615/J XXVII. GP
Eingelangt am 22.01.2020
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
betreffend Außenstände nicht rückerstatteter Behandlungskosten
Unter www.gesundheit.gv.at steht aktuell zu lesen:
„Haben Sie sich für eine Gesundheitsdienstleistung in Österreich entschieden, können Sie sich in zwei Versorgungsbereichen behandeln lassen: entweder im „niedergelassenen Bereich“ oder im „Spitalsbereich“. Diese Unterscheidung ist insofern relevant, als in den beiden Bereichen die Berechnung der Behandlungstarife auf unterschiedlichen Grundlage beruht. Auch die Zahlungskonditionen der jeweiligen Gesundheitsdienstleisterinnen und Gesundheitsdienstleister können in diesen beiden Bereichen verschieden sein . . .
Für beide Bereiche gilt, dass alle Gesundheitsdienstleisterinnen und Gesundheitsdienstleister die Verpflichtung zur Gleichbehandlung von österreichischen und ausländischen Patientinnen und Patienten trifft. Dies betrifft sowohl Umfang und Qualität der medizinischen Behandlung als auch die Höhe der Behandlungskosten. Das heißt, ausländischen Patientinnen und Patienten, die von der EU-Richtlinie betroffen sind, dürfen für dieselbe Leistung keine höheren Beträge in Rechnung gestellt werden als österreichischen Patientinnen und Patienten. (…)“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz folgende
Anfrage