6325/J XXVII. GP
Eingelangt am 16.04.2021
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Anfrage
des Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend qualitätsvolle sexuelle Bildung in Schulen
Die Frage von sexueller Bildung in Schulen erhielt in den letzten Jahren besondere Aufmerksamkeit. Insbesondere die Tätigkeiten des Vereins Teen Star führten bereits ab 2018 zu medialen und politischen Debatten über die Sicherstellung von qualitätsvoller sexueller Bildung in Schulen. In einer Anfragebeantwortung vom Mai 2019 stellten Sie als zuständiger Minister fest, dass durch ein Akkreditierungsverfahren die „Beurteilung der Qualität und Seriosität dieser Angebote“ gewährleistet werden soll, und dass durch das „Ergebnis der Überprüfungen und die Veröffentlichung der Liste (von zugelassenen externen Anbieter*innen in diesem Bereich, Anm.)“ eine „neue Regelung dann ab dem Frühjahr 2020 erfolgen“ wird. Der entsprechende Akkreditierungsbeirat sollte dabei im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung angesiedelt werden.
In Ihrer Anfragebeantwortung 4705/AB vom 19.2.2021 zeigte sich klar, dass trotz dieser Ankündigung aus 2019 noch keine entsprechenden Maßnahmen erfolgt sind. Obwohl die Einrichtung des Akkreditierungsbeirates bereits 2019 angekündigt wurde und dieser bis Frühjahr 2020 Ergebnisse vorlegen sollte, fehlen diese bis heute. Sie führten dazu die „anhaltende COVID-19-Pandemie“ als Begründung an. Dieses Argument erübrigt sich aber von selbst, da Ergebnisse laut Ihrer eigenen Aussage eigentlich bereits vor Beginn der Pandemie hätten vorliegen müssen. Gleichzeitig konnten Sie in dieser Anfragebeantwortung auch noch keine konkreten Aussagen über die Gestaltung des Akkreditierungsverfahrens für externe Vereine vorlegen.
In Hinblick auf die, bis zum Akkreditierungsverfahren als „Übergangslösung“ eingerichteten Clearingstellen in den Bildungsdirektionen stellten Sie in Ihrer Anfragebeantwortung 4704/AB außerdem fest, dass „dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung für das Schuljahr 2020/21 keine österreichweiten Informationen“ darüber vorliegen, ob beispielsweise der Verein Teen Star, entgegen Ihren medialen Ankündigungen aus 2019, momentan an Schulen tätig ist. Es kann also davon ausgegangen werden, dass das Bundesministerium seit bald zwei Jahren keinen ganzheitlichen Überblick über die aktuelle Situation sexueller Bildungsangebote an den österreichischen Schulen hat, und dem Plan zur Qualitätssicherung derselben um rund eineinhalb Jahre hinterherhinkt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Warum wurde das entsprechende Akkreditierungsverfahren trotz entsprechender Ankündigungen nicht bis „Frühjahr 2020“ umgesetzt?
2. Welche konkreten Schritte zur Umsetzung des Akkreditierungsverfahrens wurden bis zum Ausbruch der COVID-19-Pandemie im März 2020 durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung gesetzt? Bitte um detaillierte Auflistung.
3. Welche konkreten Schritte zur Umsetzung des Akkreditierungsverfahrens wurden seit Ausbruch der COVID-19-Pandemie seit März 2020 durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung gesetzt? Bitte um detaillierte Auflistung.
4. In welchem Stadium befindet sich die Umsetzung des Akkreditierungsverfahrens zum jetzigen Zeitpunkt?
a. Wann wird die von Ihnen angekündigte „Erhebung unter den Lehrkräften“ dazu stattfinden? In welcher Form und mit welchem Inhalt wird diese Erhebung erfolgen.
5. Welche konkreten Zielsetzungen, Maßnahmen, Empfehlungen etc. verfolgt das von Ihnen als Basis für das Akkreditierungsverfahren bezeichnete „Konzept eines Akkreditierungssystems mit flankierenden qualitätssichernden Maßnahmen des Österreichischen Institut für Familienforschung“?
a. Wann wurde dieses Konzept von Ihrem Ministerium in Auftrag gegeben?
b. Wann wurde Ihrem Ministerium dieses Konzept übermittelt?
6. Bis wann sollen die entsprechenden Akkreditierungsverfahren umgesetzt werden, damit sie mit Beginn des Schuljahres 2021/22 wirksam werden?
7. Warum fand seitens Ihres Ministeriums im letzten Jahr, angesichts der Verzögerung des Akkreditierungsverfahrens, keine Evaluierung der Clearingstellen an den Bildungsdirektionen statt, die Ihrer Aussage nach als Übergangslösung dienen sollten? Bitte begründen Sie Ihre Antwort.
8. Werden die Clearingstellen an den Bildungsdirektionen mit Fertigstellung des Akkreditierungsverfahrens aufgelöst?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, welche Rolle sollen Sie zukünftig spielen?
9. Liegen Ihrem Ministerium bzw. den nachgelagerten Dienststellen aus dem Schuljahr 2020/21 Beschwerden, Anfragen etc. durch Schulen zum Bereich externer Anbieter*innen von Workshops zur sexuellen Bildung vor? Bitte um detaillierte Antwort.