6309/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.04.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

an den Vizekanzler und Bundesminister für Kunst‚ Kultur‚ öffentlichen Dienst und Sport

betreffend Umsetzung der Rechnungshofempfehlungen zur Bundessportförderung

Der Rechnungshof überprüfte von September bis November 2017 die Gebarung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport und des Bundes–Sportförderungsfonds hinsichtlich der Bundessportförderungen. Ziele der Gebarungsüberprüfung waren die Analyse des Gebarungsvolumens und der Entwicklung der Bundes– Sportfördermittel, die Analyse der Ziele der Bundessportförderung und die Beurteilung der Zielerreichung, die Analyse der Kriterien der Fördervergabe und der Verteilung der Fördermittel auf die Fördernehmer sowie das Aufzeigen von Kontrollproblemen, von Systemschwächen und von Verbesserungspotenzialen. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2014 bis 2017, wobei die Auszahlungsvolumina in ihrer Entwicklung seit 2000 dargestellt wurden.

Laut Bericht des Rechnungshofes betreffend System der Bundessportförderung - Reihe BUND 2019/14 (abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/III/III_00029/index.shtml) sei die Bundessportförderung nicht treffsicher und kaum geeignet, Innovationen voranzutreiben. Zudem bestünde die Möglichkeit der Einflussnahme durch Fördernehmer_innen. Auch im Rechnungshofsausschuss im September 2020 nannte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker die Sportförderlandschaft "unüberschaubar", auch weil Förderungen nicht nur vom Bund, sondern auch von den Ländern und Gemeinden vergeben werden. Dadurch erhöhe sich das Risiko von ineffizientem Mitteleinsatz und von Mehrfachförderungen.

Kraker schlug "ein Umdenken in der Mittelverteilungslogik vor", derzeit sei "keine klare Trennung zwischen Fördergebern und Fördernehmern" gegeben, das ermögliche direkte Einflussnahme, es handle sich um einen "systemimmanenten Interessenkonflikt". Dazu passt, dass sich die Sportförderung "zu stark am Erhalt bestehender Verbandsstrukturen und zu wenig an Weiterentwicklung" orientiere.

Zudem waren laut Bericht Frauen in den Entscheidungsfunktonen im Sportbereich extrem unterrepräsentert. Mit der Neubestellung der Organe nach dem Bundessportörderungsgesetz 2017 sind nun die zwei Geschäfsführer, sechs Aufsichtsräte und alle zwölf Mitglieder der Kommissionen der Bundes–Sport GmbH fast ausschließlich mit Männern besetzt. Der Frauenanteil im Ministerium liegt für die Sektons- und Gruppenleitungen bei 0 Prozent, nur eine der derzeit besetzten Abteilungen wird von einer Frau geleitet.

Im genannte Rechnungshofausschuss vom September 2020 sagte Vizekanzler Werner Kogler zu, die Bundessportförderung überarbeiten zu wollen. Fraglich ist, ob und inwiefern die 40 Empfehlungen des Rechnungshofes bis dato umgesetzt wurden. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Laut Empfehlung des Rechnungshofes wäre die Zweckmäßigkeit einer primär am Erhalt von Organisationsstrukturen orientierten Sportförderung zu hinterfragen und ein Sportfördersystem zu erarbeiten, das stärker auf die zu erreichenden Wirkungen fokussiert und das die zu fördernden Maßnahmen auf Basis von Bedarfserhebungen und Mindest–Qualitätsanforderungen bestimmt (Wirkungs–, Bedarfs– und Qualitätsorientierung). (TZ 2)

a.    Wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes bereits umgesetzt?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, warum nicht?

                                   iii.Wenn nein, ist eine Umsetzung geplant?

1.    Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Empfehlung zu rechnen?

2.    Wenn nein, warum nicht?

2.    Laut Empfehlung des Rechnungshofes wäre die Gesamthöhe der Bundes–Sportfördermittel im Hinblick auf den Förderbedarf grundsätzlich kritisch zu hinterfragen. (TZ 4)

a.    Wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes bereits umgesetzt?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, warum nicht?

                                   iii.Wenn nein, ist eine Umsetzung geplant?

1.    Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Empfehlung zu rechnen?

2.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Laut Empfehlung des Rechnungshofes wäre im Lichte der Auslegungsprobleme des § 20 GSpG auf eine rechtliche Klarstellung der Valorisierungsregelung hinzuwirken. (TZ 8)

a.    Wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes bereits umgesetzt?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, warum nicht?

                                   iii.Wenn nein, ist eine Umsetzung geplant?

1.    Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Empfehlung zu rechnen?

2.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Laut Empfehlung des Rechnungshofes wäre die neue Bundes–Sport GmbH als einheitliche Abwicklungsstelle zu nutzen. Parallelstrukturen im Zuständigkeitsbereich eines Ressorts sollten jedenfalls vermieden werden. (TZ 5)

a.    Wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes bereits umgesetzt?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, warum nicht?

                                   iii.Wenn nein, ist eine Umsetzung geplant?

1.    Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Empfehlung zu rechnen?

2.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Laut Empfehlung des Rechnungshofes wäre für die Eintragungen der Mittelweitergabe innerhalb der Förderorganisationen (in der Förderkaskade) in die Transparenzdatenbank eine klare Leitlinie zu geben. (TZ 20)

a.    Wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes bereits umgesetzt?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, warum nicht?

                                   iii.Wenn nein, ist eine Umsetzung geplant?

1.    Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Empfehlung zu rechnen?

2.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Laut Empfehlung des Rechnungshofes wäre auf die Aufnahme von Förderzusagen in die Transparenzdatenbank zur Verringerung von Kontrollproblemen hinzuwirken. (TZ 20)

a.    Wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes bereits umgesetzt?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, warum nicht?

                                   iii.Wenn nein, ist eine Umsetzung geplant?

1.    Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Empfehlung zu rechnen?

2.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Laut Empfehlung des Rechnungshofes wäre – wie im BSFG 2017 vorgesehen – eine strategische Grundkonzeption für die Bundessportförderungen zu entwickeln. (TZ 31)

a.    Wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes bereits umgesetzt?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, warum nicht?

                                   iii.Wenn nein, ist eine Umsetzung geplant?

1.    Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Empfehlung zu rechnen?

2.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Laut Empfehlung des Rechnungshofes wäre auf eine Organisation der Sportförderung (Entscheidungsstrukturen in der Bundes–Sport GmbH) hinzuwirken, die in den Entscheidungsgremien keine Vertreterinnen und Vertreter von Fördernehmern vorsieht. Eine im Sinne des Know–how–Austausches allenfalls erwünschte Mitwirkung von Vertreterinnen und Vertretern von Fördernehmern wäre auf eine beratende Funktion zu beschränken. (TZ 2, TZ 7)

a.    Wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes bereits umgesetzt?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, warum nicht?

                                   iii.Wenn nein, ist eine Umsetzung geplant?

1.    Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Empfehlung zu rechnen?

2.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Laut Empfehlung des Rechnungshofes wäre bei der Festlegung von Wirkungszielen wäre auf deren Relevanz und Überprüfbarkeit zu achten, d.h. mit den Wirkungszielen wären die wichtigsten Problemstellungen im Sport anzusprechen und mit geeigneten Kennzahlen zu versehen. (TZ 23)

a.    Wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes bereits umgesetzt?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, warum nicht?

                                   iii.Wenn nein, ist eine Umsetzung geplant?

1.    Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Empfehlung zu rechnen?

2.    Wenn nein, warum nicht?

10. Laut Empfehlung des Rechnungshofes wäre im Sinne der Gleichstellung verstärkt auf die Mittelverteilung zwischen Frauen und Männern sowie auf eine ausgeglichene Besetzung von Entscheidungsfunktionen bzw. Entscheidungsgremien im Sport zu achten. Dieser Fokus sollte sich in den Maßnahmen und Zielsetzungen (Kennzahlen) der Wirkungsangaben widerspiegeln. (TZ 23)

a.    Wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes bereits umgesetzt?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, warum nicht?

                                   iii.Wenn nein, ist eine Umsetzung geplant?

1.    Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Empfehlung zu rechnen?

2.    Wenn nein, warum nicht?

11. Laut Empfehlung des Rechnungshofes wäre eine Gesamtstrategie zu erarbeiten, die – eine klare Aufgabenabgrenzung zwischen dem Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport und der Bundes–Sport GmbH vornimmt und sich auch mit Möglichkeiten der Aufgabenabgrenzung zu den Ländern befasst und – eine Orientierung für die Erstellung von Förderprogrammen und die Festlegung von Qualitätsanforderungen gibt. (TZ 25)

a.    Wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes bereits umgesetzt?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, warum nicht?

                                   iii.Wenn nein, ist eine Umsetzung geplant?

1.    Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Empfehlung zu rechnen?

2.    Wenn nein, warum nicht?

12. Laut Empfehlung des Rechnungshofes wären im Rahmen der Gesamtstrategie Maßnahmen zu entwickeln – zur Verbesserung der Qualität des sportlichen Betreuungspersonals, – zur Talenterkennung und –förderung und – zur besseren Koordination der Arbeit der sportwissenschaftlichen Einrichtungen. (TZ 27)

a.    Wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes bereits umgesetzt?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, warum nicht?

                                   iii.Wenn nein, ist eine Umsetzung geplant?

1.    Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Empfehlung zu rechnen?

2.    Wenn nein, warum nicht?

13. Laut Empfehlung des Rechnungshofes wäre eine ausreichende Datengrundlage als Basis für Vorgaben zu schaffen; insbesondere wären Status– und Bedarfserhebungen zur sportlichen Infrastruktur durchzuführen und ein Überblick über die gesundheitsbezogenen Bewegungsangebote, deren Qualität sowie die damit erreichten Personen zu schaffen. (TZ 25)

a.    Wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes bereits umgesetzt?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, warum nicht?

                                   iii.Wenn nein, ist eine Umsetzung geplant?

1.    Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Empfehlung zu rechnen?

2.    Wenn nein, warum nicht?

14. Laut Empfehlung des Rechnungshofes wäre im Rahmen einer Strategieentwicklung ein Set an Kennzahlen zu entwickeln, anhand derer erwünschte und unerwünschte Entwicklungen im Sport rasch erkannt werden können, um mit Anpassungen der Förderprogramme entsprechend gegensteuern zu können. Diese Kennzahlen sollten insbesondere auch die Themen Bewegungsaktivierung, Mitgliederzahlen und soziodemografische Partizipation in Vereinen, Partizipation von Frauen im organisierten Sport sowie Spitzenplatzierungen in internationalen Wettbewerben und beim Nachwuchs abbilden. (TZ 24)

a.    Wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes bereits umgesetzt?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, warum nicht?

                                   iii.Wenn nein, ist eine Umsetzung geplant?

1.    Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Empfehlung zu rechnen?

2.    Wenn nein, warum nicht?

15. Laut Empfehlung des Rechnungshofes wäre eine Kompetenzabgrenzung zwischen den Gebietskörperschaften (Bund, Ländern und Gemeinden) mit klaren Aufgabenzuordnungen von Förderungsbereichen anzustreben. (TZ 32)

a.    Wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes bereits umgesetzt?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, warum nicht?

                                   iii.Wenn nein, ist eine Umsetzung geplant?

1.    Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Empfehlung zu rechnen?

2.    Wenn nein, warum nicht?

16. Laut Empfehlung des Rechnungshofes wären Abstimmungsnotwendigkeiten bei der Bundessportförderung möglichst zu minimieren, d.h. ein Förderungsbereich wäre grundsätzlich jeweils nur im Rahmen eines Förderprogramms zu fördern und die Bundes– Sport GmbH als zentrale Abwicklungsstelle für alle Bundessportförderungen zu nutzen. (TZ 32)

a.    Wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes bereits umgesetzt?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, warum nicht?

                                   iii.Wenn nein, ist eine Umsetzung geplant?

1.    Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Empfehlung zu rechnen?

2.    Wenn nein, warum nicht?

17. Laut Empfehlung des Rechnungshofes wäre für Sportgroßveranstaltungen und Sportgroßinfrastruktur ein Verantwortlicher mit der Gesamtsteuerung und –koordination zu betrauen. (TZ 32)

a.    Wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes bereits umgesetzt?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, warum nicht?

                                   iii.Wenn nein, ist eine Umsetzung geplant?

1.    Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Empfehlung zu rechnen?

2.    Wenn nein, warum nicht?

18. Laut Empfehlung des Rechnungshofes wären ein Förderungsbereich grundsätzlich jeweils nur im Rahmen eines Förderprogramms zu fördern und ergänzende Fördermaßnahmen zu bestimmten Fördergegenständen nur nach sorgfältiger Abklärung des Ausmaßes des zusätzlichen Förderbedarfs vorzusehen. (TZ 45)

a.    Wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes bereits umgesetzt?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, warum nicht?

                                   iii.Wenn nein, ist eine Umsetzung geplant?

1.    Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Empfehlung zu rechnen?

2.    Wenn nein, warum nicht?

19. Laut Empfehlung des Rechnungshofes wären grundsätzlich keine bereits realisierten Maßnahmen bzw. getätigten Ausgaben zu fördern. (TZ 45)

a.    Wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes bereits umgesetzt?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, warum nicht?

                                   iii.Wenn nein, ist eine Umsetzung geplant?

1.    Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Empfehlung zu rechnen?

2.    Wenn nein, warum nicht?

20. Laut Empfehlung des Rechnungshofes wären im Falle der Ausrollung des Pilotprojjekts „Tägliche Bewegungs– und Sporteinheit Burgenland“ auf ganz Österreich die Bewegungsförderungen (aus dem Titel der Bundessportförderung) für Kindergarten– und Schulkinder konzeptionell zusammenzuführen. (TZ 46)

a.    Wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes bereits umgesetzt?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, warum nicht?

                                   iii.Wenn nein, ist eine Umsetzung geplant?

1.    Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Empfehlung zu rechnen?

2.    Wenn nein, warum nicht?

21. Laut Empfehlung des Rechnungshofes wären Evaluierungsergebnisse konsequent als Grundlage für Verbesserungen der Förderprogramme zu nutzen. (TZ 43)

a.    Wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes bereits umgesetzt?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, warum nicht?

                                   iii.Wenn nein, ist eine Umsetzung geplant?

1.    Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Empfehlung zu rechnen?

2.    Wenn nein, warum nicht?

22. Laut Empfehlung des Rechnungshofes wäre bei der Erlassung der neuen Richtlinien für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen – wie gemäß § 6 ARR 2014 i.V.m. § 16 Abs. 2 Bundeshaushaltsgesetz geboten – das Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen herzustellen. (TZ 37)

a.    Wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes bereits umgesetzt?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, warum nicht?

                                   iii.Wenn nein, ist eine Umsetzung geplant?

1.    Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Empfehlung zu rechnen?

2.    Wenn nein, warum nicht?

23. Laut Empfehlung des Rechnungshofes hätte das Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport als Eigentümervertreter sicherzustellen, dass der Aufsichtsrat der Bundes–Sport GmbH, wie auch die Interne Revision der Bundes–Sport GmbH, ihre Kontrollfunktionen sowohl hinsichtlich der Verwaltungsagenden der GmbH als auch hinsichtlich der Administration der Förderungen wahrnehmen. (TZ 51)

a.    Wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes bereits umgesetzt?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, warum nicht?

                                   iii.Wenn nein, ist eine Umsetzung geplant?

1.    Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Empfehlung zu rechnen?

2.    Wenn nein, warum nicht?

24. Laut Empfehlung des Rechnungshofes wäre auf eine adäquate Vertretung von Frauen in den Organen der Bundes–Sport GmbH sowie im Beirat des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport zu achten. (TZ 48)

a.    Wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes bereits umgesetzt?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, warum nicht?

                                   iii.Wenn nein, ist eine Umsetzung geplant?

1.    Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Empfehlung zu rechnen?

2.    Wenn nein, warum nicht?

25. Laut Empfehlung des Rechnungshofes wären, sofern das Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport weiterhin Förderungen vergibt, für die unterschiedlichen Förderbereiche jeweils klare Förderprogramme zu veröffentlichen; in diese wären folgende Aspekte aufzunehmen: – Förderziele, – Fördergegenstand und Fördervoraussetzungen, – die Antragsberechtigten, – Einreichfrist, Einreichverfahren und vorzulegende Antragsunterlagen, – Klarstellungen, inwieweit die parallele Inanspruchnahme weiterer Sportförderungen unzulässig ist, sowie – der Hinweis auf Sanktionen bei unrichtigen oder unvollständigen Antragsangaben sowie zweckwidriger Fördermittelverwendung. (TZ 28)

a.    Wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes bereits umgesetzt?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, warum nicht?

                                   iii.Wenn nein, ist eine Umsetzung geplant?

1.    Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Empfehlung zu rechnen?

2.    Wenn nein, warum nicht?

26. Laut Empfehlung des Rechnungshofes wären, sofern im Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport weiterhin Förderungen abgewickelt werden, für die Kontrolle der Förderabrechnungen – rasche Rückmeldungen an die Fördernehmer bezüglich fehlender oder mangelhafter Belege zu geben, nur eine einmalige Richtigstellung von Mängeln zu erlauben und die nicht ausreichend belegten Förderbeträge sodann zurückzufordern bzw. auf weitere Auszahlungen anzurechnen, – ein IT–Fördermanagementsystem einzurichten, d.h. eine Workflow–bezogene Erfassung der Förderungen mit einem integrierten Mahnwesen; das System sollte jedenfalls auch automatisierte vertragsbezogene und fördernehmerbezogene Auswertungen ermöglichen. (TZ 39)

a.    Wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes bereits umgesetzt?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, warum nicht?

                                   iii.Wenn nein, ist eine Umsetzung geplant?

1.    Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Empfehlung zu rechnen?

2.    Wenn nein, warum nicht?

27. Laut Empfehlung des Rechnungshofes wären die im Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport bestehenden Abrechnungsrückstände zügig aufzuarbeiten. (TZ 39)

a.    Wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes bereits umgesetzt?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, warum nicht?

                                   iii.Wenn nein, ist eine Umsetzung geplant?

1.    Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Empfehlung zu rechnen?

2.    Wenn nein, warum nicht?

28. Laut Empfehlung des Rechnungshofes wäre regelmäßig ein gemeinsamer Bericht zur Bundessportförderung zu veröffentlichen, der die unmittelbaren und mittelbaren Fördernehmer und die Verwendungszwecke ausweist und inhaltliche Analysen sowie Analysen über Veränderungen im Zeitverlauf enthält. (TZ 19)

a.    Wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes bereits umgesetzt?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, warum nicht?

                                   iii.Wenn nein, ist eine Umsetzung geplant?

1.    Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Empfehlung zu rechnen?

2.    Wenn nein, warum nicht?

29. Laut Empfehlung des Rechnungshofes wäre bei Fördermitteln, die Bundes– und Landesverbände erhalten, auf eine korrekte Zurechnung im Hinblick auf selbst verbrauchte bzw. weitergegebene Mittel hinzuwirken und im Fall der Weitergabe an Vereine wären diese als Empfänger auszuweisen. (TZ 20)

a.    Wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes bereits umgesetzt?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, warum nicht?

                                   iii.Wenn nein, ist eine Umsetzung geplant?

1.    Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Empfehlung zu rechnen?

2.    Wenn nein, warum nicht?

30. Laut Empfehlung des Rechnungshofes wären im Sinne der Übersichtlichkeit und besseren Nutzbarkeit der Informationen in der Transparenzdatenbank die verschiedenen Förderprogramme der Bundessportförderung einzeln, unter Angabe der Fördergegenstände und der Fördervoraussetzungen, auszuweisen. (TZ 20)

a.    Wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes bereits umgesetzt?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, warum nicht?

                                   iii.Wenn nein, ist eine Umsetzung geplant?

1.    Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Empfehlung zu rechnen?

2.    Wenn nein, warum nicht?

31. Laut Empfehlung des Rechungshofes wäre die Förderlogik grundlegend nach folgenden Grundsätzen neu auszurichten: – Förderung nach Bedarfs– und Qualitätskriterien; – Stärkung der Maßnahmen– und Projektförderung gegenüber der Basisabgeltung und – (soweit möglich) Einforderung von Eigenmittelanteilen der Fördernehmer. (TZ 34, TZ 35)

a.    Wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes bereits umgesetzt?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, warum nicht?

                                   iii.Wenn nein, ist eine Umsetzung geplant?

1.    Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Empfehlung zu rechnen?

2.    Wenn nein, warum nicht?

32. Laut Empfehlung des Rechnungshofes wären bei den neu zu erlassenden Richtlinien Abweichungen zu den ARR 2014 nur vorzusehen, wenn diese aus den Besonderheiten des Fördergegenstands erforderlich sind; insbesondere wäre – die Möglichkeit zur Rücklagenbildung auf die Förderperiode und darüber hinaus auf begründete Einzelfälle zu beschränken; – unter dem Gesichtspunkt einer bedarfsadäquaten Förderhöhe – soweit möglich – die Leistung von Eigenmittelanteilen der Fördernehmer zu fordern; – explizit die Verpflichtung zu verankern, alle für dieselbe Leistung erhaltenen bzw. beantragten Fördermittel (EU, Bund, Länder, Gemeinden) abzufragen sowie– klarzustellen, mit welchen Maßnahmen unerwünschte Mehrfachförderungen vermieden werden sollen. (TZ 36)

a.    Wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes bereits umgesetzt?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, warum nicht?

                                   iii.Wenn nein, ist eine Umsetzung geplant?

1.    Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Empfehlung zu rechnen?

2.    Wenn nein, warum nicht?

33. Laut Empfehlung des Rechnungshofes wäre in den Antragsformularen ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass der Förderwerber mit seiner Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben bestätigt; die Sanktionsmöglichkeiten (Rückzahlung bzw. in Betrugsfällen Strafanzeige) wären deutlich zu machen. (TZ 33)

a.    Wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes bereits umgesetzt?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, warum nicht?

                                   iii.Wenn nein, ist eine Umsetzung geplant?

1.    Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Empfehlung zu rechnen?

2.    Wenn nein, warum nicht?

34. Laut Empfehlung des Rechnungshofes wäre, um eine Prüfung des Förderbedarfs zu gewährleisten, bei Förderansuchen die Bekanntgabe, welcher Beitrag an Eigenmitteln möglich ist, einzufordern sowie die Vorlage von Rechnungsabschlüssen zu verlangen. (TZ 34)

a.    Wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes bereits umgesetzt?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, warum nicht?

                                   iii.Wenn nein, ist eine Umsetzung geplant?

1.    Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Empfehlung zu rechnen?

2.    Wenn nein, warum nicht?

35. Laut Empfehlung des Rechnungshofes wären in der Bundes–Sportstrategie und in den einzelnen Förderprogrammen die Bedürfnisse und Interessen von Frauen im Breitensport (Bewegungsförderung) und im Spitzensport durchgehend zu berücksichtigen (Gender Mainstreaming). (TZ 50)

a.    Wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes bereits umgesetzt?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, warum nicht?

                                   iii.Wenn nein, ist eine Umsetzung geplant?

1.    Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Empfehlung zu rechnen?

2.    Wenn nein, warum nicht?

36. Laut Empfehlung des Rechnungshofes zur Bundes–Sport GmbH wäre im Rahmen der Abrechnungskontrolle bei der Stichprobenziehung – eine adäquate Abdeckung der geprüften Gebarungssumme je Fördernehmer durch eine angemessene Stichprobe sicherzustellen (jedenfalls 10 % der Belege und 10 % der Fördersumme je Fördernehmer); – ein Spektrum an relevanten, d.h. risikobehafteten Aufwandsarten zu definieren, das mit der Stichprobenziehung jedenfalls mitabzudecken ist. (TZ 40)

a.    Wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes bereits umgesetzt?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, warum nicht?

                                   iii.Wenn nein, ist eine Umsetzung geplant?

1.    Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Empfehlung zu rechnen?

2.    Wenn nein, warum nicht?

37. Laut Empfehlung des Rechnungshofes zur Bundes–Sport GmbH wäre das System der Stichprobenkontrollen durch Kontrollen vor Ort zu unterstützen, um eine Mindestqualität des Rechnungswesens, die Validität der Belegslisten und die ordnungsgemäße Entwertung der in die Belegslisten aufgenommenen Belege sicherzustellen. (TZ 40)

a.    Wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes bereits umgesetzt?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, warum nicht?

                                   iii.Wenn nein, ist eine Umsetzung geplant?

1.    Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Empfehlung zu rechnen?

2.    Wenn nein, warum nicht?

38. Laut Empfehlung des Rechnungshofes zur Bundes–Sport GmbH wären Kontrollmaßnahmen zur Aufdeckung allfälliger Mehrfachvorlagen von Belegen an andere Fördergeber zu entwickeln. (TZ 40) 

a.    Wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes bereits umgesetzt?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, warum nicht?

                                   iii.Wenn nein, ist eine Umsetzung geplant?

1.    Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Empfehlung zu rechnen?

2.    Wenn nein, warum nicht?

39. Laut Empfehlung des Rechnungshofes zur Bundes–Sport GmbH wäre das System der Stichprobenkontrollen durch ein striktes System der Sanktionierung von Falschangaben zu unterstützen (Rückforderung der Fördermittel). (TZ 40)

a.    Wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes bereits umgesetzt?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, warum nicht?

                                   iii.Wenn nein, ist eine Umsetzung geplant?

1.    Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Empfehlung zu rechnen?

2.    Wenn nein, warum nicht?

40. Laut Empfehlung des Rechnungshofes zur Bundes–Sport GmbH sollte die Bundes–Sport GmbH ihre Förderprogramme (bzw. auch einzelne Themenfelder der Förderprogramme) selbst evaluieren (unter Einbeziehung sowohl der Programme der Breitensport– als auch jener der Leistungs– und Spitzensportförderung) und in diesem Rahmen insbesondere eine Analyse von Angebot, Leistungen, Wirkungen und Zielerreichung ins Zentrum stellen. (TZ 47)

a.    Wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes bereits umgesetzt?

                                      i.Wenn ja, inwiefern?

                                    ii.Wenn nein, warum nicht?

                                   iii.Wenn nein, ist eine Umsetzung geplant?

1.    Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Empfehlung zu rechnen?

2.    Wenn nein, warum nicht?