6228/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.04.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Alois Kainz

und weiterer Abgeordneten

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie  

betreffend Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im BMKUEMIT

 

Laut § 1 Abs. 1 des Behinderteneinstellungsgesetz sind alle Unternehmen, die im Bundesgebiet 25 oder mehr Personen beschäftigen, verpflichtet, auf je 25 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer einen begünstigten Behinderten einzustellen. Diese Einstellungspflicht betrifft auch die einzelnen Bundesministerien.

 

Sofern der Beschäftigungspflicht nicht oder nicht zur Gänze entsprochen wird, hat           das Unternehmen pro offener Pflichtstelle und Monat eine Ausgleichstaxe zu entrichten. Pro Monat und offener Pflichtstelle bei 25-99 Beschäftigten liegt die Höhe der Ausgleichstaxe derzeit bei 271 Euro, bei Betrieben mit 100 bis 399 Beschäftigten pro Monat und offener Pflichtstelle bei 381 Euro und bei Betrieben mit mehr als 400 Beschäftigten pro Monat und offener Pflichtstelle bei 404 Euro.

 

Leider erfüllen in Österreich noch immer zahlreiche Unternehmen diese Quote nicht! Es gibt sogar viele Betriebe in denen keine einzige Person mit Behinderung               angestellt ist. Menschen mit Behinderung können im Arbeitsleben jedoch oft genauso produktiv und erfolgreich sein wie alle anderen, vorausgesetzt, dass es die richtigen Rahmenbedingungen gibt.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Menschen mit Behinderung waren in den Jahren 2010 bis 2020 in Ihrem Ressort angestellt? Bitte um Angabe nach Personen pro Jahr.

2.    Inwiefern erfüllen Sie seit Beginn der Legislaturperiode die Einstellungspflicht von Behinderten gemäß dem Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Ressort? Bitte um Auflistung nach Anzahl der Beschäftigten mit Behinderung pro Monat.

3.    Mussten Sie seit Beginn der Legislaturperiode Ausgleichstaxe leisten, weil sie der Beschäftigungspflicht nicht nachgekommen sind?
a.) Falls ja, bitte um Angabe der Höhe der Ausgleichstaxe pro Monat.

4.    Wie viele Menschen mit Behinderung sind derzeit in Ihrem Ressort beschäftigt?
a.) Wie viele davon sind in einer Leitungsfunktion tätig?
b.) Wie viele davon haben einen unbefristeten und wie viele einen befristeten Dienstvertrag?

5.    Wurden neue Arbeitsplätze geschaffen, um Personen mit Behinderung anzustellen?
a.) Falls ja, welche?

6.    Aus welchen Gründen wurden in der Vergangenheit Dienstverhältnisse mit Menschen mit Behinderung beendet?
a.) Wie viele Personen wurden gekündigt?
b.) Wie viele Personen haben selbst gekündigt?

7.    Falls die Einstellungspflicht im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetz nicht erfüllt wird, welche Maßnahmen setzen Sie, um die Quote zu erfüllen? Bitte um detaillierte Auflistung.