6298/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.04.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

 

betreffend Diskriminierung von Transpersonen bei der Blutspende

 

Die Frage der diskriminierungsfreien Blutspende beschäftigt Österreich schon seit Jahren. Während andere EU-Länder die aktuelle Corona-Pandemie genutzt haben, um einen diskriminierungsfreien Zugang zu dieser wichtigen Hilfeleistung zu garantieren, gilt in Österreich noch immer der Ausschluss von Männern, die Sex mit Männern haben (MSM). Auch mit der angekündigten Verkürzung der Ausschlussfrist auf vier Monate bleibt diese Diskriminierung bestehen.

 

Wie die Arbeit von NGOs aber in den vergangenen Monaten nachgewiesen hat, gilt nicht nur der Ausschluss von MSM, sondern auch ein genereller Ausschluss von transidenten Personen von der Möglichkeit, Blut zu spenden. Aufgrund einer entsprechenden Beschwerde von Transaktivist*innen hat die Volksanwaltschaft dazu auch 9. März 2021 auch ein Prüfverfahren eingeleitet (Geschäftszahl 2021-0.135.302 (VA/BD-GU/A-1)). Sie wurden als Bundesminister im Zuge des Prüfverfahrens auch zu einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Der generelle Ausschluss von der Blutspende von transidenten Personen wird, wie diese Beschwerde zeigt, durch das Rote Kreuz unter Berufung auf Richtlinien aus der Bundesrepublik Deutschland gerechtfertigt. Konkrete Erhebungen zum Infektionsrisiko von transidenten Personen liegen nicht vor, die Blutspenderverordnung sieht in Österreich keine entsprechenden Einschränkungen vor. Die in dieser Beschwerde vorgebrachten Beschreibungen zeigen einen generellen Ausschluss von Personen aufgrund ihrer Geschlechtsidentität, nicht aufgrund etwaiger Hormontherapien oder Operationen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

Anfrage:

 

1.    Ist Ihnen der Umstand des generellen Ausschlusses von transidenten Personen von der Möglichkeit zur Blutspende, wie im Zuge des gegenständlichen Prüfverfahrens bekannt?

a.    Wenn ja, seit wann?

2.    Hat es seitens Ihres Ministeriums diesbezüglich Gespräche mit dem Roten Kreuz und anderen Blutspende-Einrichtungen gegeben?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, mit welchen konkreten Ergebnissen?

c.    Wenn nein, warum sahen Sie dazu keine Notwendigkeit?

3.    Ist der generelle Ausschluss transidenter Personen Ihrer Ansicht nach durch die Blutspenderverordnung oder das Blutsicherheitsgesetz gerechtfertigt?

4.    Wenn nein, widerspricht dieser generelle Ausschluss einer Personengruppe nach Ansicht Ihres Ministeriums den gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Blutspende in Österreich, sowie den dahingehenden Urteilen auf europäischer Ebene?

5.    Stellt die im gegenständlichen Prüfverfahren beschriebene Praxis aus Sicht Ihres Ministeriums einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz, explizit gegen das Diskriminierungsverbot aufgrund des Geschlechts, dar?

6.    Wird Ihr Ministerium gegen die, im gegenständlichen Prüfverfahren beschriebene, Praxis vorgehen?

a.    Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen und wann?

b.    Wenn nein, warum sehen Sie dazu keine Notwendigkeit?