6334/J XXVII. GP
Eingelangt am 16.04.2021
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Stefan
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Strafvollzugspaket – NEU / Sichere Wege aus der Kriminalität“
Am Freitag, den 09. April 2021 wurden die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Strafvollzugspaket – NEU / Sichere Wege aus der Kriminalität“ präsentiert. Das erklärte Ziel dieser Arbeitsgruppe: Schaffung weiterer Formen der Ressourcenoptimierung und zielgerichteter Vollzugsplanung für eine effektive Resozialisierung. Unter Berücksichtigung des Begutachtungsentwurfs der StVG‐Novelle aus 2019 und in Zusammenschau mit dem Regierungsprogramm 2020‐2024 sollen die Ergebnisse schlussendlich in ein „Strafvollzugspaket NEU“ fließen[1].
Eine Forderung der Arbeitsgruppe, die eine deutliche Reduktion der Belagszahlen der Justizanstalten mit sich bringen soll, sticht dabei ganz besonders hervor. Es wird empfohlen, die (teil)bedingte Strafnachsicht bei jedem Delikt zuzulassen. Das würde z.B. auch für die Delikte Mord und Vergewaltigung gelten.
Gerade im Zusammenhang mit dem Delikt Vergewaltigung wurde erst im Jahr 2019 von Türkis-Blau ein Gewaltschutzpaket geschnürt, das eines ganz klar zum Ausdruck gebracht hat: Null Toleranz den Tätern gegenüber und Erhöhung des Opferschutzes. So traten 2020 unter anderem strengere Strafen für Vergewaltiger und Sexualstraftäter in Kraft und die Möglichkeit der gänzlich bedingten Strafe für dieses Delikt wurde ausgeschlossen.
Regelmäßig wird auf sämtlichen politischen Ebenen darüber diskutiert, wie Gewalt gegen Frauen eingedämmt werden kann und welche Maßnahmen dazu nötig sind. So konkretisierte Bundesministerin Dr. Alma Zadić, LL.M erst kürzlich die Richtlinien zur Strafverfolgung bei Delikten im sozialen Nahraum mittels Erlass, um die Beweissicherung der Staatsanwälte bei diesen Delikten zu verbessern, da gerade im Bereich der Partnergewalt/Gewalt in der Familie knapp 2/3 der Strafverfahren eingestellt werden[2].
Wie diese Bemühung mit der obengenannten Forderung der Arbeitsgruppe vereinbar und vor allem den Opfern erklärbar ist, sei dahingestellt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Wann soll es zur Umsetzung des angekündigten „Strafvollzugspaket NEU“ kommen?
2. Welche Forderungen der Arbeitsgruppe fließen konkret in das „Strafvollzugspaket NEU“ ein?
3. Fließt die Empfehlung der Arbeitsgruppe die (teil)bedingte Strafnachsicht bei jedem Delikt zuzulassen, in das „Strafvollzugspaket NEU“ ein?
a) Wenn ja, auf welche Delikte wird diese Empfehlung Anwendung finden?
b) Wenn ja, wird auf das Delikt Vergewaltigung die Empfehlung der Arbeitsgruppe die (teil)bedingte Strafnachsicht zuzulassen, Anwendung finden?
4. Sind Änderungen beim Delikt Vergewaltigung durch das geplante „Strafvollzugspaket NEU“ vorgesehen?
a) Wenn ja, welche Änderungen sind geplant?
5. Wann werden die Ergebnisse der Arbeitsgruppe dem Nationalrat übermittelt?
[1] Bundesministerium für Justiz, Justizministerin Zadić präsentiert nächste konkrete Schritte zur Strafvollzugsreform, https://www.bmj.gv.at/ministerium/aktuelle-meldungen/Justizministerin-Zadić-präsentiert-nächste-konkrete-Schritte-zur-Strafvollzugsreform.html
[2] Wiener Zeitung, Wie Gewalt gegen Frauen besser zu beweisen wäre, https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2100098-Gewalt-in-der-Familie-beweisen.html?__twitter_impression=true