6263/J XXVII. GP
Eingelangt am 09.04.2021
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Gerhard Kaniak, Mag, Christian Ragger
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Nichtbeantwortung von parlamentarischen Anfragen durch den grünen Gesundheitsminister Rudolf Anschober Fall Nummer Eins (5158/J) idF (5137/AB)
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
ANFRAGE
1. Wie begründen Sie die Nichtbeantwortung der parlamentarischen Anfrage (5158/J) idF (5137/AB)?
2. Welche rechtlichen Grundlagen, d.h. eine Begründung aus der Bundes-Verfassung, dem Bundesministeriengesetz inklusive Anlagen, der Geschäftsordnung des Nationalrats oder einem entsprechenden Materiengesetz können Sie diesbezüglich nennen?
3. Haben schadhafte Masken nach Ihrer gesundheitspolitischen Überzeugung, theoretisch und praktisch Auswirkungen auf den möglichen Gesundheitszustand des Maskenbenützers?
4. Wenn nein, wie begründen Sie das?
5. Wenn ja, warum sehen Sie sich als Gesundheitsminister dennoch unzuständig?
6. Welche Maßnahmen haben Sie als Gesundheitsminister seit dem 01. Jänner 2020 insgesamt gegen schadhafte Medizinprodukte unternommen?
7. Welche Maßnahmen haben Sie als Gesundheitsminister seit dem 01. Jänner 2020 insbesondere gegen schadhafte Medizinprodukte im Zusammenhang mit deren angeordneten Einsatz im Zusammenhang mit Covid-19-Maßnahmen unternommen?