6178/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.04.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Ermittlungen rund um Leak des Soteria-Berichts aus dem BVT

In Folge der Hausdurchsuchung im BVT im Februar 2018 und der in diesem Zusammenhang ans Tage getretenen Sicherheitsmängel kam es zu einer Überprüfung des BVT durch Expert_innen des Berner Clubs und in Folge zu einem schriftlichen Bericht, der detailliert Mängel im Bereich des BVT beschrieb.

Dieser streng geheime Bericht, angefertigt von einer Arbeitsgruppe mit dem Namen "Soteria" wurde der Tageszeitung "Österreich" zugespielt, die im November 2019 detailliert über die Inhalte des Berichts schrieb (https://www.oe24.at/oesterreich/politik/alarm-verfassungsschutz-bvt-steht-total-blamiert-da/405465583) - ein sicherheitspolitisches Fiasko, weil damit das ohnedies längst angeschlagene Vertrauen der Partnerdienste weiter schwer beschädigt wurde (das Webportal "netzpolitik.org" fasst den Sachverhalt übersichtlich und umfassend zusammen: (https://netzpolitik.org/2019/europaeischer-geheimdienstclub-kritisiert-mitglied-in-oesterreich/).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Seit wann wird aufgrund des Leaks des Berichts der Arbeitsgruppe Soteria im November 2019 wegen des Verdachtes welches strafrechtlichen Vergehens bzw. Verbrechens ermittelt?

a.    Sollte nicht ermittelt werden: warum nicht?

2.    Welche Staatsanwaltschaft(en) führt(en) das Verfahren seit wann?

a.    Falls es zu einem Wechsel kam: aus welchen Gründen und auf wessen Entscheidung hin jeweils? 

3.    Gegen wie viele Personen wurde seit wann ermittelt?

4.    Wie viele dieser Personen waren im Zeitpunkt der Anfrage Angezeigte/Verdächtige/Beschuldigte/Angeklagte iSd § 48 StPO?

5.    Wie viele dieser Personen waren im Zeitpunkt der Anfragebeantwortung Angezeigte/Verdächtige/Beschuldigte/Angeklagte iSd § 48 StPO?

6.    Wegen des Verdachts der Begehung welcher Straftat(en) wird gegen diese Personen jeweils seit wann ermittelt?

7.    Kam es hinsichtlich einzelner Personen bereits zu Verfahrenseinstellungen bzw. zum Vorgehen nach § 35c StAG?

a.    Wenn ja: wann, mit welcher Begründung und gegen wie viele Personen?

8.    Wann wurden jeweils welche Personen in diesem Ermittlungsverfahren bisher einvernommen (Aufschlüsselung nach Datum und Angabe, ob Einvernahme als Zeug_in/Verdächtige(r)/Beschuldigte(r)/...)?

9.    Kam es in diesem Verfahren zu Zwangsmaßnahmen?

a.    Wenn ja: welche Maßnahmen wurden jeweils wann gesetzt?

10. Welche sonstigen Ermittlungshandlungen wurden bisher jeweils wann gesetzt?

11. Gab es im diesem Verfahren Weisungen?
a. Wenn ja: wann, durch wen, an welchen Adressaten, in welchem Zusammenhang und wie lautete deren Inhalt?

12. Gab es in diesem Verfahren Weisungen von Ihnen bzw. Ihren Vorgängern bzw. Ihrem Vertreter Werner Kogler?
a. Wenn ja: wann, durch wen, an welchen Adressaten, in welchem Zusammenhang und wie lautete deren Inhalt?

13. Gab es in diesem Zusammenhang Dienstbesprechungen mit Ihnen, Ihrem Kabinett, der OStA oder anderen befugten Organen?
a. Wenn ja: wann fanden diese jeweils statt, wer nahm daran teil, und was war Anlass bzw. Inhalt der Besprechungen?
b. Wurden der ermittelnden Staatsanwaltschaft dabei Handlungen untersagt, und wenn ja, welche Handlungen wurden untersagt?

14. Gab es Interventionsversuche, welcher Art auch immer, in dieser Causa?

a.    Wenn ja: durch wen, bei wem, auf welche Art und Weise und mit welchem Inhalt?

15. Sind Personen, die im Zeitpunkt der Anfrage als Beschuldigte bzw. Angeklagte geführt werden, noch Bedienstete des BMI?

a.    Wenn ja, wie viele?