6273/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.04.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend fehlende Therapie in der Corona-Krise – schwer behinderter Steirer diskriminiert

 

„Es geht ja um mein Kind“, lautete der eindringliche Titel eines Berichtes in der Steiermark-Ausgabe der „Kronen Zeitung“ am 26. März 2021. Es ging darin um den 18-jährigen schwer behinderten Marc F. aus Graz-Umgebung, der dringend eine Reha - welche auch bewilligt wurde – benötigt. Marc lebt in einem Einfamilienhaus mit seiner Mutter und seinen Großeltern. Bis vor einem Jahr kam die Familie, trotz der schweren geistigen Behinderung von Marc, gut zurecht, schildert die Verfasserin des Berichtes. „Er kann weder sprechen noch gut hören. Mit einigen Gesten und Gebärden kann er seine Grundbedürfnisse – ich habe Hunger, ich möchte schlafen–mitteilen.“

 

Seit einem Jahr sei das Leben der Familie auf den Kopf gestellt. Zunächst bekam die Mutter von Marc eine Nervenkrankheit und dann kam Corona. Die geschlossenen Klinken und die abgesagten Reha-Aufenthalte hatten Folgen, welche die Mutter wie folgt schildert: „Marc hat Krämpfe in den Beinen bekommen. Er kann ohne Rollator nur noch zehn Minuten gehen. Es ist schlimm, wenn man das als Mutter mitansehen muss.“ Dazu kam sogar noch eine Thrombose. Eine dringend notwendige neurologische Reha wurde bewilligt. Doch dann kam der Schock für die Familie: Marc wurde von drei Kliniken abgelehnt.

 

Der schockierende Grund sei laut Bericht, dass der junge Steirer keine Maske tragen könne und auch eine Testabnahme im Mund unmöglich sei. Die Mutter hätte daraufhin angeboten, Nasenbohrertests durchzuführen und sich vorher in Isolation zu begeben – vergebens. Daraufhin wendete sie sich an die Antidiskriminierungsstelle, die den Fall ganz klar als Diskriminierung aufgrund einer Behinderung einschätzte. Auch der Leiter der Behinderten-Anwaltschaft, Siegfried Suppan, teilte laut Artikel diese Einschätzung und wurde wie folgt zitiert: „In der Maßnahmenverordnung sind Ausnahmen geregelt. Wer keine Maske tragen kann, der muss nicht“ Es sei aber aus seiner Sicht schwer, sich dagegen zu wehren. Durch eine Klage würde man zwar Schadenersatz erhalten, nicht aber die Leistung.

 

„Die Kliniken bleiben auf ‚Krone‘-Anfrage bei ihrer Meinung. Man habe den Aufenthalt nur verschoben, sagt eine Primaria. Von einer zweiten Klinik heißt es: ‚Wir müssen die anderen Patienten und Mitarbeiter schützen.‘,“ so der traurige Bericht abschließend.

 

Dem Vernehmen nach handelt es sich angeblich unter anderem um den Radkersburger Hof und die Privatklinik Laßnitzhöhe sowie um eine Klink in Wien.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1.    Welche Möglichkeiten schöpft Ihr Ressort, als zuständige Aufsichtsbehörde der Krankenversicherungsanstalten, im Detail aus, damit Patienten bereits bewilligte Leistungen – die wie in diesem Fall massive Auswirkungen haben und dringend notwendig sind – trotz Corona auch in Anspruch nehmen können?

2.    Können Sie ausschließen, dass private oder öffentliche Kliniken, Reha-Einrichtungen oder sonstige gesundheitsrelevante Institutionen aufgrund von Vorgaben in Ihren Verordnungen Patienten abweisen müssen, die dringend entsprechende Leistungen in Anspruch nehmen müssten?

3.    Können Sie ausschließen, dass private oder öffentliche Kliniken, Reha-Einrichtungen oder sonstige gesundheitsrelevante Institutionen aufgrund von Vorgaben in Ihren Verordnungen Patienten diskriminieren, weil Ihnen aus gesundheitlichen Gründen bzw. aufgrund von Behinderung die Erfüllung von Vorschriften nicht möglich ist?

4.    Wird in Ihrem Verantwortungsbereich erhoben, wie viele Patienten seit März 2020 monatlich von privaten oder öffentlichen Kliniken, Reha-Einrichtungen oder sonstigen gesundheitsrelevanten Institutionen abgewiesen wurden, weil ihnen aus gesundheitlichen Gründen bzw. aufgrund von Behinderung die Erfüllung von Vorschriften nicht möglich ist?

5.    Wenn ja, wie viele derartige Fälle wurden – ggf. gegliedert nach Monaten und Bundesländer – erhoben?

6.    Wenn nein, sehen Sie in Ihrem Verantwortungsbereich keinen Anlass dazu, derartige Daten zu erheben um im Anlassfall politisch darauf reagieren zu können?

7.    Ist Ihnen der im Zeitungsbericht geschilderte Fall bekannt?

8.    Wenn ja, seit wann?

9.    Wenn ja, welche Maßnahmen haben Sie gesetzt, um dem Betroffenen zu helfen?

10. Wenn keine Maßnahmen gesetzt wurden, warum nicht?

11. Haben Sie mit den im geschilderten Fall involvierten Gesundheitseinrichtungen diesbezüglich Gespräche geführt?

12. Wenn ja, was waren die Ergebnisse dieser Gespräche?

13. Wenn nein, weshalb nicht?