6156/J XXVII. GP

Eingelangt am 30.03.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Abteilung I/4; Folgeanfrage zu 4869/J

 

In der Anfragebeantwortung zur Anfrage 4869/J beschreiben Sie die Ausgestaltung der Abteilung I/4 im Bundeskanzleramt "Informationsinitiativen, Mediaplanung und - budget" wie folgt: 

Die genannte Abteilung I/4 „Informationsinitiativen, Mediaplanung und -budget“ in ihrer derzeitigen Ausgestaltung besteht seit dem 1. März 2018 (bis 30. April 2019 unter der Bezeichnung „Ressourcenmanagement des Regierungssprechers“).

Die Geschäftseinteilung sowie die Aufgabenverteilung und die Leitung der Abteilungen ist auch der Website des Bundeskanzleramts zu entnehmen: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/organisation-bundeskanzleramt/geschaftseinteilung.html. Demnach ist mit der Leitung der Abteilung Dr. Andrea Manhart betraut. Die Aufgaben der Abteilung I/4 „Informationsinitiativen, Mediaplanung und -budget“ umfassen Vergabeangelegenheiten der Informationstätigkeit der Bundesregierung sowie das entsprechende Ressourcenmanagement. Darüber hinaus fungiert die Abteilung als Schnittstelle des Ressorts für die Umsetzung des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes (MedKF-TG) und dessen Auswertung. Die Beauftragung von Dolmetsch- bzw. Übersetzungsleistungen für das Bundeskanzleramt fällt ebenso in die Zuständigkeit dieser Organisationseinheit.

Darüber hinaus beschreiben Sie den Personalaufwand mit neun Beschäftigten und monatlichen Personalkosten (Dezember 20) von 43.451,08 Euro (exklusive Sonderzahlungen).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie lässt sich die Anzahl der Mitarbeiter_innen in dieser Abteilung begründen?

a.    Welche Aufgabengebiete werden konkret von den Mitarbeiter_innen übernommen? Wie viele Mitarbeiter_innen (bitte in Vollzeitäquivalenten) sind für welche Aufgaben verantwortlich?

2.    Welche konkreten Leistungen erbringt die Abteilung I/4?

a.    Wie wird diese Leistung und die Ergebnisse gemessen?

3.    Welche Abteilung hat diese Leistungen vor dem 18. März 2018 erbracht und wie sah damals die Ausgestaltung aus?

a.    Wie viele Mitarbeiter_innen (in Vollzeitäquivalenten) waren für diese Tätigkeiten vor diesem Zeitpunkt angestellt?

4.    Welche Mediaagenturen wurde vor Wavemaker im Zeitraum 18. März 2018 bis 18. März 2020 für Mediaplanung sowie -buchung zugezogen?

a.    In welchem Zeitrahmen und in welchem Ausmaß?

5.    Wie hoch waren die bisherigen Zahlungen an die Mediaagentur Wavemaker? Bitte auch um genaue Auflistung der Posten.

6.    Wie hoch war der Personalaufwand (bitte in Vollzeitäquivalenten angeben) der Mediaagentur Wavemaker für die von Ihnen gegebenen Aufträge?

a.    Wie erklären sie sich den Zusatzaufwand an Personal, obwohl in der bestehenden Abteilung bereits 9 Mitarbeiter_innen beschäftigt sind?

7.    Ist Ihnen die "Trimmel-Formel" ein Begriff?   

a.    Wenn ja, wie lautet diese konkret?

b.    Wenn ja, wird diese (noch) angewendet?

c.    Wenn nein, welche Formel oder Berechnungsgrundlage wird stattdessen verwendet?