6333/J XXVII. GP
Eingelangt am 16.04.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend milderer Strafen für Vergewaltigung im Rahmen der Ausweitung von Bewährungsstrafen
Im Vorjahr trat das Türkis-Blau geschnürte Gewaltschutzpaket in Kraft, um Delikte gegen Leib und Leben sowie Sexualdelikte strenger zu sanktionieren. Demnach ist Vergewaltigung strenger zu bestrafen als zuvor. Dieser Umstand könnte sich allerdings ändern, denn im einem 81-seitigen Expertenpapier soll zu entnehmen sein, dass eine Strafvollzugsreform in Raum stünde, die teilbedingte Strafnachsicht bei jedem Delikt zulassen soll - somit auch bei Vergewaltigung und Mord. Eingeschränkt soll die Möglichkeit der teilbedingten Strafnachsicht nur dann sein, wenn der Richter der Ansicht ist, dass die Milderungsgründe im Gegensatz zu den Erschwerungsgründen überwiegen und die gemilderte Freiheitsstrafe fünf Jahre nicht übersteigt. Laut Berichten der Presse vom 13.04.2021, sollen sich die vom Justizressort beauftragen Fachleute zudem überwiegend für spezialpräventive Maßnahmen aussprechen. Somit ist eine Abkehr der Generalprävention präsenter denn je. Diesen Schritt begrüße man laut Medienberichten vor allem deswegen, um die überfüllten Gefängnisse zu entlasten und somit Straftäter schneller wieder freigelassen werden können. Argumentiert wird dieser „positive Effekt“ damit, dass vorzeitig entlassene Straftäter weniger schnell rückfällig werden würden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
ANFRAGE
1. Ist die Umsetzung der Strafvollzugsnovelle und der damit verbunden milderen Strafen für Vergewaltiger geplant?
2. Wenn „Ja“, wann soll dies stattfinden?
3. Wenn „Nein“, warum nicht?
4. Möchten Sie mit dieser Novelle tatsächlich Vergewaltiger „belohnen“, indem Strafminderungen für Delikte gegen Leib und Leben und Sexualdelikte in die Novelle mit einfließen?
5. Welche Informationen sind diesem „Expertenbericht“ konkret zu entnehmen?
6. Wer hat diesen „Expertenbericht“ verfasst?
7. Wer hat diesen „Expertenbericht" in Auftrag gegeben?
8. Wo kann man Einblick in diesen „Expertenbericht“ nehmen?
9. Wer hat die Studie in Auftrag gegeben, die belegen soll, dass frühzeitig entlassene Straftäter weniger (schnell) rückfällig werden?
10. Wie viele Straftäter sind im Zeitraum 2010-2020 frühzeitig aus der Haft entlassen worden?
11. Wie viele Straftäter sind im Zeitraum 2010-2020 frühzeitig aus der Haft entlassen worden und waren wegen eines Deliktes gegen Leib und Leben bzw. Sexualdelikten inhaftiert?
12. Wie viele Straftäter, die im Zeitraum 2010-2020 frühzeitig aus der Haft entlassen worden und sind wieder rückfällig geworden?
13. Wie viele Straftäter, die im Zeitraum 2010-2020 frühzeitig aus der Haft entlassen worden sind und wegen eines Deliktes gegen Leib und Leben bzw. Sexualdelikten inhaftiert waren, sind wieder rückfällig geworden?
14. Wie viele der vorzeitig entlassenen Straftäter aus dem Zeitraum 2010-2020 waren nicht österreichische Staatsbürger?
15. Wie viele der vorzeitig entlassenen Straftäter aus dem Zeitraum 2010-2020 waren wegen Delikten gegen Leib und Leben bzw. wegen eines Sexualdeliktes verurteilt und nicht österreichische Staatsbürger?
16. Wie viele der rückfällig gewordenen Straftäter aus dem Zeitraum 2010-2020 waren nicht österreichische Staatsbürger?
17. Wie viele der rückfällig gewordenen Straftäter aus dem Zeitraum 2010-2020, die wegen Delikten gegen Leib und Leben bzw. wegen eines Sexualdeliktes verurteilt wurden und vorzeitig aus der Haft entlassen wurden waren nicht österreichische Staatsbürger?