63/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.11.2019
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Burkini-Verbot in österreichischen Schwimmbändern

Bäderbetreiber führen "hygienische Gründe" für das Burkini-Verbot ins Treffen.

Das Neuwaldegger Bad in Wien-Hernals sorgt zum Start der Saison für Aufsehen: Frauen im Burkini dürfen hier nicht baden. Offizieller Grund: Die Hygieneordnung würde dies nicht zulassen.

Michael Dolezel vom Neuwaldegger Bad erläutert im Gespräch mit ÖSTERREICH: "Es ist bei uns aus hygienischen Gründen vorgeschrieben, vor dem Schwimmen zu duschen. Sich beispielsweise unter den Achseln zu waschen, ist in einem Burkini aber wahrscheinlich schwer möglich.“ Im Neuwaldegger Bad wurde bisher erst einmal eine verschleierte Frau gesehen. Sie sei in den Damenbereich verwiesen worden.

 

Das Burkaverbot gilt fürs Schwimmen im Becken

Und Dolezal weiter: "Wir weisen niemanden an der Kassa ab, der verschleiert ins Bad kommen will. Das Verbot gilt nur für das Schwimmen im Becken und betrifft auch nicht ausschließlich Burkinis."

Ortsübliche Bekleidung auch in NÖ-Bädern Pflicht

Doch nicht nur in Wien-Hernals sind Burkinis verboten. Auch im Wachaubad Melk und in Kirchberg an der Pielach ist "ortsübliche Bekleidung" im Becken Pflicht

www.heute.at/oesterreich/wien/story/Burkini-Verbot-in-Wiener-Freibad-54083536

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz die folgende

 

 

Anfrage

 

1)    In wie vielen österreichischen Schwimmbädern wurde seit 2017 ein Burkini-Verbot eingeführt bzw. eine Badebekleidungsordnung, die das Tragen von Burkinis oder ähnlicher Bekleidungsstücke untersagt?

2)    Wie teilen sich diese Burkini-Verbote nach Schwimmbadstandorten auf die einzelnen Bundesländer auf?

3)    In wie vielen Fällen wurde gegen diese Burkini-Verbote durch Badegäste verstoßen?

4)    Wie teilen sich diese Verstöße gegen Burkini-Verbote durch Badegäste auf?

5)    Wie stehen Sie als zuständige Bundesministerin zu einem generellen Burkini-Verbot auf der Grundlage des Bäderhygienegesetzes bzw. in einer novellierten Bäderhygieneverordnung?