6184/J XXVII. GP
Eingelangt am 09.04.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Petra Bayr, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend den entwicklungspolitischen Beirat
Im EZA-Gesetz ist im § 21 das Einrichten eines Beirates für Entwicklungspolitik zur Beratung des Bundesministers / der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf dem Gebiet der Entwicklungspolitik oder der Entwicklungszusammenarbeit festgehalten. Der Beirat ist aus sachkundigen Personen aus dem Gebiet Entwicklungspolitik oder der Entwicklungszusammenarbeit zu bestellen. Das Gesetz besagt, dass sich der Beirat eine Geschäftsordnung zu geben hat und zwei Mal im Jahr einzuberufen ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Wann wurde der Entwicklungspolitische Beirat zuletzt bestellt?
2. Welche Personen sind derzeit Mitglieder des Beirates?
3. Nach welchen Kriterien wurden diese Mitglieder ausgewählt?
4. Was ist der Grund für die Nicht-Verlängerung der Repräsentant*innen der Zivilgesellschaft?
5. Wurde bei der Besetzung des Beirates auf eine gendergerechte Nominierung geachtet?
6. Auf der Website des BMEIA finden sich keine aktuellen Informationen zum Beirat. Wurde die Neubestellung öffentlich kommuniziert?
a. Wenn ja, über welches Medium?
b. Wenn nein, warum nicht und wann wird das nachgeholt?
7. Wann und zu welchen Themen hat der Beirat seit seiner vorletzten Bestellung getagt? Bitte um Auflisten der Sitzungstage und der behandelten Themen.
8. Welche Aktivitäten sind für das erste Halbjahr 2021 geplant?
9. Welchen Empfehlungen des Beirates ist Ihr Ressort in den letzten beiden Jahren gefolgt?
10. Welchen Empfehlungen des Beirates wurde in den letzten beiden Jahren nicht gefolgt und warum nicht?