618/J XXVII. GP
Eingelangt am 22.01.2020
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
betreffend meldepflichtige Krankheiten
Das Epidemiologische Meldesystem (EMS) dient dazu, Infektionskrankheiten in Österreich zu überwachen und zu bekämpfen. Die Nutzung des EMS durch Gesundheitsbehörden ist in mehreren Bundesgesetzen festgelegt.
Bei Krankheitsausbrüchen ist es unbedingt notwendig, dass rasch verlässliche Daten zur Verfügung stehen. Mit diesen Daten lassen sich betroffene Personengruppen und Regionen sowie Infektionsquellen feststellen und rasch entsprechende Maßnahmen einleiten.
Qualitative Daten, die routinemäßig mittels EMS erfasst werden, lassen das zeitliche und räumliche Auftreten von Infektionskrankheiten leicht erkennen. Die Daten bieten einen Überblick über die epidemiologische Lage. Sie sind auch Voraussetzung, um Präventivmaßnahmen planen zu können. (Quelle: www.sozialministerium.at)
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz folgende
Anfrage