631/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.01.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Bedenken der EU Kommission hinsichtlich Gesichtserkennungssoftware

 

Medienberichten zufolge erwägt die Europäische Kommission ein generelles Verbot des Einsatzes von Gesichtserkennungssoftware von bis zu fünf Jahren, um die Wirkung und Funktionsweise dieser neuen Technologie zu untersuchen (https://www.derstandard.at/story/2000113456622/europaeische-kommission-fuer-verbot-von-gesichtserkennung, https://www.bbc.com/news/technology-51148501).

Seit der Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) im Rahmen des Überwachungspaketes im Frühjahr 2018 wurden die österreichischen Sicherheitsbehörden im Einzelfall berechtigt, für bestimmte Zwecke personenbezogene Bild- und Tondaten zu verarbeiten, die Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Bereichs mittels Einsatz von Bildaufnahmegeräten rechtmäßig verarbeiten und der Sicherheitsbehörde freiwillig übermittelt haben. Derartige "bestimmte Zwecke" sind beispielsweise die Gefahrenerforschung, die Vorbeugung wahrscheinlich gefährlicher Angriffe, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bei bestimmten Ereignissen oder die Fahndung. 

Wie sich aus der Beantwortung der Anfrage des Abgeordneteten der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Gesichtserkennungssoftware (Nr. 3404/J) ergibt, soll die Sicherheitsbehörde diese übermittelten personenbezogenen Daten mit Referenzbildern von Personen, die bereits einmal erkennungsdienstlich erfasst worden sind, abgleichen können. Die Software soll dann die Bilddateien auf bestimmte Merkmale aus dem Gesichtsfeld abgleichen und sie mit der Referenzdatenbank der Polizei vergleichen. 

Wie medial berichtet, hat sich die für Dezember 2019 geplante Einführung der Gesichtserkennungssoftware in Österreich verschoben, weil es "technische Herausforderungen" gab (https://futurezone.at/netzpolitik/polizei-verschiebt-start-der-gesichtserkennung/400692776). Nun soll die Gesichtserkennungssoftware bis Ende 2020 getestet werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wie ist die Position der Bundesregierung zu einem bis zu fünfjährigem Verbot von Gesichtserkennungssoftware, um die Wirkung und Funktionsweise von Gesichtserkennungssoftware umfassend zu untersuchen?

2.    Welche Position würde die Bundesregierung einnehmen, wenn es auf Unionsebene zu einem Gesetzgebungsverfahren kommen sollte, dessen legislativer Inhalt ein mehrjähriges, unionsweites Verbot des Einsatzes von Gesichtserkennungssoftware ist?

3.    Wie medial berichtet, wurde die Anwendung der Gesichtserkennungssoftware durch Sicherheitsbehörden in Österreich verschoben, weil gemäß dem Bundeskriminalamt die Implementierung aufgrund technischer Herausforderungen länger gedauert habe. Was sind oder waren diese "technischen Herausforderungen"?

4.    Ab wann soll - nach aktuellem Zeitplan - Gesichtserkennungssoftware in Österreich eingesetzt werden?

5.    Wie ist die Testphase konzipiert? Wie wird das Gesichtserkennungssystem getestet?

6.    Welche Erfahrungen konnten aus der laufenden Testphase bereits gewonnen werden?

a.    Insbesondere: Wie hoch ist die Fehlerquote bei dem Gesichtserkennungssytem? 

b.    Insbesondere: Laut einer Studie der US Behörde für Technologie kann Gesichtserkennungssoftware Gesichter mit asiatischem oder afroamerikanischem Aussehen bis zu 100-mal schlechter als jene mit kaukasischem erkennen. Welche Erfahrungen wurden diesbezüglich gemacht?

7.    Welche Daten werden durch die Gesichtserkennungssoftware verarbeitet?