6288/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.04.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Mag, Christian Ragger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Astrazeneca benennt Impfstoff in Vaxzevria um

 

Die „Presse“ berichtete am 31.3.2021 in ihrem Online-Medium folgendes:

Astrazeneca benennt Impfstoff in Vaxzevria um

Der neue Name wurde von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) genehmigt.

Das britisch-schwedische Pharmaunternehmen Astrazeneca vermarktet seinen umstrittenen Coronavirus-Impfstoff in der EU künftig unter dem Namen Vaxzevria. Das teilte das Unternehmen am Mittwoch mit. Der neue Name sei von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) genehmigt worden. Bisher ist das Präparat unter dem Namen Covid-19 Vaccine AstraZeneca bekannt. "Die Umstellung auf einen dauerhaften Markennamen ist üblich und wurde seit vielen Monaten geplant", so die Mitteilung.

Die vollständige Umstellung auf den Namen Vaxzevria werde in sechs Monaten erwartet, hieß es weiter. In anderen Märkten laufe derzeit noch eine Überprüfung. Der Impfstoff werde während der Pandemie weiterhin zum Selbstkostenpreis geliefert.

EU-Staaten setzen Verwendung aus

Im März hatte eine ganze Reihe von EU-Staaten - darunter Deutschland, Spanien, Italien und Frankreich - die Nutzung des Impfstoffes ausgesetzt, nachdem es Berichte über Fälle von Hirnvenen-Thrombosen im zeitlichen Zusammenhang zur Impfung gegeben hatte. Österreich hatte auf eine Aussetzung verzichtet.

Nachdem sowohl die Europäische Arzneimittelagentur als auch die Weltgesundheitsorganisation sich für den Einsatz des AstraZeneca-Impfstoffes ausgesprochen hatten, nahmen die EU-Staaten die Impfungen damit teilweise wieder auf. In Deutschland beschloss die Bundesregierung am Dienstag, das Astrazeneca-Vakzin nur noch an Menschen über 60 Jahren zu verimpfen. In Spanien wird es nur an Über-65-Jährige abgegeben.

Die Europäische Arzneimittelagentur wird unterdessen in der kommenden Woche erneut über die Sicherheit des Astrazeneca-Impfstoffes beraten. Eine Expertengruppe sei am Montag bereits zusammenkommen. Ihr Bericht und weitere Analysen sollten beim Treffen des Sicherheitsausschusses der EMA vom 6. bis 9. April beraten werden. Dann werde auch eine Aktualisierung der EMA-Empfehlung erwartet, wie die EMA mitteilte. Der Sicherheitsausschuss der EMA hatte zuletzt bekräftigt, dass der Impfstoff "sicher und wirksam" sei, und dass es keine Hinweise auf ein erhöhtes Risiko für Blutgerinnsel gebe. Die EMA hatte auch betont, dass Experten weiterhin Fälle von Thrombosen prüfen würden.

Nutzen versus Risiko

Der britisch-schwedische Impfstoffhersteller betonte unterdessen nach der erneuten Einschränkung des Einsatzes seines Coronavirus-Impfstoffs in Deutschland den Nutzen des Präparats. Die Zulassungsbehörden in Großbritannien und der Europäischen Union sowie die Weltgesundheitsorganisation seien zu dem Schluss gekommen, dass der Nutzen des Mittels die Risiken in allen Altersgruppen deutlich überwiege, teilte das Unternehmen am Mittwoch mit.

Der Impfstoff von Astrazeneca soll nach einem Beschluss der deutschen Gesundheitsminister von Bund und Ländern fortan in der Regel nur noch für Personen ab 60 Jahren eingesetzt werden. Zuvor hatte die Ständige Impfkommission (Stiko) eine solche Altersbeschränkung für Astrazeneca empfohlen. Hintergrund sind Fälle von Blutgerinnseln (Thrombosen) in Hirnvenen im zeitlichen Zusammenhang mit Impfungen.

Man respektiere die Stiko-Entscheidung, hieß es in der Mitteilung von Astrazeneca. "Die Patientensicherheit hat für das Unternehmen höchste Priorität. Wir werden weiterhin mit den deutschen Behörden zusammenarbeiten, um mögliche offene Fragen zu klären." Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) habe zwar keinen kausalen Zusammenhang zwischen dem Impfstoff und Gerinnungsereignissen feststellen können, doch sei sie zu dem Schluss gekommen, "dass für sehr seltene Fälle von schweren zerebralen thromboembolischen Ereignissen mit Thrombozytopenie ein kausaler Zusammenhang mit dem Impfstoff nicht bewiesen, aber möglich ist und weiter untersucht werden sollte", so die Mitteilung weiter.“

https://www.diepresse.com/5959498/astrazeneca-benennt-impfstoff-in-vaxzevria-um

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

 

ANFRAGE

 

1)    Sind Ihnen als Gesundheitsminister die Gründe bekannt, warum der Pharmakonzern Astrazeneca seinen Impfstoff in Vaxzevria umbenannt hat?

2)    Hat die Umbenennung Auswirkungen auf die Verträge zwischen dem Pharmakonzern Astrazeneca und der EU bzw. Österreich in Bezug auf Gewährleistungspflichten, Schadenersatzhaftungen, Impfschäden und den Preis für die Impfstoffe?

3)    Mit wem hat die EMA in Österreich die Genehmigung des neuen Namens des Astrazeneca-Impfstoffs in Vaxzevria abgesprochen bzw. vereinbart?