6296/J XXVII. GP
Eingelangt am 12.04.2021
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Anfrage
des Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend faire Asylverfahren für LGBTIQ-Geflüchtete
Die Situation von geflüchteten LGBTIQ-Personen sorgt seit Jahren regelmäßig für breite öffentliche Diskussionen. Immer wieder finden Asylverfahren den Weg in die Öffentlichkeit, die durch homo- oder transphobe Fragestellungen gekennzeichnet sind. Der Schutz von LGBTIQ-Geflüchteten als einer besonders vulnerablen Gruppe scheint entsprechend dieser Berichte bei weitem nicht im erforderlichen Maße gegeben zu sein. Als Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität fliehen mussten, verdienen sie gerade seitens der österreichischen Behörden Schutz vor weiterer Homo- oder Transphobie.
Medial diskutierte Fälle, wie jener, in dem ein geflüchteter Mann nach der Bedeutung der Farben der Regenbogenfahne gefragt wurde, oder jener, in dem als erstinstanzlicher Ablehnungsgrund das Fehlen von pornographischem Material auf dem Handy von Asylsuchenden angegeben wurde, zeigen den dringenden Handlungsbedarf. Erst vor wenigen Wochen wurde erneut ein Fall bekannt, in dem eine transidente Frau aus der Ukraine mit besonderen Schikanen konfrontiert wurde. Sie musste sich nach eigenen Aussagen vor männlichem Beamten ausziehen und wurde trotz ihres Geschlechtseintrages als Mann angesprochen. Fälle wie diese werden als Spitze des Eisberges öffentlich, zahlreiche andere gehen dabei aber unter und lassen auf ein tiefergreifendes Problem im Umgang mit LGBTIQ-Geflüchteten schließen.
Eine dringend notwendige Verbesserung dieses Zustands zeichnet sich auch nach dem Beschluss eines parlamentarischen Entschließungsantrages für eine „Sicherstellung von fairen, qualitätsvollen Asylverfahren, vor allem im Umgang mit besonders vulnerablen Gruppen“ (741/A(E) XXVII. GP) im Frühjahr 2020 bis heute nicht ab.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens Ihres Ministeriums seit dem Nationalratsbeschluss 741/A(E) zur „Sicherstellung von fairen, qualitätsvollen Asylverfahren, vor allem im Umgang mit besonders vulnerablen Gruppen“ gesetzt? Bitte um detaillierte Auflistung.
2. Welche weiteren Maßnahmen sind seitens Ihres Ministeriums zur Umsetzung des Nationalratsbeschlusses 741/A(E) zur „Sicherstellung von fairen, qualitätsvollen Asylverfahren, vor allem im Umgang mit besonders vulnerablen Gruppen“ geplant? Bitte um detaillierte Auflistung.
3. Welche verpflichtenden Schulungen haben Ihr Ministerium und das BVwG in den vergangenen fünf Jahren für alle Referent*innen zum Umgang mit vulnerablen Gruppen, insbesondere für den Umgang mit LGBTIQ-Schutzsuchenden angeboten?
a. Wie viele Mitarbeiter*innen haben an diesen Schulungen teilgenommen? Bitte um detaillierte Auflistung.
4. Welche freiwilligen Schulungen haben Ihr Ministerium und das BVwG in den vergangenen fünf Jahren für alle Referent*innen zum Umgang mit vulnerablen Gruppen, insbesondere für den Umgang mit LGBTIQ-Schutzsuchenden angeboten?
a. Wie viele Mitarbeiter*innen haben an diesen Schulungen teilgenommen? Bitte um detaillierte Auflistung.
5. Welche externen Organisationen sind in die Gestaltung dieser verpflichtenden und freiwilligen Schulungen eingebunden?
6. Wie werden diese verpflichtenden und freiwilligen Schulungen evaluiert und weiterentwickelt?
7. Auf welche Weise werden nationale, fachspezifische Organisationen in die Betreuung von vulnerablen Gruppen wie LGBTIQ-Schutzsuchenden eingebaut?
8. Welchen Anspruch haben Geflüchtete, insbesondere Angehörige von vulnerablen Gruppen, auf psychologische, psychotherapeutische und psychiatrische Unterstützung? Wird dafür eigenes geschultes Personal zur Verfügung gestellt und sind dafür Budgetmittel vorgesehen?
9. Wie wird die spezielle Situation von LGBTIQ-Personen in den jeweiligen Herkunftsländern adäquat und regelmäßig dokumentiert, um Rückweisungen in für diese Personengruppe nicht sichere Länder zu verhindern?
10. Wurden in den vergangenen fünf Jahren dienstrechtliche Konsequenzen gegenüber Beamt*innen des BWwG aufgrund von homophoben, transphoben oder anderweitig diskriminierenden Handlungen gegenüber geflüchteten Personen während des Asylverfahrens gesetzt?
a. Wenn ja, welche? Bitte um detaillierte Antwort.