6256/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.04.2021
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Alois Kainz

und weiterer Abgeordneten

an die Bundesministerin für Justiz  

betreffend Pflegeskandal in Pflegeheim im Bezirk Tulln

 

Die Kronen Zeitung berichtete am 30. März 2021 folgendes:

 

„Schwere Vorwürfe gegen Pflegeheim im Bezirk Tulln

Schlimme Zustände, die an Ausmaße des Pflegeheimskandals 2016 in Kirchstetten heranreichen sollen, werden nun über ein privat geführtes Pflegeheim im niederösterreichischen Bezirk Tulln laut. Vier Pflegekräfte - drei Frauen und ein Mann - sollen die Bewohner des Demenzbereiches regelrecht gequält haben: Von Nahrungs- und Flüssigkeitsentzug bis hin zum „Ruhigstellen“ mit Tabletten und Verleumdungen reicht die Palette. Die Heimleitung habe nach Bekanntwerden sofort reagiert, heißt es.

 

Patientenanwalt Gerald Bachinger betont gegenüber der „Krone“, dass er auch Gerüchte mit derartigem Inhalt gehört habe. Schriftlich bestätigt seien diese aber nicht. Die Staatsanwaltschaft sei mit dem Fall befasst und dienstrechtliche Maßnahmen zur Entlassung eingeleitet worden.

Die private Betreiberfirma, die in ganz Österreich tätig sei, werde immer wieder für „Best-Practice-Beispiele“ herangezogen. Auch bei Qualitätsüberprüfungen und Transparenz sei das Unternehmen stets „sehr gut und bemüht“ gewesen. Als der Fall bekannt wurde, wurde umgehend gehandelt. Soziallandesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP) zeigt sich „zutiefst erschüttert“: „Ich habe heute nach Bekanntwerden der Vorwürfe den verantwortlichen privaten Betreiber umgehend aufgefordert, eng mit den zuständigen Behörden zusammenzuarbeiten. Die Anschuldigungen müssen nun rasch und lückenlos aufgeklärt werden.“ Die laufenden Erhebungen dazu seien jetzt abzuwarten, teilt die Landesrätin in einer Stellungnahme mit.

 

Anzeige an Staatsanwaltschaft erfolgt

Der private Pflegeheimbetreiber bestätigt auf „Krone“-Anfrage, dass „Verdachtsmomenten über herabwürdigende Kommunikation gegenüber Bewohnern mit einer Untersuchungskommission nachgegangen wird“. Die Patientenanwaltschaft sei sofort informiert und die betroffenen Mitarbeiter freigestellt worden. Auf Basis interner Ermittlungen würden noch im Laufe des Dienstags eine Anzeige inklusive Sachverhaltsdarstellung an die zuständige Staatsanwaltschaft sowie Meldungen an die Volksanwaltschaft und die Fachaufsicht des Landes Niederösterreich erfolgen.“[1]

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage

1.    Seit wann ist Ihnen der oben genannte Fall bekannt?

2.    Durch wen haben Sie vom Pflegeskandal in dem Pflegeheim im Bezirk Tulln erfahren?

3.    Gegen wie viele Personen wird im gegenständlichen Fall ermittelt?

a.) Aufgrund welcher Straftatbestände wird gegen die einzelnen Personen ermittelt?
b.) Welche Staatsangehörigkeit haben die Personen jeweils?

4.    Was haben die Ermittlungen gegen die beschuldigten Personen ergeben?

5.    Wurde zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung das Ermittlungsverfahren gegen einzelne Beschuldigte eingestellt?
a.) Falls ja, auf welcher Grundlage?

6.    Wurde zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung durch die Staatsanwaltschaft Anklage gegen eine der beschuldigten Pflegekräfte eingebracht?
a.) Falls ja, gegen wen?
b.) Falls ja, auf welcher Grundlage?
c.) Falls nein, wurde das Verfahren eingestellt?

7.    Wurde zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung bereits irgendein Urteil in diesem Fall gefällt?
a.) Falls ja, wie fiel das Urteil konkret aus?

8.    Wir das Pflegeheim durch öffentliche Gelder gefördert bzw. unterstützt?
a.) Falls ja, in welcher Höhe pro Jahr?

9.    Gab es in diesem Pflegeheim in der Vergangenheit unangemeldete Kontrollen durch die Fachaufsicht?
a.) Falls ja, was ist dabei heraus gekommen?
b.) Falls nein, warum gab es keine Kontrollen?

 



[1] https://www.krone.at/2378201