6270/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.04.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Stefan

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Protestaktion gegen zwangsweise Außerlandesbringung auf A 4 Ostautobahn

 

Wie bereits zahlreiche österreichische Medien berichteten[1] blockierten linke Aktivisten am Dienstag, den 30. März 2021 einen Teil der A 4 Ostautobahn zwischen Knoten Schwechat und Flughafen sowie einen Teil der Bundesstraße B 9 um eine geplante zwangsweise Außerlandesbringung von Migranten zu verhindern. Die Folge: Rund 10 Kilometer Stau und die unnötige Heranziehung von Polizei und Feuerwehr.

 

Diese behördlich nicht genehmigte Protestaktion mutet vor dem Hintergrund der durch die Migranten begangenen Straftaten besonders absurd an. Dazu schreibt die Tageszeitung „Heute“[2]: „ ... durchwegs rechtskräftig verurteilte Männer (Anm. Afghanen). Ein Auszug der Taten, die die Delinquenten auf dem Kerbholz haben: schwerer Raub, schwere Körperverletzung, schwerer Diebstahl, sexuelle Belästigung, gefährliche Drohung und zum Drüberstreuen eine Latte an Suchtmitteldelikten.

 

Dieser Umstand dürfte jedoch für prominente Grüne (Ex-)Politikerinnen vernachlässigbar gewesen sein, haben sich doch die Wiener Vizebürgermeisterin a.D. Birgit Hebein persönlich vor Ort und die Nationalratsabgeordnete Ewa Ernst-Dziedzic und die Wiener Gemeinderätin und Landtagsabgeordnete Viktoria Spielmann ungeniert via Twitter mit der unangemeldeten „Demonstration“ solidarisiert.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

 

1.    Hat die Staatsanwaltschaft bereits Ermittlungen gegen die Teilnehmer der unangemeldeten Protestaktion aufgenommen?

a)    Wenn nein, warum nicht?

b)    Wenn ja, aus welchem strafrechtlich relevanten Verdacht wird gegen die Teilnehmer ermittelt? (Bitte aufgeschlüsselt nach jeweiligem Verfahren)

c)    Wenn ja, gegen wie viele Personen wird ermittelt? (Bitte um Nennung von Alter, Geschlecht und Staatsbürgerschaft)

d)    Wenn ja, zu welchen Erkenntnissen gelangten die Ermittlungsverfahren bisher?

2.    Wurde gegen Teilnehmer der unangemeldeten Protestaktion schon einmal in der Vergangenheit im Zusammenhang mit einem ähnlichen Tathergang wie am 30.03.2021 ermittelt?

a)    Wenn ja, aus welchem strafrechtlich relevanten Verdacht wurde ermittelt? (Bitte aufgeschlüsselt nach jeweiligem Verfahren)

b)    Wenn ja, gegen wie viele Personen wurde schon einmal ermittelt? (Bitte um Nennung von Alter, Geschlecht und Staatsbürgerschaft)

3.    Wurden Teilnehmer der unangemeldeten Protestaktion schon einmal in der Vergangenheit im Zusammenhang mit einem ähnlichen Tathergang wie am 30.03.2021 verurteilt?

a)    Wenn ja, wie viele Personen wurde schon einmal verurteilt? (Bitte um Nennung von Delikt, Alter, Geschlecht und Staatsbürgerschaft)

4.    Wird gegen die Wiener Vizebürgermeisterin a.D. Birgit Hebein im Zusammenhang mit der unangemeldeten Protestaktion ermittelt?

a)    Wenn nein, warum nicht?

b)    Wenn ja, aus welchem strafrechtlich relevanten Verdacht wird ermittelt? (Bitte aufgeschlüsselt nach jeweiligem Verfahren)

c)    Wenn ja, zu welchen Erkenntnissen gelangten die Ermittlungsverfahren bisher?

5.    Wird gegen weitere Funktionäre einer politischen Partei im Zusammenhang mit der unangemeldeten Protestaktion ermittelt?

a)    Wenn nein, warum nicht?

b)    Wenn ja, gegen wen und aufgrund welchen strafrechtlich relevanten Verdachts wird ermittelt? (Bitte aufgeschlüsselt nach jeweiligem Verfahren)



[1] Der Standard, Festnahmen bei Demo gegen Abschiebungen auf A4 und B9 nahe Schwechat, https://www.derstandard.at/story/2000125466484/ostautobahn-bei-schwechat-wegen-anti-abschiebungs-demo-gesperrt

[2] Heute, Aktivisten legen A4 mit Demo für Schwerverbrecher lahm, https://www.heute.at/s/aktivisten-legen-a4-mit-demo-fuer-schwerverbrecher-lahm-100135169