6335/J XXVII. GP

Eingelangt am 16.04.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend die Kapazitäten österreichsicher Haftanstalten

 

Einem Bericht der „Presse“ vom 13.04.2021 ist zu entnehmen, dass einer der Gründe für die geplante Strafvollzugsnovelle unter anderem übervolle Gefängnisse sind. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass etwa 8.500 Insassen „derzeit in den österreichischen Haftanstalten“ sitzen. „Das Justizressort hat eine Arbeitsgruppe beauftragt, die nun Empfehlungen zur Entlastung der Gefängnisse entwickelt hat: Die Gerichte sollen mehr Bewährungsstrafen verhängen und Gefangene früher bedingt entlassen.“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Angeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

ANFRAGE

 

1.     Aus welchen Experten besteht die vom Justizressort beauftragte Arbeitsgruppe?

2.     Wie hoch sind die Kosten, die durch die Tätigkeit der Arbeitsgruppe entstanden sind?

3.     Wie viele Kapazitäten haben die jeweiligen Haftanstalten Österreichs? (Bitte um Nennung konkreter Zahlen je Haftanstalt)

4.     Wie viele Insassen befinden sich derzeit in den Haftanstalten Österreichs? (Bitte um Nennung konkreter Zahlen je Haftanstalt)

5.     Wie hat sich die Auslastung der Haftanstalten in Österreich im Zeitraum 2013-2020 verändert? (Bitte um Nennung konkreter Zahlen)

6.     Wie viele Insassen in österreichischen Haftanstalten sind österreichische Staatsbürger?

7.     Wie viele Insassen in österreichischen Haftanstalten sind EU-Bürger?

8.     Wie viele Insassen in österreichischen Haftanstalten sind Drittstaatsangehörige?

9.     Welche positiven Aspekte betreffend der geplanten Strafvollzugsnovelle erhofft man sich betreffend die Kapazitäten in den Haftanstalten?

10.  In welchen konkreten Zeitraum sollen sich die positiven Aspekte der geplanten Strafvollzugsnovelle in den Haftanstalten bemerkbar machen?

11.  Mit welchen konkreten Maßnahmen sollen die Haftanstalten künftig konkret entlastet werden?

12.  Was spricht dagegen, Personal und Ressourcen aufzustocken, anstatt Straftäter früher bedingt zu entlasten?

13.  Warum möchte man sich vom bewährten Prinzip der Generalprävention abwenden und vermehrt auf Spezialprävention setzen?

14.  Welche Argumente sprechen dafür, Straftäter früher bedingt aus der Haft zu entlasten?

15.  Sehen Sie durch die früheren bedingten Haftentlassungen keine Gefahr für die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung?

16.  Inwiefern sollen Richter speziell auf die von der Novelle betroffenen Delikte (Leib und Leben, Sexualdelikte) vorbereitet und eingesetzt werden?

17.  Inwiefern wird bei einer derart gezielten Einsetzung von Richtern ein faires Verfahren und die richterlichen Garantien gewährleisten?

18.  Mit welchen konkreten Maßnahmen wollen Sie die Sicherheit der Österreicher weiterhin gewährleisten, sollte diese Strafvollzugsnovelle in Kraft treten?

19.  Welche Kosten sind durch die erforderliche „Nachbetreuung“ (Stichwort Bewährungshelfer etc.) durch eine frühzeitige Haftentlassung zu erwarten?