6301/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.04.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Schutz von intergeschlechtlichen und Trans*-Personen in Europa

 

Die Angriffe auf die LGBTIQ-Community in Polen und Ungarn sorgten insbesondere im Jahr 2020 für heftige Reaktionen in ganz Europa. Die Erklärung von s.g. „LGBT-freien Zonen“ in Polen und die Verankerung von Homo- und Transphobie in der ungarischen Verfassung sind dabei nur die dramatischsten Beispiele für die massive Diskriminierung, mit der Schwule, Lesben, Bisexuelle, transidente, intergeschlechtliche und queere Personen in diesen Ländern konfrontiert sind.

 

Auch der österreichische Nationalrat beschäftigte sich mehrmals mit dieser wichtigen, außen- und europapolitischen Thematik. Während andere EU-Länder aber international und bilateral gegen die Angriffe auf LGBTIQ-Personen aufgestanden sind und Haltung bezogen haben, wurden die entsprechenden Anträge der Opposition für den Einsatz für die Grund- und Menschenrechte der LGBTIQ-Community in diesen Ländern mehrmals abgelehnt oder befinden sich immer noch im parlamentarischen Verfahren!

 

Stattdessen wurde auf Initiative der Regierungsfraktionen im Frühjahr 2020 ein Entschließungsantrag beschlossen, der die Namen der Länder, in denen diese Angriffe passieren, nicht einmal beinhaltet hat. Unter dem Titel „Schutz von intergeschlechtlichen und Trans*-Personen in Europa“ forderte der Nationalrat die Regierung am 29. Mai 2020 auf:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, die Bundesministerin für EU und Verfassung sowie die Bundesministerin für Justiz werden aufgefordert, sich nach Möglichkeit auf EU- und auf bilateraler Ebene für die Verbesserung der Situation von intergeschlechtlichen und Trans*-Personen in Europa einzusetzen und im Sinne des österreichischen Engagements für Menschenrechte diese Frage auf europäischer Ebene, in den bilateralen Beziehungen und in anderen relevanten multilateralen Foren zu thematisieren."[1]

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

Anfrage:

 

1.    Welche konkreten Schritte und Maßnahmen hat Ihr Ministerium seit diesem Beschluss des Nationalrats (206/UEA) gesetzt? Bitte um detaillierte Antwort.

2.    Bei welchen internationalen Anlässen bzw. Sitzungen im Rahmen der Europäischen Union haben Sie die Situation von intergeschlechtlichen und Trans*-Personen in Europa zum Thema gemacht? Bitte um detaillierte Antwort.

3.    Bei welchen anderen bi- und multilateralen Anlässen haben Sie die Situation von intergeschlechtlichen und Trans*-Personen in Europa zum Thema gemacht? Bitte um detaillierte Antwort.

4.    Gab es Ihrerseits direkte oder indirekte Gespräche in Hinblick auf diesen Beschluss mit Vertreter*innen oder Institutionen der Republik Ungarn?

a.    Wenn ja, in welcher Form und mit welchen Ergebnissen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Gab es Ihrerseits direkte oder indirekte Gespräche in Hinblick auf diesen Beschluss mit Vertreter*innen oder Institutionen der Republik Polen?

a.    Wenn ja, in welcher Form und mit welchen Ergebnissen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Welche konkreten weiteren Schritte plant Ihr Ministerium zur Umsetzung dieses Beschlusses des Nationalrats? Bitte um detaillierte Auflistung.



[1] Beschluss 206/UEA