierten hohen Standards sichern?

4.     Welche Kosten sind damit verbunden?

5.     Wie versucht Österreich derzeit Frauen in der Thematik „Verhütung und Bekämpfung von Gewalt und häuslicher Gewalt“ zu erreichen?

6.     Wie viele Fälle von Gewalt gegen Frauen gab es im Zeitraum 2015 - 2020?

7.     Wie viele Fälle von häuslicher Gewalt gegen Frauen gab es im Zeitraum 2015 - 2020?

8.     Können etwaige Verbesserungen in der Gewaltprävention auf das am 1. August 2014 in Kraft getretene Übereinkommen zurückgeführt werden?

9.     Mit welcher Vorgehensweise möchte man künftig die Gewalt gegenüber Frauen und häuslicher Gewalt entgegenwirken?