6276/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.04.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Gerhard Kaniak, Peter Wurm, Mag, Christian Ragger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend uneinbringliche Schulden ausländischer Krankenkassen gegenüber österreichischen Krankenkassen, Sozialversicherungsträgern und anderen Krankenanstaltenträgern

 

Mehr als 58 Millionen Euro schuldeten ausländische Krankenkassen mit Ende Dezember 2016 allein dem Gesundheitsfonds Wien und der Wiener Gebietskrankenkasse. Auch die Außenstände in den anderen Bundesländern waren teilweise dramatisch.

 

Das Zahlungsziel liegt grundsätzlich bei 18 Monaten. Während manche Staaten ihre offenen Rechnungen pünktlich beglichen oder nur verhältnismäßig geringe Außenstände hatten, waren bei in manchen Staaten in Süd- und Osteuropa horrende Summen aushaftend. So waren Ende 2016 rund 5,3 Millionen Euro Behandlungskosten für griechische Staatsbürger, die das Land allein dem Wiener Gesundheitssystem zum Jahresende schuldete, 3,9 Millionen Euro bereits fällig.

Auch Österreich hatte per Ende 2016 Außenstände bei ausländischen Krankenkassen. Allerdings war die Summe der fälligen Außenstände Null.

Laut Beilage zur Anfragebeantwortung 4882/AB konnte der Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger zum damaligen Zeitpunkt keine Aussage darüber treffen, „ob und inwieweit die zum Stichtag bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen letztendlich eingebracht werden können oder aber als uneinbringlich abzuschreiben sind.“ In der Rückschau sollte dies allerdings für die vergangenen Jahre möglich sein, da die entsprechenden Daten vorliegen müssen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wie hoch war die Gesamtsumme der von 2018 bis inklusive 2021 bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen der österreichischen Gebietskrankenkassen bzw. der Österreichischen Gesundheitskasse, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren?

2.    Wie hoch war die Gesamtsumme der von 2008 bis inklusive 2021 bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen der österreichischen Gebietskrankenkassen bzw. der Österreichischen Gesundheitskasse, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Staaten?

3.    Wie hoch war die Summe der 2018 bis inklusive 2021 bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren, aufgeschlüsselt nach den österreichischen Gebietskrankenkassen bzw. der Österreichischen Gesundheitskasse, anderen Sozialversicherungsträgern sowie den Landesgesundheitsfonds?

4.    Wie hoch war die Gesamtsumme der von 2018 bis inklusive 2021 bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen von österreichischen Gebietskrankenkassen bzw. der Österreichischen Gesundheitskasse, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren?

5.    Warum liegt das Zahlungsziel bei 18 bzw. in Ausnahmefällen bei 36 Monaten?

6.    Welche Maßnahmen werden standardmäßig gesetzt, um offene Forderungen einzutreiben?

7.    Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um säumige Schuldner bzw. „Nicht-Zahler“ zur Zahlung zu bewegen?

8.    Welche Folgen hat die Nicht-Zahlung der bei österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie den Landesgesundheitsfonds aushaftenden Schulden für den betreffenden Staat?

9.    Wie viele sogenannte strittige Fälle – Zahlungsziel 36 Monate – gab in den Jahren 2018 bis inklusive 2021?

10. Wie viele sogenannte strittige Fälle – Zahlungsziel 36 Monate – gab in den Jahren 2018 bis inklusive 2021, einzeln aufgeschlüsselt nach Jahren der Entstehung der Forderung gegenüber ausländischen Versicherungsträgern?

11. Wie viele sogenannte strittige Fälle – Zahlungsziel 36 Monate – gab in den Jahren 2018 bis inklusive 2021, einzeln aufgeschlüsselt nach Staaten?

12. Wie viele sogenannte strittige Fälle – Zahlungsziel 36 Monate – gab in den Jahren 2018 bis inklusive 2021, einzeln aufgeschlüsselt nach den betroffenen österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds?