6187/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.04.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung

betreffend COVID-19-FondsG Bericht - Vermeidung der Insolvenz der ÖMBG

 

Im Bericht III-259 d.B. gem. § 3 Abs. 5 COVID‐19‐FondsG des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung an den Unterrichtsausschuss über das Kalenderjahr 2020 (März bis Dezember 2020) sowie Jänner 2021 wird Näheres über die Mittelverwendung aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der UG 31 beschrieben. So wurden zur Vermeidung der Insolvenz der Österreichischen Mensenbetriebsgesellschaft mbH (ÖMBG) aus der UG 31 2,6 Mio. Euro an Gesellschafterzuschüssen ausbezahlt. Bedingt durch Lockdowns und Umstellung auf Distance Learning an den Universitäten hätten die Mensen nämlich einen fast flächendeckenden vollständigen Umsatzausfall erlitten. Zur Verhinderung der Illiquidität und Insolvenz wurden diese Zuschüsse daher in Form einer nichtgebundenen Kapitalrücklage geleistet.

Da diesbezügliche Fragen in der Sitzung des Unterrichtsausschusses am 18. März 2021 nicht ausreichend beantwortet werden konnten, blieben relevante Details bzgl. der Mittelvergabe bis dato unklar.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Durch wen erfolgte die Mittelvergabe? 

2.    Anhand welcher Kriterien erfolgte die Mittelvergabe?

a.    Wurden bei der Vergabe der Zuschüsse betriebswirtschaftliche Kennzahlen herangezogen? Wenn ja, welche?

b.    Wenn nicht, warum nicht?

3.    Fand bei der Ausgestaltung der Gesellschafterzuschüsse, insbesondere bei der Höhe, ein Vergleich mit den derzeit zur Verfügung stehenden Wirtschaftshilfen (Umsatzersatz, Fixkostenzuschuss, Ausfallsbonus) für vergleichbare private Unternehmen (z.B. direkt von einer Hochschule) statt?

a.    Wenn ja, inwiefern wurde die ÖMBG gleich behandelt wie vergleichbare private Unternehmen?

b.    Wenn nein, warum nicht? Wie wurde eine solche Ungleichbehandlung und Wettbewerbsverzerrung gerechtfertigt?

4.    Wie erfolgte die Mittelvergabe konkret (etwa durch Ansuchen oder automatisch)?

5.    An welche Standorte wurden diese Mittel konkret vergeben? Bitte um Übermittlung der jeweiligen Beträge pro Standort.

a.    Wie hoch waren die durch Lockdowns/Umstellung auf Distance Learning bedingten Ausfälle an den jeweiligen Standorten?

6.    Da die Universitäten sich im Sommersemester 2021 nach wie vor zum größten Teil im Distance Betrieb befinden: Wie werden künftige Ausfälle kompensiert?