6307/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.04.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Personalleasing im Gesundheitsministerium

Im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) sucht das Arbeitsmarktservice (AMS) eine/n Mitarbeiter/in zur Unterstützung des "Teams Daten" im BMSGPK. Laut der Ausschreibung erfolgt die Anstellung bei der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) mittels "Beistellungsvertrag". Im Bewerbungsverfahren stellt sich aber heraus, dass die Anstellung nicht über die AGES sondern über das Personalleasing Unternehmen Trenkwalder erfolgt. Über den Umstand, dass die Bewerbungsunterlagen an den spezifischen Personalbereitsteller weitergegeben werden, wurden die Bewerber nicht informiert.

Ein Vorteil des Personalleasings ist es, den Personalbestand flexibel an den Bedarf anzupassen. Da die Stelle im BMSGPK befristet ausgeschrieben wurde, ist der Vorteil einer Arbeit über Personalbereitstellung nicht ersichtlich.

Im Öffentlichen Dienst herrscht jedoch seit Jahren die Praxis, den Personalstand durch Leiharbeitnehmer_innen oder freie Dienstnehmer_innen aufzustocken. Andernfalls könnten bestimmte Aufgaben nicht erfüllt werden, argumentiert man beim Bund. Tatsächlich werden diese Dienstverhältnisse als Sachaufwand abgerechnet, was dazu führt, dass der Personalplan des Bundes, der klar vorgibt, wie viele Planstellen für jede Einheit vorgesehen sind, umgangen werden kann (1). Auch der Rechnungshof hat in seinem Bericht "Personalbewirtschaftung des Bundes mit dem Schwerpunkt Personalplan" (Reihe Bund 2017/5) darauf hingewiesen, dass in fünf überprüften Ressorts allein im Jahr 2014 rund 18,24 Mio. Euro für Auszahlungen für freie Dienstverträge und Verträge zur Arbeitskräfteüberlassung anfielen: "Die im Zeitraum 2009 bis 2014 angefallenen Auszahlungen entsprachen jährlich durchschnittlich 237,52 Vertragsbediensteten in akademischer Referentenverwendung". Also gut 240 Akademiker_innen, die nicht im Stellenplan enthalten waren.

Diese Vorgangsweise ist auch in der COVID-Pandemie gängige Praxis. So hat das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, aber auch das ehemalige Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend mehrere Verträge zur Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte mit der Firma Trenkwalder geschlossen, wie die Webseite offenevergabe.at zeigt (2).

 

Quellen:

(1) https://www.diepresse.com/5164074/wie-ministerien-den-personalplan-umgehen

(2) https://offenevergaben.at/lieferanten/10701?sort=offeror&page=1

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wie viele Planstellen wurden in Ihrem Ressort zwischen dem 01.09.2020 und dem 1.4.2021 mit überlassenem Personal, Externen, Karenzvertretungen, Verwaltungspraktikant_innen, Lehrlingen o.Ä. als Dauerdienstverhältnis besetzt? (Bitte um Auflistung je Verwendung und Vertragsbeginn nach Kalenderwoche)

2.    Wie viele Beschäftigte sind ab dem 01.03.2020 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung als Sachaufwand verbucht worden? (inkl. Kabinettsmitglieder)

3.    Wie viele freie Dienstverträge wurden in Ihrem Ressort vom 01.03.2020 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung abgeschlossen? (Bitte um Auflistung je Verwendung und Vertragsbeginn nach Kalenderwoche, Leistungsgegenstand und Leistungszeitraum inkl. Kabinettsmitglieder)

4.    Wie viele Sonderverträge für Personal wurden in Ihrem Ressort vom 01.03.2020 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung abgeschlossen? (Bitte um Auflistung je Verwendung und Vertragsbeginn nach Kalenderwoche)

a.    Wie hoch waren die jährlichen Aufwendungen dafür und wo wurden sie verbucht?

5.    Wie viele Personen waren in Ihrem Ressort aufgrund eines Arbeitskräfteüberlassungsvertrages, Arbeitsleihvertrages oder ähnlicher Verträge vom 01.03.2020 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung beschäftigt? (Bitte um Auflistung je Verwendung und Vertragsbeginn nach Kalenderwoche)

a.    Wie hoch waren die jährlichen Aufwendungen dafür und wo wurden sie verbucht?

6.    Wie viele Personen waren in Ihrem Ressort aufgrund eines Arbeitskräfteüberlassungsvertrages, Arbeitsleihvertrages oder ähnlicher Verträge die durch die Firma Trenkwalder bereitgestellt wurden vom 01.01.2019 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung beschäftigt? (Bitte um Auflistung je Verwendung und Vertragsbeginn nach Kalenderwoche)

a.    Wie hoch waren die jährlichen Aufwendungen dafür und wo wurden sie verbucht?

7.    Welche Daten von Bewerber_innen wurden an die Firma Trenkwalder weitergeleitet?

8.    Welche Daten wurde ohne Einwilligungen der Bewerber_innen an die Firma Trenkwalder übermittelt?

a.    Aus welchem Grund wurden die Daten ohne Einwilligung der Bewerber_innen an die Firma Trenkwalder weitergeleitet?

9.    Aus welchen Überlegungen wurde für die Stelle "Team Daten" in ihrem Ressort ein Personalbereitsteller engagiert, wenn die ausgeschriebene Stelle befristet ist?