6293/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.04.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Christian Drobits,

Genossinnen und Genossen

 

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

 

betreffend Forschung mit Methoden der Neuen Gentechnik in Österreich sowie Risikoforschung und Nachweisforschung zu den Methoden der Neuen Gentechnik

 

Die EU-Gentechnikgesetzgebung ermöglicht Österreich derzeit, Gentechnikfreiheit dem Bedürfnis der Bevölkerung entsprechend durchzusetzen. Es werden deshalb keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut und es gibt eine Kennzeichnung für GV-Lebens- und Futtermittel.

Mit der rasanten Entwicklung neuer gentechnischer Verfahren, wie beispielsweise der Genschere CRISPR/Cas, stellt sich die Frage der Risiken der damit gentechnisch veränderten Pflanzen sowohl für die Umwelt als auch die Gesundheit, da diese noch völlig ungeklärt sind.

Mit Urteil des EuGHs im Jahr 2018 wurde festgestellt, dass diese neuen gentechnischen Verfahren ganz klar als Gentechnik zu bezeichnen sind und unter die EU-Gentechnikgesetzgebung fallen. Damit ist ein europäisches Zulassungsverfahren mit Risikobewertung für Mensch und Umwelt, Rückverfolgbarkeit und klarer Kennzeichnung für die KonsumentInnen abgesichert.

Auf Druck gewisser Lobbygruppen auf europäischer Ebene, insbesonders der Saatgutindustrie, fasste der EU-Rat den Beschluss, die EU Kommission zu beauftragen, eine Studie in Auftrag zu geben, um die Auswirkungen der Neuen Gentechnik auf diverse Felder zu erheben. Diese Studie wird voraussichtlich Ende April 2021 von der Kommission veröffentlicht werden.

Erst vor Kurzem machte die NGO Global2000 mit einem „Lobbyreport“ darauf aufmerksam, dass in die Erstellung der Studie Agrarlobbyisten in größerem Ausmaß einbezogen wurden.

Es muss jedenfalls verhindert werden, dass es zu einem Aufweichen bestehender EU-Gentechnikgesetzregelung kommt.

Bereits vor der Entscheidung des EuGHs beantragte die SPÖ im Parlament, dass die Regelungen zur Neuen Gentechnik jedenfalls das gleiche Schutzniveau der Bevölkerung vor unklaren Auswirkungen dieser Techniken wie die „Alte Gentechnik“ enthalten müssen. Dass eine klare Positionierung Österreichs wichtig ist, zeigt der offensichtlich massive Lobbyismus für ein geringeres Regelungsniveau auf europäischer Ebene.

Kennzeichnungspflicht, um die Wahlfreiheit der KonsumentInnen zu gewährleisten, Risikobewertungspflicht zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt, Rückverfolgbarkeit und die Möglichkeit für Österreich, Nein zu einem gentechnisch veränderten Organismus zu sagen, müssen auf jeden Fall erhalten werden.

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

1.    Inwieferne gibt es in Österreich Forschung mit Verfahren der sogenannten Neuen Gentechnik/Genome Editing?

2.    Wenn ja, an welchen Universitäten/Instituten, in Laboren welcher Unternehmen wird geforscht?

3.    Wenn es diese Forschung in Österreich gibt, zu welchen Themen/Bereichen wird hier geforscht - es wird um Aufschlüsselung der Methode und der Angabe, an welchem Saatgut, welchen Pflanzen, Tieren, Mikroorganismen und/oder Viren geforscht wird, ersucht?

4.    Falls es Forschung in diesem Bereich in Österreich gibt, welche Vorgaben werden den Forschungseinrichtungen/Laboren gemacht?

5.    Falls in Österreich dazu an Saatgut/Pflanzen geforscht wird - gibt es dazu bereits auch Feldversuche?

6.    Im Falle, dass es bereits auch Feldversuche in Österreich gibt: Bei welchen Pflanzen gibt es diese Forschung und mit welchen Methoden der neuen gentechnischen Verfahren wird gearbeitet?

7.    Falls in Österreich dazu an Tieren geforscht wird, an welchen Tieren und mit welchen Forschungsfragen sowie Methoden wird/wurde daran geforscht?

8.    Falls bereits im Bereich Neuer Gentechnik/Genome Editing geforscht wird: Inwieweit beteiligt sich Österreich finanziell an diesen Forschungen in Form von Förderprogrammen oder anderen Förderungen und wenn ja mit welchen Fördermitteln aus welchem Budgetansatz?

9.    Existiert in Österreich Nachweisforschung zu den Methoden der Neuen Gentechnik/Genome Editing und wenn ja, zu welchen Methoden und welchen Pflanzen oder Tieren konkret?

10. Beteiligt sich Österreich auf EU-Ebene an Nachweisforschung zu den Methoden der Neuen Gentechnik/Genome Editing und wenn ja, zu welchen Methoden und welchen Pflanzen oder Tieren konkret?

11. Gibt es in Österreich Risikoforschung zu Methoden der Neuen Gentechnik/Genome Editing und wenn ja, zu welchen Risiken wird geforscht?

12. Inwieweit wird zu unbeabsichtigten Veränderungen im Genom geforscht, da bei Anwendung Neuer Gentechnik-Methoden solche unbeabsichtigten Veränderungen auftreten können (off-target/on-target – Effekte)?