6297/J XXVII. GP
Eingelangt am 12.04.2021
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Anfrage
des Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Diskriminierung von Schwulen und Bisexuellen bei der Blutspende
Bis heute sind Männer, die Sex mit Männern haben (MSM), von der Möglichkeit zur Blutspende ausgeschlossen. Während zahlreiche andere Staaten gerade die Zeit der Corona-Pandemie genutzt haben, um endlich einen diskriminierungsfreien Zugang zur Blutspende zu ermöglichen und damit allen Bürger*innen die Chance geben, einen Beitrag zur medizinischen Versorgung zu leisten, hinkt Österreich noch immer hinterher.
Auch nach Ihrer Ankündigung über Reformen zur diskriminierungsfreien Blutspende im Februar 2021 bleibt die Diskriminierung von schwulen und bisexuellen Männern bestehen – trotz klarer und einheitlicher Expert*innen-Meinungen beim diesbezüglichen Hearing des Gesundheitsausschusses des Nationalrats am 1.12.2020. Denn auch eine verkürzte viermonatige Rückstellfrist für MSM schließt weiterhin jedes monogame, schwule Paar aus. Statt eines klaren und längst überfälligen Diskriminierungsverbotes in der Blutspenderverordnung, wie von Expert*innen und Betroffenen gefordert, verzögern die angekündigten Maßnahmen die notwendige Antidiskriminierung weiter.
Schon heute wird jede Blutkonserve auf sexuell übertragbare Krankheiten getestet. Studien und internationale Vergleichsbeispiele zeigen schon lange, dass der generelle Ausschluss einer ganzen Personengruppe aufgrund ihrer sexuellen Orientierung weder zielführend noch wissenschaftlich begründbar ist. Österreich braucht gerade in der aktuellen Situation jede Blutkonserve, die gespendet wird, und muss dazu veraltete, diskriminierende Einstellungen endlich zugunsten einer Entscheidungsgrundlage auf Basis des individuellen Risikoverhaltens über Bord werfen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Ab wann gilt die verkürzte Rückstellfrist für MSM von vier Monaten?
2. Wann wurde die von Ihnen angekündigte „nationale Studie zur Erhebung der epidemiologischen Lage betreffend sexuell übertragbare Erkrankungen“ in Auftrag gegeben?
a. Welche Stelle wurde mit der Umsetzung dieser Studie beauftragt?
b. Wann wird das Ergebnis dieser Studie spätestens vorliegen?
3. Welche wissenschaftliche Grundlage besteht für die Notwendigkeit dieser neuen Studie? Welche Daten lagen Ihnen bisher nicht vor,?
4. Wann wurde die von Ihnen angekündigte „umfassende Gesundheitsfolgenabschätzung“ veranlasst?
a. Welche Stelle wurde mit der Umsetzung dieser Gesundheitsfolgenabschätzung beauftragt?
b. Wann wird das Ergebnis dieser Gesundheitsfolgenabschätzung spätestens vorliegen?
c. Welche der von Ihnen medial erwähnten „Stakeholder“ sollen in die Erstellung dieser Gesundheitsfolgenabschätzung eingebunden werden?
5. Wann werden Sie spätestens weitere Schritte einer Neuregelung des Zugangs von MSM zur Blutspende vorlegen?
6. Wird in Ihrem Ministerium derzeit an einer Neugestaltung des Standard-Anamnesebogens für Blutspender*innen gearbeitet?
a. Wenn ja, wann wird ein Ergebnis vorliegen?
b. Wenn nein, warum nicht?
7. Wird in Ihrem Ministerium derzeit an einer Neugestaltung der Blutspenderverordnung gearbeitet?
a. Wenn ja, wann wird ein Ergebnis vorliegen?
b. Wenn nein, warum nicht?