6192/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.04.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Antikörpernachweise für SARS-CoV-2-Immunität

 

Die Einführung eines sogenannten Grünen Passes ermöglicht es Personen, als Menschen mit geringem epidemiologischen Risiko zu gelten, wenn Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

·         Sie haben bereits eine Schutzimpfung gegen COVID-19 erhalten

·         Sie haben eine Infektion mit SARS-CoV-2 überstanden

·         oder Sie können mithilfe eines Antikörper-Nachweises einen Immunitätsstatus nachweisen

Diese Formulierung lässt allerdings Platz für zwei Grauzonen. Einerseits müssen Personen nach einer Infektion nicht automatisch Antikörper bilden, andererseits ist unklar, inwiefern sie damit immun gegen eine weitere Infektion sind. Gleichzeitig ist vorgegeben, dass der Bundesminister eine Verordnung erlassen kann, welche Antikörpertests in welcher Qualität als Nachweis gelten, allerdings ist nicht ersichtlich, wann diese Verordnung erlassen wird. Das ist problematisch, auch weil Antikörpernachweise schon seit einiger Zeit als Alternative zu Eintrittstests verwendet werden können und es in der Praxis immer wieder zu Verwirrung kommt, welcher Antikörpernachweis zu was berechtigt.

Klarerweise muss bei der Frage nach Immunität differenziert werden, von welchen Antikörpern gesprochen wird. Laut Gesundheitsportal berechtigt ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, zur Ausnahme von Eintrittstests (1). Tests auf neutralisierende Antikörper, wie Plaque-Neutralisationstests, können bisherigen Informationen zufolge aber nur in Labors der Biosafety-Stufe 3 durchgeführt werden, diverse Recherchen ergeben allerdings, dass es davon nur sehr wenige in Österreich gibt und nicht klar ist, wie viele davon wirklich diese Tests für Patienten durchführen.

In Vorarlberg hat dies beispielsweise für Verwirrung gesorgt, so wurde diskutiert, welche und ob andere Antikörpertests auch gelten könnten (2). Die bisherigen neutralisierenden Antikörpertests werden von Experten als nicht massentauglich eingeschätzt, mögliche Alternativen könnten sogenannte ELISA-Tests(3) oder cPass Neutralisationstests (4) sein. Im Rahmen früherer Anfragebeantwortung hat das Gesundheitsministerium nicht ausgeschlossen, dass Antikörpertests zumindest im Rahmen von Seroprävalenzstudien großflächig eingesetzt werden könnten (5). Bisher wurden aber keine breitflächigen Angebote für Antikörpertests geschaffen, lediglich im Rahmen von Studien werden diese vereinzelt angeboten.

(1) https://www.gesundheit.gv.at/aktuelles/corona-zutrittstests 

(2) https://www.vn.at/vorarlberg/2021/03/21/ruf-nach-gueltigkeit-von-anderen-antikoerpertests.vn

(3) https://www.pharmazeutische-zeitung.de/elisa-test-misst-neutralisierende-antikoerper-122963/

(4) https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210203_OTS0091/einmal-testen-sechs-monate-ruhe

(5) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_02074/index.shtml

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Welche konkreten Tests gelten, um neutralisierende Antikörper nachzuweisen? (Bitte um Auflistung der einzelnen Methoden, sowie nötiger technischer Voraussetzungen zur Durchführung)

2.    In welchem Ausmaß können diese Tests aktuell von der öffentlichen Hand angeboten werden? (Bitte um Auflistung der Teststellen und täglichen Kapazitäten nach Bundesland)

3.    Müssen für einen gültigen Nachweis zur geringen epidemiologischen Infektion neutralisierende Antikörper in einem bestimmten Ausmaß nachgewiesen werden respektive gibt es Grenzwerte? 

4.    Gibt es bestimmte Bedingungen, die Menschen erfüllen müssen, damit Sie einen Antikörpertest auf öffentliche Kosten durchführen lassen können?

5.    Warum wird bei einer durchlebten SARS-CoV-2-Infektion automatisch davon ausgegangen, dass die betroffenen Patienten eine Immunität gegen das Virus aufgebaut haben?

6.    Gibt es Pläne für Personen nach einer Infektion ebenfalls einen Nachweis von Antikörpern zur Bedingung zur Ausnahme von Maßnahmen zu machen?

7.    Welche Pläne gibt es, die öffentlichen Testkapazitäten für Antikörpertests auszubauen?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, welches Budget steht dafür zur Verfügung?

c.    Wenn nein, warum nicht?