617/J XXVII. GP
Eingelangt am 22.01.2020
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
betreffend Wartezeiten bei CT- und MRT-Untersuchungen
„www.gesundheit.gv.at“ veröffentlichte unter dem Titel „Kürzere Wartezeiten für CT- und MR-Untersuchungen“:
„Seit Anfang 2018 gelten für alle Radiologie-Institute mit Kassenvertrag kurze Vorgaben für Wartezeiten bei CT- und MR-Untersuchungen. Dadurch sollen Patientinnen und Patienten rasch zu ihren Untersuchungsterminen kommen. Eine weitere Neuerung: Die Sozialversicherung präsentiert das ausgebaute, digitale Service-Portal MeineSV.at. Damit sollen allen Versicherten die Wege rund um Kranken- und Pensionsversicherung erleichtert werden.
Jede kassenversicherte Person hat Anspruch auf kurze Wartezeiten bei Untersuchungen mit Computertomographie (CT) und Magnetresonanztomographie (MR), erklärt die Sozialversicherung in einer Aussendung. Seit Jahresbeginn 2018 ist für alle 133 Radiologie-Institute mit Kassenvertrag verpflichtend, dass Patientinnen/Patienten für eine CT binnen zehn Tagen und eine MR binnen 20 Tagen einen Termin bekommen müssen. In begründet dringenden Fällen, z.B. Tumorverdacht, hat die Terminvergabe innerhalb von fünf Tagen zu erfolgen. Und Akutfälle wie Schlaganfallpatientinnen/-patienten müssen sofort an die Reihe kommen.
Die kurzen Spannen für Wartezeiten hatten Sozialversicherung und Wirtschaftskammer nach langen Verhandlungen im vergangenen Frühjahr vereinbart. Sie traten mit 1.1. 2018 für die Institute verbindlich in Kraft. „Wer eine CT- oder MRT-Untersuchung braucht, soll diese auch schnell erhalten“, betonte Alexander Biach, Verbandsvorsitzender des Hauptverband (Dachverband) der österreichischen Sozialversicherung. „Darüber hinaus ist es einem Radiologie-Institut mit Kassenvertrag auch nicht gestattet, einen Privatpatienten vorzuziehen, der freiwillig Zuzahlungen machen würde, um schneller einen Termin zu bekommen.“
Die Institute sind zudem verpflichtet, die Wartezeiten auf ihrer Homepage zu veröffentlichen und laufend zu aktualisieren. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, müsse mit Konsequenzen rechnen, so die Sozialversicherung in einer Aussendung. Stichproben hätten aber gezeigt, dass die Wartezeiten bereits jetzt zu über 90 Prozent den Vorgaben entsprechen.
“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz folgende
Anfrage