6249/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.04.2021
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Alois Kainz

und weiterer Abgeordneten

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz  

betreffend Corona-Quarantäne trotz negativem Testergebnis

 

Am 2. April 2021 berichtete die Tageszeitung Heute folgendes:

 

„Krankenschwester vier Mal negativ, aber in Quarantäne

 

Die Krankenschwester war Ende März beim praktischen Arzt. Da in der Praxis eine Person mit Coronaverdacht war, musste sie sofort zur nächsten Teststraße. Ihr Ergebnis: positiv. Ein Absonderungsbescheid (bis 12. April) für sie und ihren Gatten von der BH Mistelbach kam prompt. Die 46-Jährige vom Fach meint aber: „Das Staberl war viel zu kurz im Röhrchen.“ „Sie hatte Zweifel am Testergebnis, machte drei Antigen-Tests sowie extra einen PCR-Test im Labor. Alle negativ!“, so Helmut Sturm. Doch die Amtsärztin erkannte nur den ersten Test an. Denn: Nur dieser ist offiziell. Alle Proteste und Reklamationen bei der BH halfen nichts.

 

2. Behörden-Test abgelehnt

„Ich wollte einen zweiten, offiziellen Test, das wurde abgelehnt. Jetzt sitzen wir pumperl gesund zu Hause“, so die 46-Jährige. Ihr Mann ergänzt: "Ich glaube ja, dass jeder zweite Test in der Impfstraße falsch ist. Meine Schwägerin war bei einer Teststraße. Sie drehte aber um, weil sie aus Angst keinen Nasenabstrich wollte (Anm.: und Rachenabstrich wurde verweigert) und bekam ein negatives Ergebnis."[1]

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Wie beurteilen Sie das Vorgehen der Behörden im gegenständlichen Fall?

2.    Finden Sie es richtig, dass das Ehepaar trotz mehrerer negativer Ergebnisse in Quarantäne verweilen muss?

3.    Welche Regelungen gibt es in Bezug der Abänderung von Absonderungsbescheiden?
a.) Ist es möglich, dass die Bezirkshauptmannschaft den Absonderungsbescheid nachträglich ändert bzw. für nichtig erklärt?
b.) Falls eine nachträgliche Änderung bzw. Nichtigerklärung des Absonderungsbescheides nicht möglich ist, warum nicht?
c.) Falls eine nachträgliche Änderung bzw. Nichtigerklärung des Absonderungsbescheides nicht möglich ist, welche Schritte setzen Sie, um dies künftig zu ermöglichen?

4.    Sind Ihnen andere Fälle bekannt, in denen Personen aufgrund eines ersten positiven Tests in Quarantäne mussten, nachträglich jedoch noch während der Quarantänezeit negativ getestet wurden?
a.) Falls ja, bitte um detaillierte Erläuterung der Fälle bzw. wie die Behörden jeweils vorgegangen sind.
b.) Konnte in irgendeinem Fall durch Vorlegens eines negativen Tests die Quarantäne beendet werden?

 



[1] https://www.heute.at/s/krankenschwester-vier-mal-negativ-aber-in-quarantaene-100135657#story_comments