6249/J XXVII. GP
Eingelangt am 09.04.2021
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Anfrage
des Abgeordneten Alois Kainz
und weiterer Abgeordneten
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Corona-Quarantäne trotz negativem Testergebnis
Am 2. April 2021 berichtete die Tageszeitung Heute folgendes:
„Krankenschwester vier Mal negativ, aber in Quarantäne
Die Krankenschwester war Ende März beim praktischen Arzt. Da in der Praxis eine Person mit Coronaverdacht war, musste sie sofort zur nächsten Teststraße. Ihr Ergebnis: positiv. Ein Absonderungsbescheid (bis 12. April) für sie und ihren Gatten von der BH Mistelbach kam prompt. Die 46-Jährige vom Fach meint aber: „Das Staberl war viel zu kurz im Röhrchen.“ „Sie hatte Zweifel am Testergebnis, machte drei Antigen-Tests sowie extra einen PCR-Test im Labor. Alle negativ!“, so Helmut Sturm. Doch die Amtsärztin erkannte nur den ersten Test an. Denn: Nur dieser ist offiziell. Alle Proteste und Reklamationen bei der BH halfen nichts.
2. Behörden-Test abgelehnt
„Ich wollte einen zweiten, offiziellen Test, das wurde abgelehnt. Jetzt sitzen wir pumperl gesund zu Hause“, so die 46-Jährige. Ihr Mann ergänzt: "Ich glaube ja, dass jeder zweite Test in der Impfstraße falsch ist. Meine Schwägerin war bei einer Teststraße. Sie drehte aber um, weil sie aus Angst keinen Nasenabstrich wollte (Anm.: und Rachenabstrich wurde verweigert) und bekam ein negatives Ergebnis."[1]
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1. Wie beurteilen Sie das Vorgehen der Behörden im gegenständlichen Fall?
2. Finden Sie es richtig, dass das Ehepaar trotz mehrerer negativer Ergebnisse in Quarantäne verweilen muss?
3.
Welche
Regelungen gibt es in Bezug der Abänderung von Absonderungsbescheiden?
a.) Ist es möglich, dass die Bezirkshauptmannschaft den
Absonderungsbescheid nachträglich ändert bzw. für nichtig
erklärt?
b.) Falls eine nachträgliche Änderung bzw. Nichtigerklärung des
Absonderungsbescheides nicht möglich ist, warum nicht?
c.) Falls eine nachträgliche Änderung bzw. Nichtigerklärung des
Absonderungsbescheides nicht möglich ist, welche Schritte setzen Sie, um
dies künftig zu ermöglichen?
4.
Sind Ihnen
andere Fälle bekannt, in denen Personen aufgrund eines ersten positiven
Tests in Quarantäne mussten, nachträglich jedoch noch während
der Quarantänezeit negativ getestet wurden?
a.) Falls ja, bitte um detaillierte Erläuterung der Fälle bzw. wie
die Behörden jeweils vorgegangen sind.
b.) Konnte in irgendeinem Fall durch Vorlegens eines negativen Tests die Quarantäne
beendet werden?
[1] https://www.heute.at/s/krankenschwester-vier-mal-negativ-aber-in-quarantaene-100135657#story_comments