6150/J XXVII. GP
Eingelangt am 26.03.2021
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Härtefallfonds für alle privaten Zimmer- und/oder Ferienwohnungsvermieter im häuslichen Zu- und Nebenerwerb
Die Privatvermieterinnen und Privatvermieter Österreichs leisten einen wichtigen Beitrag zur tourismuswirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes. Weit über 40.000 Privatvermieterinnen und -vermieter zeichnen für einen Nächtigungsanteil von über 21 Millionen pro Jahr. Alle Privatvermieterbetriebe mit insgesamt über 300.000 Gästebetten stellen in Summe ca. 2/3 aller Beherbergungsbetriebe Österreichs.
„Die Privatzimmervermietung ist, da sie nach ihrer Eigenart und Betriebsweise in die Gruppe der häuslichen Nebenbeschäftigung fällt, aus dem Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen. Häusliche Nebenbeschäftigung bedeutet, dass die Tätigkeit der Zimmervermietung im eigenen Haus/in der eigenen Wohnung neben der Führung des eigenen Haushalts stattfindet.“ [1] Somit sind alle Gästezimmer und Ferienwohnungen, welche sich nicht in derselben Wohneinheit befinden – sei es nur einige Meter entfernt – ausgenommen und werden aus dem Härtefallfonds nicht bedient. Die Betroffenen berichten über ablehnende Bescheide für Corona-Hilfen mit dieser Begründung.
Auch nichts aus dem Härtefallfonds erhalten alle, welche einer Beschäftigung nachgehen und mehr als 2000,- Euro brutto verdienen. Dies überrascht besonders, da es sich laut der Definition bei den Privatvermietern um einen häuslichen Zu- oder Nebenerwerb handelt. Es ist deswegen davon auszugehen, dass die Vermieter einer weiteren Tätigkeit nachgehen müssen, um finanziell „über die Runden zu kommen“.
Auch wenig verständlich ist, dass Arbeitslose, welche ein AMS-Geld, Notstandshilfe oder Weiterbildungs- bzw. Umschulungsgeld bekommen, keine Unterstützung aus dem Härtefallfonds erhalten. Dabei sind diese bereits durch die Corona-bedingte Arbeitslosigkeit unter Druck, da sie nur ca. 55 % ihres letzten Bezuges als Nettoersatzrate bekommen.
All diese Privatvermieter waren aber auf die regelmäßigen Einnahmen aus der touristischen Vermietung angewiesen und müssen diese Krise ohne jegliche Unterstützung aus dem Härtefallfonds überstehen. Oft haben sie investiert und müssen ihre Kredite bedienen. Die Fixkosten für die Räumlichkeiten für die Touristen laufen weiter. Die bekannt schwierige Situation, in der sich der Tourismus in Folge der Covid19-Restriktionen nach wie vor befindet, hat auch diese Anbieter getroffen. Wir dürfen nicht eine ganze Gruppe von Betroffenen durch die Corona-Krise im „Regen stehen lassen“.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage
1. Wir fordern eine kulante Vorgehensweise bei der Vergabe von Corona-Hilfen an die verschiedenen privaten touristischen Zimmer- und/oder Ferienwohnungsvermieter, welche den strengen Auflagen für diese nicht hundertprozentig entsprechen. Unterstützen Sie diese Forderung?
a. Wenn ja, wann und wie wird diese Forderung umgesetzt?
b. Wenn nein, warum nicht?
2. Warum erhalten Privatvermieter, welche zu den zehn fixen Betten noch zusätzliche Ausziehcouch haben, auf der eventuell im Bedarfsfall zwei weitere Personen nächtigen können, keine Entschädigung aus dem Härtefallfonds?
3. Wieso wurden die Privatvermieter von Zimmern- und/oder Ferienwohnungen bei der Erlassung des Härtefallfondsgesetzes Ende März 2020 nicht berücksichtigt, obwohl die bäuerlichen Privatvermieter berücksichtigt wurden?
4. Wie viele Anträge von Privatzimmer- und Ferienwohnungsvermietern auf Grundlage der Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen wurden bis dato gestellt?
a. Wie viele davon wurden bereits bearbeitet?
i. Wie viele davon waren bäuerliche Betriebe?
ii. Wie viele davon waren nicht bäuerliche Betriebe?
b. Wie viele Anträge wurden abgelehnt und aus welchen Gründen?
i. Wie viele davon waren bäuerliche Betriebe?
ii. Wie viele davon waren nicht bäuerliche Betriebe?
c. Wie viele Anträge wurden positiv beurteil?
i. Wie viele davon waren bäuerliche Betriebe?
ii. Wie viele davon waren nicht bäuerliche Betriebe?
d. Wie hoch sind die durchschnittlich ausbezahlten Hilfen?
i. Wie viele erhielten bäuerliche Betriebe im Durchschnitt?
ii. Wie viele erhielten nicht bäuerliche Betriebe im Durchschnitt?
5. Wir fordern seit Langem eine Entschädigung für die Privatvermieter, welche mehr als 2000,- Euro brutto verdienen, bisher werden sie nicht aus dem Härtefallfonds entschädigt.
a. Warum wurden sie bis jetzt nicht entschädigt?
b. Werden Sie unsere Forderung umsetzten?
6. Wir fordern seit Langem eine Entschädigung für die Privatvermieter, welche AMS-Geld, Notstandshilfe oder Weiterbildungs- bzw. Umschulungsgeld bekommen, bisher werden sie nicht aus dem Härtefallfonds entschädigt.
a. Warum wurden sie bis jetzt nicht entschädigt?
b. Werden Sie unsere Forderung umsetzten?