6166/J XXVII. GP

Eingelangt am 01.04.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Impfstoffe für pendelndes Krankenhauspersonal

 

Im Zuge der Impfkampagne in Österreich hätten laut Plan des Nationalen Impfgremiums zuerst die Bewohner von Pflege- und Altenheimen geimpft werden sollen,  das Personal mit Patientenkontakt in Heimen, Personen über 80, sowie das Gesundheitspersonal der Kategorie I. Darunter fallen

·         Mitarbeiter in der Notaufnahme

·         medizinische Betreuung von COVID-19 Patientinnen und Patienten

·         Rettungsdienst

·         testendes Personal, Beschäftigte aus Bereichen in denen infektionsrelevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden, z.B. Abstrichnahme, Bronchoskopie, zahnärztliche Tätigkeit, HNO-ärztliche Tätigkeit, Personal in Labors mit Verarbeitung von COVID-19-Proben etc.

·         Mitarbeiter mit engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen z.B. Tätigkeit im Bereich der Geriatrie, Transplantationsmedizin, Hämato-Onkologie, Geburtshilfe und Neonatologie

Mit immer größeren Gruppen von Angestellten, die sich durch ihren Beruf für eine Impfung qualifizieren, fallen immer mehr Menschen in eine Grauzone. Unklar ist in dieser, ob die Arbeitsstätte einer Person oder sein Wohnort entscheidend ist. So gibt es beispielsweise im Gesundheitsbereich sowohl in österreichischen Einrichtungen Mitarbeiter, die im Ausland wohnhaft sind, also auch Österreicher, die in ausländischen Einrichtungen tätig sind. Nachdem der Impfplan nicht zwischen Wohnort und Arbeitsstelle eines Mitarbeiters differenziert, wird diese von vielen Betroffenen interpretiert, als ob der Impfplan hauptsächlich auf den Wohnort als Entscheidungskriterium entscheidend ist. Schließlich zahlen auch im Ausland tätige Personen in Österreich Steuern, von denen für die österreichische Bevölkerung Impfstoffe gekaut werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Differenziert der Plan des Nationalen Impfgremiums in der Reihenfolge der priorisierten Gruppen nach Wohnort?

2.    Sind Arbeitsplatz oder Wohnadresse das entscheidende Kriterium für die Reihenfolge beim Erhalt einer Covid-Impfung?

3.    Werden Personen, die sich aufgrund ihres Berufes für eine Impfung qualifizieren, an ihrem Arbeitsplatz geimpft?

a.    Falls ja: Wie wird die Reihenfolge der Einrichtungen, in denen geimpft wird, festgelegt?

                                      i.Wie werden multiple Termine organisiert, damit die jeweiligen Berufsgruppen innerhalb einer Einrichtung in der richtigen Reihenfolge geimpft werden?

b.    Falls nein, gibt es zentrale Abläufe, wie Personen aufgrund ihres Berufes in Impfstraßen eingeladen werden?

c.    Falls nein, gibt es zentrale Abläufe, wie Personen aufgrund ihres Berufes zum Impfen bei Hausärzten eingeladen werden?

4.    Wie wird bei Personen erfasst, welcher Berufsgruppe sie angehören, um die Einhaltung des Impfplans zu garantieren?

a.    Wird der Bedarf an Impfungen für Berufsgruppen über die Arbeitgeber erfragt?

                                      i.Falls ja: Wie können dabei Mitarbeiter des Gesundheitspersonals erfasst werden, wenn sie im Ausland tätig sind?

                                    ii.Falls nein: Wie wird festgelegt, wie hoch der Bedarf an Impfungen für die einzelnen Berufsgruppenimpfungen in Reihenfolge des Impfplans ist?