6164/J XXVII. GP

Eingelangt am 31.03.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Informationsbeschaffung betreffend laufender Strafverfahren durch den Kanzler

 

Die Auskunftsperson StA Mag. Roland Koch gab am 10. März 2021 im Rahmen ihrer Befragung im Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung ("Ibiza-Untersuchungsausschuss") an, dass er Wahrnehmungen dahingehend habe, dass Sie, Herr Bundeskanzler, sich in der vergangenen Legislaturperiode bei Justizminister Moser in der Causa "Stadterweiterungsfonds" Informationen zum Verfahrensgang eingeholt hätten.

In dieser Causa wurde gegen mehrere ranghohe Beamt_innen aus dem Umfeld der ÖVP ermittelt und das Verfahren geriet auch deshalb in den Fokus der Öffentlichkeit, da es Vorwürfe gegen SC Pilnacek gab, dieses Verfahren absichtlich durch unnötige Aufträge um knapp 2 Jahre verzögert zu haben (https://www.derstandard.at/story/2000117052671/neuer-aerger-fuer-strafsektionschef-pilnacek).

Aus Sicht der Anfragestellerin zeugt es (einmal mehr) von mangelndem Verständnis für Rechtsstaat und Gewaltenteilung eines Kanzler, wenn dieser Informationen über laufende Straferfahren einholt. Insbesondere ist irritierend, dass dies in der Causa "Stadterweiterungsfonds" geschehen sein soll, in der hochrangige BMI-Beamte Beschuldigte waren, die eine Nähe zur ÖVP aufweisen (https://www.derstandard.at/story/2000114785782/fruehere-und-aktive-spitzenbeamte-des-innenministeriums-angeklagt). 

Die Auskunftsperson StA Mag. Roland Koch gab darüber hinaus auch an, dass zu ihm Bundesminister a.D. Moser bzgl. der WKStA gesagt hätte: "die zerschlagen wir".

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Ist es korrekt, dass Sie bei Justizminister Moser Informationen betreffend der Causa "Stadterweiterungsfonds" einholen ließen?

a.    Wann geschah dies jeweils?

b.    Welcher Person gaben Sie jeweils den Auftrag, diese Informationen einzuholen?

c.    Den Erhalt welcher Informationen wollten Sie jeweils genau? 

d.    Aus welchem Anlass geschah dies jeweils?

e.    Zu welchem Zweck geschah dies jeweils?

f.     Beim wem im Justizressort wurde(n) welche/n Information(en) eingeholt?

g.    Welche Informationen erhielten Sie in der Folge jeweils von wem?

h.    Was geschah in weiterer Folge wann mit welcher/n Information(en)?

                                      i.Welche Maßnahmen setzten Sie wann?

                                    ii.Mit wem teilten Sie welche/n Information(en) jeweils wann?

2.    Haben Sie Informationen betreffend der Causa "Stadterweiterungsfonds" ungefragt erreicht?

a.    Wenn geschah dies jeweils?

b.    Welche Informationen erhielten Sie jeweils von wem?

c.    Was geschah in weiterer Folge wann mit welcher/n Information(en)?

                                      i.Welche Maßnahmen setzten Sie wann?

                                    ii.Mit wem teilten Sie welche/n Information(en) jeweils wann?

3.    Erfuhren Sie in der Folge zu der/den in den Antworten auf die Fragen 1 und 2 genannten Information(en), dass diese einem/mehreren Beschuldigten oder dessen/deren Anwältinnen zur Kenntnis gelangte(n)? 

a.    Wenn ja, welche/n Information(en) zu welchem/n Beschuldigten bzw. welchem/n Anwält_innen wann?

b.    Wenn ja, über wen erreichte diese Person(en) diese Information(en)?

4.    Haben Sie sich in anderen Verfahren in Ihrer Funktion als Bundeskanzler über aktuelle Strafverfahren informieren lassen?

a.    Wenn ja: Welche(s) Verfahren betraf dies jeweils?

b.    Wenn ja: Wann geschah dies jeweils?

c.    Wenn ja: Welcher Person gaben Sie jeweils den Auftrag, diese Informationen einzuholen?

d.    Wenn ja: Den Erhalt welcher Informationen wollten Sie jeweils genau? 

e.    Wenn ja: Aus welchem Anlass geschah dies jeweils?

f.     Wenn ja: Zu welchem Zweck geschah dies jeweils?

g.    Wenn ja: Beim wem im Justizressort wurde(n) welche/n Information(en) eingeholt?

h.    Wenn ja: Welche Informationen erhielten Sie in der Folge jeweils von wem?

i.      Wenn ja: Was geschah in weiterer Folge wann mit welcher/n Information(en)?

                                      i.Welche Maßnahmen setzten Sie wann?

                                    ii.Mit wem teilten Sie welche/n Information(en) jeweils wann?

5.    Haben Sie Informationen betreffend anderer Strafverfahren als der Causa "Stadterweiterungsfonds" ungefragt erreicht?

a.    Wann geschah dies jeweils?

b.    Welche Informationen erhielten Sie jeweils von wem?

c.    Was geschah in weiterer Folge wann mit welcher/n Information(en)?

                                      i.Welche Maßnahmen setzten Sie wann?

                                    ii.Mit wem teilten Sie welche/n Information(en) jeweils wann?

6.    Erfuhren Sie in der Folge zu der/den in den Antworten auf die Fragen 4 und 5 genannten Information(en), dass diese einem/mehreren Beschuldigten oder dessen/deren Anwält_innen zur Kenntnis gelangte(n)? 

a.    Wenn ja, welche/n Information(en) zu welchem/n Beschuldigten bzw. welchem/n Anwältinnen wann?

b.    Wenn ja, über wen erreichte diese Person(en) diese Information(en)?

7.    Erreichten Sie Aktenteile aus laufenden Strafverfahren in clamorosen Fällen (Strafsachen, an denen wegen der Bedeutung der aufzuklärenden Straftat oder der Funktion des Verdächtigen im öffentlichen Leben ein besonderes öffentliches Interesse besteht)?

a.    Wenn ja: Wann geschah dies jeweils?

b.    Durch wen geschah dies jeweils?

c.    Welche(s) Verfahren betraf dies jeweils?

d.    Aus welchem Anlass geschah dies jeweils?

e.    Zu welchem Zweck geschah dies jeweils?

f.     Geschah dies jeweils durch elektronische Übermittlung, Einsicht in Dokumente oder durch welchen anderen Weg?

g.    Erfolgte die Einsicht/Übermittlung jeweils auf Ihre Initiative hin?

h.    Welche Informationen erhielten Sie jeweils?

i.      Was geschah in weiterer Folge mit diesen Informationen?

                                      i.Mit wem teilten Sie diese Informationen jeweils wann?

8.    Erfuhren Sie in zu der/den in der Antwort auf die Frage 7 genannten Information(en) in der Folge, dass diese einem/mehreren Beschuldigten oder dessen/deren Anwält_innen zur Kenntnis gelangte(n)? 

a.    Wenn ja, welche/n Information(en) zu welchem/n Beschuldigten bzw. welchem/n Anwältinnen wann?

b.    Wenn ja, über wen erreichte diese Person(en) diese Information(en)?

9.    Haben Sie Kenntnis von Informationswegen abseits der schriftlichen, gesetzlich vorgesehenen Berichtswege über geplante Zwangsmaßnahmen der StA oder WKStA in clamorosen Fällen (Strafsachen, an denen wegen der Bedeutung der aufzuklärenden Straftat oder der Funktion des Verdächtigen im öffentlichen Leben ein besonderes öffentliches Interesse besteht)?  

a.    Wenn ja: Wann geschah dies jeweils?

b.    Durch wen geschah dies jeweils?

c.    Welche(s) Verfahren betraf dies jeweils?

10. Waren Sie über die mutmaßlichen Pläne von Bundesminister Josef Moser zur Zerschlagung der WKStA informiert?

a.    Wenn ja: seit wann waren Sie informiert?

b.    Durch wen waren Sie informiert?

c.    Wenn ja: welche Maßnahmen setzten Sie in der Folge? 

d.    Wenn ja: welche Position vertrat Bundesminister Moser bzgl. der WKStA Ihnen gegenüber wann?

e.    Welche Position vertraten Sie gegenüber Bundesminister Moser bzgl. der WKStA wann?

f.     Wer war aus Ihrem Ressorts wann inwiefern in Diskussionen zur Reform der WKStA wann inwiefern eingebunden?

g.    Zu welchem Zweck wurde dies vonseiten Ihres Ressorts geplant?

h.    Basierten diese Pläne auf Ihrer Initiative oder gaben Sie dazu Ihre Zustimmung?

                                      i.Wenn ja: Warum machten Sie das?