6284/J XXVII. GP
Eingelangt am 09.04.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Hannes Amesbauer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Fest der Freiheit am 6.3.2021
Am 6. März 2021 fanden in Wien Demonstrationen gegen die schwarz-grüne Bundesregierung und ihre Corona-Politik – die sie selbst für alternativlos erklärt hat – statt. Zahlreiche angemeldete Versammlungen wurden ein weiteres Mal willkürlich untersagt. Dazu liegt dem FPÖ-Klub ein Aktenvermerk der Landespolizeidirektion Wien vor, der den Anmeldern der untersagten Demos offenbar auch mit übermittelt wurde. Darin wird im Rahmen der Begründung der Untersagungen das erwartete Klientel dieser Proteste beschrieben und dies seien „vorwiegend Personen aus der Szene der Corona-Maßnahmen-Gegner, Corona-Leugner und deren Umfeld sowie Regierungskritiker.“
Als Reaktion auf die mutmaßlich rechtswidrigen Untersagungen von diversen Veranstaltungen meldeten die Freiheitliche Partei sowie der Freiheitliche Parlamentsklub selbst Kundgebungen an und erklärten sich mit den zigtausenden friedlichen und rechtschaffenden Bürgern solidarisch, die berechtigter Weise den Lockdown-Kurs der Regierung, die massiven Einschränkungen verfassungsmäßig verbriefter Grund- und Freiheitsrechte sowie das totale Chaos in allen Bereichen satthaben. Viele von ihnen haben auch wirtschaftliche und existentielle Sorgen, die durch die völlig überschießenden und unverhältnismäßigen Maßnahmen, Verordnungen und Handlungen der Regierung verursacht werden.
Sie, Herr Innenminister, rückten unmittelbar danach – flankiert durch den Bundeskanzler („es widert mich an“), Ihre Parteifreunde und weite Teilen der Medienlandschaft – mit einer mehr als problematischen Diffamierungskampagne aus:
„Die zum Teil gewalttätigen Proteste am vergangenen Samstag forderten neben 42 Festnahmen, 3.000 Anzeigen auch fünf Verletzte, darunter vier Polizisten. Der Innenminister kritisiert im Gespräch mit PULS 24 News-Anchor Thomas Mohr mit scharfen Worten das Verhalten seines Vorgängers Herbert Kickl bei den Demonstrationen. Der FPÖ Vize habe laut Nehammer eine ‚rote Linie überschritten‘. Zuerst sei Kickl ‚unangemeldet auf dem Heldenplatz erschienen‘ und habe dort den polizeilichen Einsatz gestört. Für Nehammer ist das ‚inakzeptabel, noch dazu als ehemaliger Innenminister‘. Bei der Rede im Prater von Kickl habe man dann mitverfolgen können, ‚mit welcher Tonalität die Aggression und der Hass vermittelt worden sind.‘ Anschließend sei es dann ‚zu diesen Gewaltexzessen gekommen. Hier reden wir nicht über Vorwürfe, hier reden wir über Tatsachen‘, sagt der Innenminister. ‚Aus meiner Sicht ist hier eine rote Linie überschritten worden‘. Nehammer weiter: ‚Ich finde es von einem ehemaligen Innenminister erbärmlich, dass er denn dort eingesetzten Polizistinnen und Polizisten, die den schweren Dienst geleistet haben, jetzt so einen Vorwurf macht.‘ Nehammer bezieht sich dabei auf die Aussage von Kickl, dass die Polizei schuld an der Eskalation sei, da diese die Kanalbrücken sperrten. Nehammer fordert von FP-Chef Norbert Hofer klare Worte und Konsequenzen.“
(Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210308_OTS0172/puls-24-innemnister-nehammer-im-interview-kickls-verhalten-ist-erbaermlich)
Um die Mittagszeit des besagten Tages versammelten sich bereits zahlreiche Menschen im Bereich Heldenplatz und Maria-Theresien-Platz zu genehmigten Kundgebungen, darunter auch eine angemeldete Versammlung des Freiheitlichen Parlamentsklubs. Bereits dort hat sich die Strategie der Polizeiführung abgezeichnet. Das Schreiben eines Polizisten an den FPÖ-Klub, dessen Identität geschützt wird, bestätigt diese Wahrnehmung:
„Für alle eingesetzten Kollegen galt an dem Tag folgender Befehl: nichts abmahnen, keine Organmandate, alles wird angezeigt. Noch vor dem Start der Kundgebung am Heldenplatz wurden rigoros Personen, welche den 2-Meter-Abstand nicht einhielten angezeigt. Man hatte das Gefühl, dass eine Eskalation seitens der Einsatzleitung geplant oder zumindest gewünscht war.“
Ein Beispiel für diese Einschätzung des Polizisten ist der Vorfall mit einer 65-järigen Frau, die auf sehr fragwürdige Weise in Handschellen gelegt, festgenommen und anschließend in einem Arrestantenwagen längere Zeit angehalten wurde. Danach soll die Dame auch noch in eine Zelle gesperrt und in – Ihren Angaben zufolge – ausnehmend unfreundlicher Weise einvernommen worden sein.
(Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=q1xnWGDpkcU)
Szenen wie diese hat es mehrere gegeben. Auch am Weg der Protestteilnehmer von der Innenstadt in Richtung Prater, wo die FPÖ eine Kundgebung ausrichtete, wurden immer wieder Personen wahllos angehalten und angezeigt. Auch dazu hat der Polizist in seinem Schreiben eine Wahrnehmung:
„Auf dem Weg dorthin wurden Gruppen (Anm.: von Polizisten) wieder nur dafür eingesetzt, rigoros Personen anzuhalten und anzuzeigen. Die Kollegen wurden an der Spitze der Demo abgesetzt, alles was geht wird angezeigt. Als der Demozug vorbeigezogen war, wurde der Vorgang wiederholt und die Kollegen wieder an der Spitze abgesetzt und das Spiel hat sich dann drei Mal wiederholt.“
Die Kundgebung auf der Jesuitenwiese im Prater verlief ohne besondere Vorkommnisse. Im Zuge dieser Veranstaltung kam es zu keinen bekannten Zwischenfällen oder polizeilichen Aktionen. Nach Beendigung dieser Kundgebung wollten die zigtausenden Teilnehmer abreisen. Viele von ihnen mussten allerdings zurück in die Innenstadt und dementsprechend den Donaukanal überqueren, da sie von dort am Nachmittag gestartet waren und ihre Fahrzeuge geparkt hatten. Der kürzeste Weg über die Rotundenbrücke war bereits nach kürzester Zeit abgesperrt worden. Weder Demo-Teilnehmer noch unbeteiligte Passanten wurden durchgelassen. Logischerweise haben sich die abströmenden Personen entlang des Kanals in Bewegung gesetzt, um eine andere Überquerungsmöglichkeit zu finden. Allerdings wurden von der Polizei auch alle weiteren Brücken in Richtung Zentrum gesperrt: Franzenbrücke, Aspernbrücke, Schwedenbrücke, Marienbrücke, Salztorbrücke, Augartenbrücke und die Rossauerbrücke. Die Konsequenz daraus war, dass die Menschen nicht abströmen und sich somit auflösen konnten, sondern sich auf einer Streckenlänge von rund 3,3 km in eine Richtung zwangsläufig kanalisieren mussten um über den Donaukanal zu gelangen. Ein anderer Polizist schrieb an den FPÖ-Klub dazu wie folgt:
„Die Absperrung auf den Brücken blieb aufrecht, etwa zwei Stunden lang. Es wurden keinerlei Personen vom zweiten in den ersten Bezirk durchgelassen. Kein Essenslieferant, keine Familien, niemand der dort wohnte oder zu seinem geparkten Auto wollte. Nicht einmal Jogger, die über die Brücke mussten um nach Haus zu kommen. Es gab keinerlei Gefahr, diese Maßnahme hat völlig unbeteiligte getroffen und ist mit nichts zu rechtfertigen. Den Kollegen vor Ort wurde gesagt: Personen Richtung Schottentor schicken. Dort wäre die Brücke offen und passierbar. Wie sich herausstellte war das falsch. Man hat Demoteilnehmer genauso wie Unbeteiligte in die Irre geführt, denn auch dort war die Brücke gesperrt.“
Am Weg von der Jesuitenwiese entlang des Donaukanals wurden die abströmenden Kundgebungsteilnehmer unverständlicherweise immer wieder am Weiterkommen gehindert. Ein beispielhafter Vorfall in diesem Bereich ereignete sich auch mit einem Rollstuhlfahrer.
(Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=NIZXQZQ4oCE)
Gegen 19 Uhr wurde letztlich die Obere Donaustraße auf Höhe der Augartenbrücke abgesperrt. Die Personen, die man zuvor durch die gesperrten Brücken in diese Richtung gezwungen hatte, wurden also nach knapp 3 km Fußmarsch gestoppt – vorne durch die Polizei abgesperrt, links durch den Donaukanal, rechts durch eine Häuserzeile und von hinten her wurde ebenfalls durch die Polizei der Weg zugemacht. Sprich, eine klassische Einkesselung. Laut einer Information von Polizisten, sei diese Strategie – Einkesselung, um die Menschen nach den Covid-Bestimmungen anzuzeigen – auch in den Funksprüchen durchgegeben worden. Dieser Kessel wurde dann mehr als eine Stunde lang aufrechterhalten. Natürlich wurde es zunehmend kälter, viele Leute mussten auf die Toilette und unzähligen Augenzeugenberichten zufolge gab es keinerlei Information, wie es weitergehen sollte. Betroffene berichteten, dass ohne erkennbaren Grund auch Pfefferspray gegen die eingekesselten Personen angewendet wurde.
„Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) warf der FPÖ vor, eine ‚Stimmung von Gewalt‘ aufbereitet zu haben“, war in einer APA-Meldung dazu zu lesen und weiter: „[…] Zur Eskalation kam es, als nach dem offiziellen Ende der FPÖ-Kundgebung im Prater - wo FPÖ-Klubchef Herbert Kickl mit einer zweiten scharfen Rede gegen die Corona-Politik die Stimmung angefeuert hatte - hunderte Maßnahmen-Gegner (darunter auch wieder Hooligans, Rechtsextreme und Identitäre) weiter durch die Leopoldstadt zogen. Am Donaukanal bei der Unteren Augartenstraße wurden sie von der Polizei eingekesselt und die Identitäten der Teilnehmer aufgenommen. […]“ Außerdem werden Sie wie folgt zitiert: „[…] ‚In unserem demokratischen Österreich werden Konflikte nicht auf der Straße, sondern im Parlament ausgetragen. Eine in den Nationalrat gewählte Partei, und allen voran ein ehemaliger Innenminister haben gestern eine Stimmung der Gewalt und der Missachtung des Rechtsstaates aufbereitet‘, übte er in einer Stellungnahme scharfe Kritik. Es seien ‚Grenzen überschritten worden, wenn völlig unbeteiligte Sicherheitsmitarbeiter von einer aufgepeitschten Menschenmenge überrannt und schwer verletzt werden‘ […].“
(Quelle: APA0229 2021-03-07/15:50)
Aus diesen Aussagen ist eindeutig zu erkennen, dass Sie ein völlig verzerrtes Bild von der Situation im Rahmen dieser Einkesselung zeichnen wollten. Glücklicherweise existieren mehrere Dutzend Videos und Livestreams, die die Realität belegen. Eines von vielen Beispielen: https://www.youtube.com/watch?v=7B9pL2tssl4. Die Menschen äußern zwar verständlicherweise ihren Unmut, jedoch ist die Masse trotz der heiklen Situation ausgesprochen ruhig, friedlich und versucht, sich durch singen, tanzen sowie Bewegung warm zu halten. Die Betroffenen harren trotz der unnachvollziehbaren Einkesselung augenscheinlich geduldig aus.
In weiterer Folge kam es zum berühmt-berüchtigten „Sturm auf ein Versicherungsgebäude“. Dazu verbreitete sich in den Medien ein kurzes Video – vermutlich von einer Wärmebildkamera aus der Luft –, welches in verkürzter Weise martialische Szenen vermuten lässt. „Die offenbar gewaltbereite Gruppe, bestehend aus rund 150 Personen, überrannte laut Insider-Informationen das diensthabende Sicherheitspersonal. Bilder aus der Überwachungskamera zeigen die verstörenden Szenen vor dem Gebäude in der Oberen Donaustraße“, kommentierte die Kronen Zeitung den Vorfall.
(Quelle: https://www.krone.at/2359841)
Auch hier lohnt es sich allerdings, die Perspektive zu wechseln und das Lagebild aus Sicht der eingekesselten Personen zu betrachten (https://www.youtube.com/watch?v=TuQYS8q2gEo), die offensichtlich nicht beabsichtigten, irgendetwas zu erstürmen oder brutal irgendwo einzudringen, sondern die vielmehr versuchten, der langwierigen, unverständlichen und ungewissen Situation der Einkesselung zu entfliehen. Zudem gibt es Zeugen, die angeben, dass das Tor zum Innenhof des Versicherungsgebäudes von innen geöffnet worden sei. Wie es zur bedauerlichen Verletzung des Wachmannes in dieser Situation gekommen ist, erschließt sich bisher auf Basis der vorliegenden Videomaterialen nicht.
In der vorläufigen Bilanz der Landespolizeidirektion Wien wurde am 7. März 2021 per Presseaussendung bekannt gegeben, dass im Vorfeld 12 der 37 angezeigten Versammlungen untersagt wurden. Demnach wurden in der Tiefgarage des Versicherungsgebäudes 22 Personen angetroffen und festgenommen. Am Ende des Textes wird zusammengefasst:
„Die vorläufige Bilanz zum Demonstrationsgeschehen:
- 42 Festnahmen
- über 3.000 verwaltungsrechtliche Anzeigen
- 60 strafrechtliche Anzeigen
Bei einigen Teilnehmern wurden Messer vorgefunden und sichergestellt. Im Zuge dieses Großeinsatzes wurden insgesamt vier Polizisten verletzt.“
(Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210307_OTS0040/vorlaeufige-bilanz-der-versammlungen-vom-06032021)
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Wie viele Versammlungen waren für den 6.3.2021 in Wien angezeigt? (Bitte um Auflistung der Veranstaltungstitel, Veranstaltungsort, angemeldete Teilnehmer und Anmelder)
2. Welche dieser angezeigten Veranstaltungen wurden im Vorfeld untersagt?
3. Was war der jeweilige Grund für die Untersagung?
4. Welche dieser angezeigten Veranstaltungen haben tatsächlich stattgefunden?
5. Wie viele Menschen haben an diesem Tag laut offiziellen Zählungen bzw. Schätzungen der Polizei insgesamt an den Demo-Veranstaltungen in Wien teilgenommen?
6. Wurde seitens der Polizei die Anreise der Teilnehmer aus den verschiedenen Bundesländern in irgendeiner Form kontrolliert oder kam es zu Einsätzen oder Vorfällen?
7. Wenn ja, welche Kontrollen, Einsätze oder Vorfälle gab es in diesem Zusammenhang?
8. Wie viele Polizisten waren an diesem Tag insgesamt im Rahmen der Demo-Veranstaltungen im Einsatz?
9. Wie gliedern sich die eingesetzten Polizisten auf die verschiedenen Einheiten auf?
10. Wie viele dieser Polizisten waren aus den Bundesländern bzw. von anderen Landespolizeidirektionen – gegliedert je Bundesland – im Einsatz?
11. Wie viele Hubschrauber und/oder Drohnen waren im Einsatz?
12. Waren auch verdeckte Ermittler bzw. Polizisten in Zivil im Einsatz?
13. Wenn ja, wie viele?
14. Wie viele verwaltungsrechtliche Anzeigen wurden letztendlich an diesem Tag im Rahmen der Demo-Veranstaltungen in Wien insgesamt erstattet?
15. Wie gliedern sich diese Anzeigen unter Angabe des jeweiligen Vergehens sowie der jeweiligen Rechtsgrundlage auf die jeweiligen angezeigten Übertretungen auf?
16. Wie viele Personen wurden aufgrund von verwaltungsrechtlichen Übertretungen angezeigt?
17. Wie viele strafrechtliche Anzeigen wurden letztendlich an diesem Tag im Rahmen der Demo-Veranstaltungen in Wien insgesamt erstattet?
18. Wie gliedern sich diese Anzeigen unter Angabe des jeweiligen Straftatbestandes sowie der jeweiligen Rechtsgrundlage auf die jeweiligen angezeigten Tatbestände auf?
19. Wie viele Personen wurden aufgrund von strafrechtlichen Tatbeständen angezeigt?
20. Wie viele Personen wurden letztendlich an diesem Tag im Rahmen der Demo-Veranstaltungen in Wien insgesamt festgenommen?
21. Aufgrund welcher Straftatbestände, Delikte bzw. Vergehen wurden diese Personen festgenommen?
22. Wie viele Gegenstände wurden bei den Teilnehmern der Demo-Veranstaltungen in Wien insgesamt sichergestellt?
23. Welche Gegenstände wurden in welcher Zahl bei den Teilnehmern der Demo-Veranstaltungen in Wien sichergestellt?
24. Kam es im Rahmen der Demo-Veranstaltungen in Wien zu Sachbeschädigungen?
25. Wenn ja, wie viele derartige Vorfälle sind bekannt?
26. Wenn ja, welche Schadenshöhe ist in diesem Zusammenhang bekannt?
27. Gab es im Vorfeld der erwarteten Versammlungen am 6. März 2021 Besprechungen, telefonische oder schriftliche Abstimmungen zwischen Ihnen bzw. Mitarbeitern Ihres Kabinettes mit der Landespolizeidirektion Wien betreffend der Polizeieinsätze an diesem Tag?
28. Wenn ja, wie viele Besprechungen, telefonische oder schriftliche Abstimmungen haben in diesem Zusammenhang stattgefunden und wann haben diese jeweils im Detail stattgefunden?
29. Wenn ja, wer war an diesen Besprechungen, telefonischen oder schriftlichen Abstimmungen jeweils konkret beteiligt?
30. Wenn ja, was war der Inhalt dieser Besprechungen, telefonischen oder schriftlichen Abstimmungen?
31. Wenn ja, wurden bei diesen Besprechungen, telefonischen oder schriftlichen Abstimmungen eine oder mehrere der nachfolgend gelisteten Inhalte besprochen und wenn dem so war, welches Vorgehen wurde jeweils konkret überlegt respektive festgelegt?
a. Untersagung von Veranstaltungen
b. Anreise von Teilnehmern aus den Bundesländern
c. Keine Abmahnungen, keine Organmandate, alles wird angezeigt
d. Einsatz von Gruppen die gezielt eingesetzt werden, um rigoros alles anzuzeigen
e. Zu erwartende Demozüge von der Innenstadt in Richtung Prater
f. Organisation, um das Abströmen der Teilnehmer von der Jesuitenwiese im Prater reibungslos zu ermöglichen
32. Wie kamen Sie zur Erkenntnis bzw. was veranlasste Sie zur Aussage, dass Herbert Kickl „unangemeldet am Heldenplatz erschienen“ sei?
33. Ist das Betreten des Heldenplatzes grundsätzlich anzumelden und wenn ja, auf Basis welcher Grundlage und wo wäre dies anzumelden?
34. Inwiefern war es angesichts einer angemeldeten und nicht untersagten Veranstaltung des FPÖ-Parlamentsklubs um 13 Uhr für die Einsatzkräfte überraschend, dass Herbert Kickl am Heldenplatz erscheinen würde?
35. Gab es einen Befehl, eine Anordnung, eine Weisung oder einen Funkspruch im Vorfeld oder im Laufe des Tages, dass Herbert Kickl angezeigt werden müsse?
36. Wenn ja, in welcher Form wurde dies artikuliert?
37. Wenn ja, durch wen wurde dies artikuliert?
38. Wenn ja, an wen wurde dies artikuliert?
39. Wenn nein, können Sie definitiv ausschließen, dass es einen derartigen Befehl, eine derartige Anordnung, eine derartige Weisung oder einen derartigen Funkspruch gegeben hat?
40. Gab es einen Befehl, eine Anordnung, eine Weisung oder einen Funkspruch im Vorfeld oder im Laufe des Tages wonach es keine Abmahnungen oder Organmandate geben solle und alles angezeigt werden müsse?
41. Wenn ja, in welcher Form wurde dies artikuliert?
42. Wenn ja, durch wen wurde dies artikuliert?
43. Wenn ja, an wen wurde dies artikuliert?
44. Wenn nein, weshalb können Sie definitiv ausschließen, dass es einen derartigen Befehl, eine derartige Anordnung eine derartige Weisung oder einen derartigen Funkspruch gegeben hat?
45. Aus welchem Grund wurde die im Begründungstext erwähnte 65-jährige Frau konkret festgenommen?
46. War in diesem Zusammenhang die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme gewährleistet?
47. Wie lange wurde die Frau im Arrestantenwagen festgehalten?
48. Warum war diese Maßnahme erforderlich?
49. Wie lange wurde die Frau in einer Zelle festgehalten?
50. Warum war diese Maßnahme erforderlich?
51. Wie lange wurde die Frau einvernommen?
52. Warum war diese Maßnahme erforderlich?
53. Wurde die Frau angezeigt?
54. Wenn ja, aufgrund welcher Straftatbestände, Delikte oder Übertretungen wurde die Frau angezeigt?
55. Wurden Gruppen der Polizei im Rahmen der Demozüge von der Innenstadt in Richtung Prater tatsächlich immer wieder an der Spitze abgesetzt, um gezielt Teilnehmer anzuzeigen?
56. Wenn ja, wie viele Polizisten bzw. wie viele Gruppen wurden dafür eingesetzt?
57. Wenn ja, durch wen wurde dieses Vorgehen zu welchem Zeitpunkt angeordnet und was war der genaue Inhalt dieser Anordnung?
58. Wenn ja, entspricht dieses Vorgehen der gebotenen Verhältnismäßigkeit eines solchen Einsatzes?
59. Wie bereitete man sich seitens der Einsatzleitung konkret auf das Ende der angemeldeten Veranstaltung auf der Jesuitenwiese im Prater vor, da ja absehbar gewesen sein musste, dass zigtausende Menschen in verschiedene Richtungen abströmen werden müssen?
60. Welche einsatztaktischen Gründe und Überlegungen führten zur Sperrung der Rotundenbrücke, Franzenbrücke, Apernbrücke, Schwedenbrücke, Marienbrücke, Salztorbrücke, Augartenbrücke und Rossauerbrücke? (bitte ggf. um Beantwortung je gesperrter Brücke)
61. Wer ordnete zu welchem Zeitpunkt konkret die Sperrung welcher der genannten Brücke an?
62. Was war der konkrete Inhalt dieser Anordnung?
63. Gab es einen Befehl, eine Anordnung, eine Weisung oder einen Funkspruch wonach alle Personen Richtung Schottentor geschickt werden sollten?
64. Wenn ja, in welcher Form wurde dies artikuliert?
65. Wenn ja, durch wen wurde dies artikuliert?
66. Wenn ja, an wen wurde dies artikuliert?
67. Wenn nein, können Sie definitiv ausschließen, dass es einen derartigen Befehl, eine derartige Anordnung, eine derartige Weisung oder einen derartigen Funkspruch gegeben hat?
68. Welche einsatztaktischen Gründe und Überlegungen führten zur Einkesselung auf der Oberen Donaustraße auf Höhe der Augartenbrücke?
69. Wer ordnete zu welchem Zeitpunkt konkret diese Einkesselung an?
70. Was war der konkrete Inhalt dieser Anordnung?
71. Gab es Funksprüche, wonach Einkesselungen durchgeführt werden sollen, um die Personen nach den Covid-Bestimmungen anzuzeigen?
72. Wenn ja, wer gab diese Funksprüche in wessen Auftrag konkret durch?
73. Wenn nein, legen Sie die Funkprotokolle rund um die Einkesselung auf der Oberen Donaustraße auf Höhe der Augartenbrücke vollständig vor, da dies ja auch beim behaupteten „Parlamentssturm“ offenbar kein Problem darstellte?
74. Wie lange wurde diese Einkesselung insgesamt aufrechterhalten?
75. Wie lange war diese Einkesselung bereits aufrecht, als sich der Sachverhalt im Innenhof des Versicherungsgebäudes ereignete?
76. Was war der konkrete Grund für die lange Dauer dieser Einkesselung?
77. Kamen im Rahmen dieser Einkesselungen Pfefferspray oder ähnliches zum Einsatz und was war der Grund dafür?
78. Handelt es sich bei dem kurzen Video, welches sich vom sogenannten „Sturm auf das Versicherungsgebäude“ in den Medien verbreitete und ganz offensichtlich von einer Wärmebildkamera aus der Luft aufgenommen wurde, um Videomaterial der Polizei?
79. Wenn ja, wurde dies offiziell von der Polizei an die Medien übermittelt?
a. Wenn ja, warum wurde es in dieser verkürzten Weise an die Medien übermittelt?
b. Wenn ja, von wem wurde es an die Medien übermittelt?
c. Wenn ja, an welche Medien wurde es übermittelt?
d. Wenn ja, wann wurde es übermittelt?
80. Wenn ja, ist es ungewollt an die Medien gelangt?
a. Wenn ja, konnte bereits aufgeklärt werden, wie es an die Medien gelangen konnte?
b. Wenn ja, wie kann zukünftig verhindert werden, dass ungewollt polizeiliche Daten an die Öffentlich gelangen?
81. Wenn nein, konnte bereits festgestellt werden um welches Videomaterial es sich handelt?
a. Wenn ja, welche Erkenntnisse haben Sie bis jetzt dazu?
82. Wie viele Personen wurden in der Tiefgarage bzw. im Innenhof des Versicherungsgebäudes angezeigt?
83. Aufgrund welcher Straftatbestände, Delikte bzw. Vergehen wurden diese Personen angezeigt?
84. Wie viele Personen wurden in der Tiefgarage bzw. im Innenhof des Versicherungsgebäudes festgenommen?
85. Aufgrund welcher Straftatbestände, Delikte bzw. Vergehen wurden diese Personen festgenommen?
86. Welche Ermittlungsergebnisse gibt es hinsichtlich des Wachmannes, der laut Medienberichten beim Vorfall im Zusammenhang mit dem Versicherungsgebäude verletzt worden sein soll?
87. Konnte bereits geklärt werden, wie es zu dieser Verletzung gekommen ist?
88. Wenn ja, wie ist es zu der Verletzung gekommen?
89. Wenn ja, gegen wie viele Tatverdächtige gibt es diesbezüglich ein Ermittlungsverfahren?
90. Wenn ja, gegen wie viele Tatverdächtige gibt es diesbezüglich Anzeigen?
91. Wenn nein, wird noch weiter ermittelt, wie es zu der Verletzung gekommen ist?
92. Wie viele Verletzte gab es insgesamt im Zusammenhang mit dem Vorfall im Versicherungsgebäudes?
93. Wie viele der Verletzten sind jeweils Polizisten, Teilnehmer bzw. unbeteiligte Dritte gewesen?
94. Wie viele der Verletzten wurden durch Polizisten, durch Teilnehmer oder anderweitig bzw. aus noch unbekannter Ursache verletzt?
95. Welchen Erkenntnis- bzw. Ermittlungsstand gibt es dahingehend, dass sich das Tor zum Innenhof des Versicherungsgebäudes öffnete oder öffnen ließ?
96. Sofern das Tor von innen geöffnet wurde, welchen Erkenntnis- bzw. Ermittlungstand gibt es hinsichtlich der Gründe, dass sich das Tor von innen öffnete?
97. Sofern das Tor von außen geöffnet wurde, welchen Erkenntnis- bzw. Ermittlungsstand gibt es hinsichtlich der Gründe, dass sich das Tor von außen öffnete?
98. Immer wieder wird von Hooligans, Rechtsextremen und Identitären gesprochen, die an diesen Veranstaltungen teilnehmen sollen. Wie viele Personen sind der Polizei bzw. den Behörden namentlich bekannt, die als Hooligans, Rechtsextreme oder Indentitäre eingestuft werden und am 6.3.2021 an den verschiedenen Demonstrationen und Veranstaltungen in Wien nachweislich teilgenommen haben?
99. Aufgrund welcher Grundlage werden diese Personen als Hooligans, Rechtsextreme oder Indentitäre eingestuft?
100. Wie viele dieser Personen wurden an dem Tag angezeigt?
101. Aufgrund welcher Straftatbestände, Delikte bzw. Vergehen wurden diese Personen angezeigt?
102. Wie viele dieser Personen wurden an dem Tag festgenommen?
103. Aufgrund welcher Straftatbestände, Delikte bzw. Vergehen wurden diese Personen festgenommen?