6263/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.04.2021
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Gerhard Kaniak, Mag, Christian Ragger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Nichtbeantwortung von parlamentarischen Anfragen durch den grünen Gesundheitsminister Rudolf Anschober Fall Nummer Eins (5158/J) idF (5137/AB)

 

Der grüne Gesundheitsminister Rudolf Anschober hat die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend 65 Prozent der FFP2-Masken defekt? (5158/J) idF (5137/AB) ohne entsprechende rechtliche und sachliche Begründung nicht beantwortet. Weder konnte der zuständige Gesundheitsminister eine Begründung aus der Bundes-Verfassung, dem Bundesministeriengesetz inklusive Anlagen, der Geschäftsordnung des Nationalrats oder einem entsprechenden Materiengesetz nennen. Da dies kein Einzelfall ist, entsteht der Eindruck, dem zuständigen Gesundheitsminister Rudolf Anschober ist die parlamentarische Kontrolle seiner Ministertätigkeit und Ressortverantwortlichkeit kein Anliegen. Ganz im Gegenteil, er möchte parlamentarische Kontrolle gemeinsam mit seinem Kabinett einfach konsequent verhindern. Dies zeigt nicht nur von einem schlechten demokratiepolitischen Stil, - der Herr Bundesminister war immerhin selber viele Jahre Oppositionsparlamentarier, sondern nährt den begründeten Verdacht der fortgesetzten Rechtsbeugung bzw. des Amtsmissbrauchs durch Anschober und sein Ministerkabinett.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wie begründen Sie die Nichtbeantwortung der parlamentarischen Anfrage (5158/J) idF (5137/AB)?

2.    Welche rechtlichen Grundlagen, d.h. eine Begründung aus der Bundes-Verfassung, dem Bundesministeriengesetz inklusive Anlagen, der Geschäftsordnung des Nationalrats oder einem entsprechenden Materiengesetz können Sie diesbezüglich nennen?

3.    Haben schadhafte Masken nach Ihrer gesundheitspolitischen Überzeugung, theoretisch und praktisch Auswirkungen auf den möglichen Gesundheitszustand des Maskenbenützers?

4.    Wenn nein, wie begründen Sie das?

5.    Wenn ja, warum sehen Sie sich als Gesundheitsminister dennoch unzuständig?

6.    Welche Maßnahmen haben Sie als Gesundheitsminister seit dem 01. Jänner 2020 insgesamt gegen schadhafte Medizinprodukte unternommen?

7.    Welche Maßnahmen haben Sie als Gesundheitsminister seit dem 01. Jänner 2020 insbesondere gegen schadhafte Medizinprodukte im Zusammenhang mit deren angeordneten Einsatz im Zusammenhang mit Covid-19-Maßnahmen unternommen?