6304/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.04.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Petra Bayr MA, MLS, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend

betreffend Versorgung mit verlässlichen Verhütungsmitteln in Zeiten der Pandemie

Die Corona Krise hat vor Augen geführt, dass Frauen, die unter ökonomischen und damit auch unter psychischen Druck kommen, nicht zuallererst an Verhütung und Familienplanung denken. Viele sind ungewollt schwanger geworden, habe mittlerweile ein Kind zur Welt gebracht und sind jetzt ungewollt abermals schwanger. Die Beratung dieser Frauen und ihre Versorgung mit verlässlichen Verhütungsmitteln scheint nicht gut zu funktionieren.

Es ist daher sehr wichtig, dass in jedem Bundesland ausreichend gut dotierte Familienberatungseinrichtungen existieren, die von den Hilfesuchenden niederschwellig aufgesucht werden können und wo sie praktische und schnelle Hilfe finden können. Dazu gehört auch, dass die Beratung österreichweit von guter Qualität ist und die Beratenden ein umfassendes Wissen von jenen Fakten haben, die für die Klient*innen relevant sind.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Wie viele Familienberatungsstellen gibt es in Österreich, aufgeschlüsselt nach Bundesländern?

2.       Welche von diesen Beratungsstellen sind bei (Universitäts-)Kliniken eingerichtet?

3.       Welche dieser Beratungsstellen bekommen Subventionen von BKA, Sektion VI?

4.       Wer sind die Träger*innen dieser Beratungsstellen?

5.       Welche der Beratungsstellen bekam von der Sektion Jugend und Familie in den letzten fünf Jahren Subventionen in welcher Höhe?

6.       Seit wann existieren diese Beratungseinrichtungen, die vom BKA subventioniert werden?

7.       Wie wird die Qualität der Beratung evaluiert?

8.       Sind die Evaluierungen zufriedenstellend und wenn nicht, welche Maßnahmen wurden getroffen, um die Qualität der Beratungen zu erhöhen?

9.       Haben Sie Erkenntnisse über die Erhöhung der Beratungsqualität, seit ein Mindestmaß von je 30 Einheiten a 45 Minuten in Fortbildung und Supervision innerhalb von drei Jahren eingeführt wurde?

10.   Wie viele und welche kostenfreien Verhütungsmittel wurden in den einzelnen Beratungsstellen in den letzten fünf Jahren abgegeben?

11.   Wie wird eine faktenbasierte Information über jene Kliniken im Wohnbereich der Klientinnen gesichert, was die Standorte von öffentlichen Spitälern bzw. von Kliniken angeht, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen und die diesbezüglichen Konditionen?

12.   Erscheint Ihnen die Anzahl der öffentlichen Spitäler, die einen leistbaren Schwangerschaftsabbruch durchführen, ausreichend und ganz Österreich damit ausreichend abgedeckt?

13.   Wie erfolgt eine faktenbasierte Information über den Zugang zu Mifegyne auch im niedergelassenen Bereich der Gynäkologie in den Familienberatungseinrichtungen?

14.   Finden Sie, gerade aufgrund gesteigerter Sicherheitsanforderungen aufgrund von Corona, die Deckelung von 50 Euro für eine Beratungsstunde pro Klient*in noch zeitgemäß?

a.       Wenn ja, wie sind Kosten für ein Team aus Gynäkolog*innen, Sozialarbeiter*innen, Dolmetscher*innen und Sicherheitsleute mit insgesamt 50 Euro pro Stunde Ihrer Meinung nach abdeckbar?

b.       Wenn nein, wann wird diese Deckelung aufgehoben und auf welche Höhe wird sie angehoben werden?