6163/J XXVII. GP
Eingelangt am 31.03.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Klandestines türkises "System Pilnacek" weiterhin aktiv
Am 10. März 2021 fand die Befragung vom Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien Mag. Johann Fuchs statt. Die Aussagen von LOStA Mag. Fuchs offenbarten die geballte Ignoranz für die ihn bindende Rechtslage und sein in der Folge gefährlich falsches Amtsverständnis:
Besonders besorgniserregend war die Aussage von LOStA Mag. Fuchs, in der er schilderte, dass es für ihn wichtig sei, dass bei Hausdurchsuchungen bei aktiven Regierungsmitgliedern andere Regierungsmitglieder im Ministerrat von der bevorstehenden Hausdurchsuchung informiert werden. Fuchs wollte damit einen modus operandi gar nicht abstreiten, der mehrfach inakzeptabel ist: über geplante Zwangsmaßnahmen wie Hausdurchsuchungen in brisanten politiknahen Strafverfahren undokumentiert telefonisch an die Ressortspitze bzw. die vorgesetzte Sektion abseits der gesetzlich vorgesehenen schriftlichen Berichtswege zu informieren. Dieses Handeln birgt das immanente Risiko in sich, dass Zwangsmaßnahmen im politischen Umfeld vorab verraten werden. Hinzu kommt dass LOStA Mag. Fuchs nicht ausschließen konnte, dass er auch Sektionschef Mag. Pilnacek als mittlerweile Unzuständigem (SC Mag. Pilnacek ist seit 1. September 2020 nicht mehr für Einzelstrafsachen zuständig) weiterhin auf rechtswidrigem Wege Dokumente aus Strafakten- inklusive Verschlussakten wie etwa rund um die Causa Blümel- zukommen ließ. Diese Aussagen legen Amtsmissbrauch iSd §302 StGB bzw. auch die Verletzung des Amtsgeheimnisses iSd §310 StGB nahe.
Hinzu kommen Aussagen von LOStA Mag. Fuchs, wie dass er sich noch im Februar, also dem Monat in dem Sektionschef Mag. Pilnacek suspendiert wurde, über Auslegungsfragen iZm der Durchsuchungsanordnung bzgl. Mag. Blümel mit Pilnacek unterhalten habe. LOStA Mag. Fuchs findet es offenbar weiterhin angebracht, sich von allen Strafrechtler_innen in Österreich ausgerechnet vom suspendierten Sektionschef Pilnacek in rechtlichen Belangen Rat zu holen.
All dies zeigt ein völlig gefährlich falsches Amtsverständnis des Leiters der Oberstaatsanwaltschaft Wien, der schon seit 1. September 2018 an dieser wichtigen Position schaltet und waltet - durchgehend und weiterhin in engster Absprache mit Christian Pilnacek, nunmehr gerade wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses beschuldigter Sektionschef.
Diese multipel verstörenden Aussagen unter Wahrheitspflicht sollten Sie, Frau Bundesministerin, die Reißleine ziehen lassen. Es ist fraglich, inwiefern Sie, Frau Bundesministerin, sich wann worüber informierten, welche Nachforschungen Sie anstellten, welche Informationen Ihnen daher zur Verfügung standen um die adäquaten Maßnahmen zu setzen.
Aufgrund der Aufhebung der 3-Tagesfrist für die Berichtslegung in berichtspflichtigen Verfahren mit 18.2.2021 stellt sich die Frage, inwiefern sich in Reaktion die (auch informellen) Berichtswege geändert haben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Gelangte Ihnen zur Kenntnis, dass OStA Mag. Fuchs unter Wahrheitspflicht aussagte, dass er mit seinem privaten Smartphone, das er im Rahmen des Dual-SIM-Systems auch dienstlich nutzt, Aktenteile abfotografiert hat?
a. Wenn ja, wann wodurch?
b. Wenn ja, welche Maßnahmen setzten Sie wann, um diesem Sachverhalt nachzugehen?
c. Wenn ja, inwiefern ließ sich dieses Verhalten ausschließen bzw. verifizieren?
d. Welche Smartphone-Marke bzw. Modell benutzt LOStA Mag. Fuchs sowohl dienstlich als auch privat?
e. Besitzt dieses Smartphone tatsächlich eine Dual-SIM-Funktion?
f. Wurde der Umstand, dass LOStA Mag. Fuchs sein privates Smartphone verwendet auch der IT-Abteilung gemeldet?
g. Wurde das Handy das LOStA Mag. Fuchs auch entsprechend gesichert, um es von außen gegen Angriffe zu schützen?
2. Gelangte Ihnen zur Kenntnis dass OStA Mag. Fuchs unter Wahrheitspflicht aussagte, dass er nicht ausschließen kann, Aktenteile über das Handy weitergeschickt zu haben?
a. Wenn ja, wann wodurch?
b. Wenn ja, welche Maßnahmen setzten Sie wann, um diesem Sachverhalt nachzugehen?
c. Wenn ja, inwiefern ließ sich dieses Verhalten ausschließen bzw. verifizieren?
d. Von welcher gesetzlichen Grundlage ist ein derartiges Vorgehen gedeckt?
e. Welche Maßnahmen setzten Sie in der Folge gegenüber OStA Mag. Fuchs nach Besprechung mit wem wann?
f. Gibt es eine speziellen gesicherten Messenger-Dienst den Staatsanwält_innen zur Aktenübermittlung verwenden?
i.Wenn ja, welcher ist das?
g. Wenn nein, welchen Messenger-Dienst verwendet/verwendete LOStA Mag. Fuchs zur Übermittlung dieser Akten?
3. Gelangte Ihnen zur Kenntnis dass OStA Mag. Fuchs unter Wahrheitspflicht aussagte, dass er nicht ausschloss, Aktenteile über das Handy an Christian Pilnacek selbst nach dessen Verlust der Fachaufsicht über Einzelstrafsachen mit 1.9.2020 weitergeschickt zu haben?
a. Wenn ja, wann wodurch?
b. Wenn ja, welche Maßnahmen setzten Sie wann, um diesem Sachverhalt nachzugehen?
c. Wenn ja, inwiefern ließ sich dieses Verhalten ausschließen bzw. verifizieren?
d. Von welcher gesetzlichen Grundlage ist ein derartiges Vorgehen gedeckt?
e. Welche Maßnahmen setzten Sie in der Folge gegenüber LOStA Mag. Fuchs nach Besprechung mit wem wann?
f. Wenn ja, inwiefern ließ sich dieses Verhalten ausschließen bzw. verifizieren?
g. Von welcher gesetzlichen Grundlage ist ein derartiges Vorgehen gedeckt?
h. Gibt es eine speziellen gesicherten Messenger-Dienst den Staatsanwält_innen zur Aktenübermittlung verwenden?
i.Wenn ja, welcher ist das?
i. Wenn nein, welchen Messenger-Dienst verwendet/verwendete LOStA Mag. Fuchs zur Übermittlung dieser Akten?
4. Gelangte Ihnen zur Kenntnis, dass LOStA Mag. Fuchs unter Wahrheitspflicht aussagte, dass er sich nicht erinnern kann und es nur eher nicht glaube, dass er im Zusammenhang mit der Causa "Blümel"- und damit in einem Verschlussakt- Christian Pilnacek Akten oder Aktenteile übermittelt zu haben?
a. Wenn ja, seit wann?
b. Wenn ja, welche Maßnahmen setzten Sie wann, um diesem Sachverhalt nachzugehen?
c. Wenn ja, inwiefern ließ sich dieses Verhalten ausschließen bzw. verifizieren?
d. Von welcher gesetzlichen Grundlage ist ein derartiges Vorgehen gedeckt?
e. Welche Maßnahmen setzten Sie in der Folge gegenüber OStA Mag. Fuchs nach Besprechung mit wem wann?
5. Gelangte Ihnen zur Kenntnis dass LOStA Mag. Fuchs unter Wahrheitspflicht aussagte, dass er von den Kommunikationen, über die er jemanden abseits der normalen Berichtspflichten und -wege schriftlicher Natur über geplante Zwangsmaßnahmen informierte "flächendeckend nicht alle" dokumentierte?
a. Wenn ja, wann wodurch?
b. Wenn ja, welche Maßnahmen setzten Sie wann, um diesem Sachverhalt nachzugehen?
c. Wenn ja, inwiefern ließ sich dieses Verhalten ausschließen bzw. verifizieren?
d. Von welcher gesetzlichen Grundlage ist ein derartiges Vorgehen gedeckt?
e. Welche Maßnahmen setzten Sie in der Folge gegenüber OStA Mag. Fuchs nach Besprechung mit wem wann?
6. Gelangte Ihnen zur Kenntnis dass LOStA Mag. Fuchs unter Wahrheitspflicht aussagte, dass er Sektionschef Christian Pilnacek von bevorstehenden Hausdurchsuchungen in einigen Fällen und dann in der Regel telefonisch informierte, damit die Ressortspitze nicht überrascht werde?
a. Wenn ja, seit wann wodurch?
b. Wenn ja, welche Maßnahmen setzten Sie wann, um diesem Sachverhalt nachzugehen?
c. Wenn ja, inwiefern ließ sich dieses Verhalten ausschließen bzw. verifizieren?
d. Von welcher gesetzlichen Grundlage ist ein derartiges Vorgehen gedeckt?
e. Welche Maßnahmen setzten Sie in der Folge gegenüber LOStA Mag. Fuchs nach Besprechung mit wem wann?
f. Wurden dieser Informationsweitergaben auch dokumentiert?
i.Wenn ja, inwiefern?
ii.Wenn nein, warum nicht?
g. Wie oft passierte eine solche telefonische Informationsweitergabe (gemeint sind Informationen aus aufrechten Ermittlungsverfahren und vor allem Informationen aus Verschlussakten) und an wen wurde dieser in der Regel erteilt?
7. Gelangte Ihnen zur Kenntnis dass LOStA Mag. Fuchs unter Wahrheitspflicht aussagte, dass er in der Regel über Verfahrensschritte in der "Ibiza"-Causa, wenn nicht der Bericht unterwegs war, vorab die vorgesetzt Dienststelle informierte?
a. Wenn ja, seit wann wodurch?
b. Wenn ja, welche Maßnahmen setzten Sie wann, um diesem Sachverhalt nachzugehen?
c. Wenn ja, inwiefern ließ sich dieses Verhalten ausschließen bzw. verifizieren?
d. Von welcher gesetzlichen Grundlage ist ein derartiges Vorgehen gedeckt?
8. Gelangte Ihnen zur Kenntnis dass LOStA Mag. Fuchs unter Wahrheitspflicht aussagte, in der Causa "Blümel" Sektionschefin Göth-Flemmich einen Tag vor der Durchführung der Durchsuchung der Hausdurchsuchung per Mail informiert zu haben?
a. Wenn ja, entspricht dies den Tatsachen?
b. Wenn ja, wann wurde der damalige Interimsjustizminister Werner Kogler von Sektionschefin Göth-Flemmich in der Folge über die geplante Hausdurchsuchung informiert?
9. Gelangte Ihnen zur Kenntnis dass OStA Mag. Fuchs unter Wahrheitspflicht aussagte, dass er sich mit Sektionschef Pilnacek auch nach dem 1.9.2020 in strafrechtlichen Fragen austauschte?
a. Wenn ja, seit wann wodurch?
b. Wenn ja, welche Maßnahmen setzten Sie wann, um diesem Sachverhalt nachzugehen?
c. Wenn ja, inwiefern ließ sich dieses Verhalten ausschließen bzw. verifizieren?
d. Von welcher gesetzlichen Grundlage ist ein derartiges Vorgehen gedeckt?
10. Gelangte Ihnen zur Kenntnis, dass OStA Mag. Fuchs unter Wahrheitspflicht aussagte, dass er ein Telefonat mit SC Mag. Pilnacek zu der Hausdurchsuchung von MMag. Thomas Schmid mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht dokumentiert hat?
a. Wenn ja, wann wodurch?
b. Wenn ja, welche Maßnahmen setzten Sie wann, um diesem Sachverhalt nachzugehen?
c. Wenn ja, inwiefern ließ sich dieses Verhalten ausschließen bzw. verifizieren?
d. Von welcher gesetzlichen Grundlage ist ein derartiges Vorgehen gedeckt?
e. Welche Maßnahmen setzten Sie in der Folge gegenüber LOStA Mag. Fuchs nach Besprechung mit wem wann?
11. Gelangte Ihnen zur Kenntnis, dass LOStA Mag. Fuchs unter Wahrheitspflicht aussagte, dass er in unregelmäßigen Abständen seine Mails löscht- und dabei auch die Weisung mit dem Inhalt der WKStA keine aktive Rolle zukommen zu lassen vom 18.5.2019?
a. Wenn ja, seit wann?
b. Wenn ja, welche Maßnahmen setzten Sie wann, um diesem Sachverhalt nachzugehen?
c. Wenn ja, inwiefern ließ sich dieses Verhalten ausschließen bzw. verifizieren?
d. Von welcher gesetzlichen Grundlage ist ein derartiges Vorgehen gedeckt?
e. Welche Maßnahmen setzten Sie in der Folge gegenüber LOStA Mag. Fuchs nach Besprechung mit wem wann?
12. Gelangte Ihnen zur Kenntnis, dass LOStA Mag. Fuchs unter Wahrheitspflicht aussagte, dass seine gesamte Mailbox gelöscht ist?
a. Wenn ja, seit wann?
b. Wenn ja, welche Maßnahmen setzten Sie wann, um diesem Sachverhalt nachzugehen?
c. Wenn ja, inwiefern ließ sich dieses Verhalten ausschließen bzw. verifizieren?
d. Von welcher gesetzlichen Grundlage ist ein derartiges Vorgehen gedeckt?
e. Welche Maßnahmen setzten Sie in der Folge gegenüber LOStA Mag. Fuchs nach Besprechung mit wem wann?
f. Welche Handhabe hat das Bundesministerium für Justiz im Zusammenhang mit dem Umgang von Mails seiner Bediensteten?
g. Werden dienstliche Mails zentral auf einem Server gespeichert?
i.Wenn ja, wie lange?
ii.Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage?
iii.Wenn nein, warum nicht?
13. Gelangte Ihnen zur Kenntnis, dass OStA Mag. Fuchs unter Wahrheitspflicht aussagte, dass er nicht mit Sicherheit sagen kann, dass er nicht Akten bzw. Aktenteile aus dem PRIKRAF-Verfahren (Teilaspekt vom CASAG-Verfahren) und Alois Mock/Sobotka-Verfahren an Personen außerhalb der Sektion III, IV und V weitergegeben hat?
a. Wenn ja, seit wann?
b. Wenn ja, welche Maßnahmen setzten Sie wann, um diesen Sachverhalt nachzugehen?
c. Wenn ja, inwiefern ließ sich dieses Verhalten ausschließen bzw. verifizieren?
d. Wenn ja, welche Maßnahmen setzten Sie in der Folge gegenüber LOStA Mag. Fuchs nach Besprechung mit wem wann?
14. Wurde/wird vonseiten des BMJ eine detaillierte Durchsicht und Prüfung des Protokolls der Befragung von Johann Fuchs im "Ibiza"-U-Ausschuss am 10. März 2021 vorgenommen?
a. Wenn ja, durch wen jeweils wann im Auftrag von wem?
b. Welches Ergebnis wurde Ihnen nach Durchsicht wann von wem präsentiert?
15. Sind Sie, Frau Bundesministerin, in Kenntnis des nächtlichen E-Mail-Verkehrs vom 6. Juni 2019, der unter anderem Sektionschef Christian Pilnacek und den Leiter der LOStA Wien Johann Fuchs involvierte, und in dem Christian Pilnacek schrieb: „Ich denke, man muss jetzt aktive und breite Öffentlichkeitsarbeit betreiben und insgesamt die Leistungen der WKStA hinterfragen“ (siehe https://www.profil.at/wirtschaft/affaere-pilnacek-naechtliche-emails-11478936)?
a. Wenn ja, sind Sie, Frau Bundesministerin, in Kenntnis der Personen, die in diese Emailkorrespondenz eingebunden sind?
b. Um welche Personen handelt es sich?
16. Welche Gespräche wurden zu der Frage des Vorgehens gegenüber LOStA Mag. Fuchs von Ihnen, Frau Bundesministerin, wann mit wem geführt?
a. Welche Position vertraten jeweils die Anwesenden, insb.
i.LOStA Mag. Fuchs,
ii.Christian Pilnacek und
iii.Sie, sehr geehrte Frau Bundesministerin?
17. Wer war in die Frage der Möglichkeit einer Suspendierung eingebunden?
a. Wer vertrat wann welche Position?
18. Wer vertrat ein Vorgehen einer vorläufigen Suspendierung?
a. Mit Referenz auf welche gesetzlichen Bestimmung?
19. Wer vertrat ein Vorgehen nach § 147 RStDG (einstweilige Suspendierung)?
20. Wurde/wird auf Basis der Aussagen von LOStA Mag. Fuchs eine Anfangsverdachtsprüfung bzw. in der Folge ein Ermittlungsverfahren gegen selbigen aufgrund von §§ 302 und 310 StGB eingeleitet?
a. Wenn ja, auf wessen Initiative wann von wem?
b. Wenn ja, welche Ermittlungsschritte wurden wann durch wen gesetzt?
c. Wenn nein, warum nicht?
21. Trat Sektionschef Christian Pilnacek an Sie oder wen in Ihrem Kabinett heran, um zu Verfahren, in denen er zwischen Zeitpunkt der Anfrage bis Anfragebeantwortung als Beschuldigter geführt wird, seine Meinung bzw. ein Ersuchen kundzutun?
a. Wenn ja, wann mit welchem Inhalt?
b. Wenn ja, welche Maßnahmen setzten Sie in der Folge?
22. Trat Sektionschef Christian Pilnacek an Sie oder wen in Ihrem Kabinett heran, um zu Verfahren, in denen LOStA Mag. Fuchs zwischen Zeitpunkt der Anfrage bis Anfragebeantwortung als Verdächtiger bzw. Beschuldigter geführt wird, seine Meinung bzw. ein Ersuchen kundzutun?
a. Wenn ja, wann mit welchem Inhalt?
b. Wenn ja, welche Maßnahmen setzten Sie in der Folge?
23. Trat LOStA Mag. Fuchs an Sie oder wen in Ihrem Kabinett heran, um zu Verfahren, in denen er zwischen Zeitpunkt der Anfrage bis Anfragebeantwortung als Beschuldigter geführt wird, seine Meinung bzw. ein Ersuchen kundzutun?
a. Wenn ja, wann mit welchem Inhalt?
b. Wenn ja, welche Maßnahmen setzten Sie in der Folge?
24. Trat LOStA Mag. Fuchs an Sie oder wen in Ihrem Kabinett heran, um zu Verfahren, in denen Sektionschef Christian Pilnacek zwischen Zeitpunkt der Anfrage bis Anfragebeantwortung als Verdächtiger bzw. Beschuldigter geführt wird, seine Meinung bzw. ein Ersuchen kundzutun?
a. Wenn ja, wann mit welchem Inhalt?
b. Wenn ja, welche Maßnahmen setzten Sie in der Folge?
25. Haben Sie der Frage nachgehen lassen, ob sich seit September 2020 die (auch informellen) Berichtswege geändert haben?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, wenn inwiefern und mit welchem Ergebnis?