6336/J XXVII. GP

Eingelangt am 16.04.2021
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Behördenversagen bei Coronapolitik

 

Folgende Sachverhaltsdarstellung zum Ablauf und der Durchführung von Corona-Maßnahmen haben wir von Herrn H. erhalten:

 

Ablauf nach zeitlichen Ereignissen:

 

01.04.2021: Die Personen unternahmen einen Ausflug mit den Motorrädern nach Kärnten. Dabei anwesend waren ich (Herr H.) zusammen mit meiner Bezugsperson (Frau S.) und einem gut befreundeten Ehepaar. Unser Kontakt fand ausschließlich zwischen zwei bis vier Meter und ausschließlich im Freien statt.

 

03.04.21, 11.24 Uhr: Ich wurde von dem befreundeten Ehepaar in Kenntnis gesetzt, dass die Ehefrau Corona positiv ist. Gemäß den Vorschriften wurden ich selbst sowie Frau S. als loser Kontakt angegeben. Wir begaben uns daraufhin freiwillig in Selbstquarantäne bis Montag 05.04.

 

05.04.21, 08.15 Uhr: Es wurde selbstständig ein Corona Test in Judenburg durchgeführt. Das Ergebnis um 08.47 Uhr: NEGATIV

 

07.04.21, 09.00 Uhr: Vorsichtshalber wurde abermalig ein selbstständiger Test in Judenburg durchgeführt. Das Ergebnis war erneut NEGATIV. Anschließend musste ich dienstlich nach Wien verreisen, wo ich auch meinen Zweitwohnsitz gemeldet habe.

 

07.04.21, 20.36 Uhr: Ich und Frau S. wurden zum PCR Test geladen. Dieser sollte am 08.04.21 um 11.45 in Zeltweg vom Roten Kreuz durchgeführt werden. Ich konnte diesen Testtermin jedoch nicht wahrnehmen, da ich mich zu diesem Zeitpunkt beruflich in Wien befunden habe.

 

08.04.21, 10.42 Uhr: Nach einer Woche bekommt Frau S. meinen für mich persönlich ausgestellten Absonderungsbescheid zugestellt, da wir angeblich K1 Personen sind.

 

Zu bemerken wäre, dass die gemeinsamen Kinder des befreundeten Ehepaars, welche jede Minute mit der Familie im gemeinsamen Haushalt verbringen, nur als K3 Personen (Haushaltsangehörige) eingestuft wurden.

 

08.04.21,11.21–11.23 Uhr: Umgehende Kontaktaufnahme mit der BH Dr. Haselmann, mit der Beschwerde über den widerrechtlichen, nicht persönlich zugestellten Bescheid, sowie über die inhaltlich falsche Interpretation. Es steht die Frage im Raum, warum erst nach einer Woche ein Absonderungsbescheid erlassen wurde. Dr. Haselmann gibt die Auskunft, dass er den zuständigen Referenten kontaktieren wird und dieser dann zurückrufen sollte.

 

08.04.21, 11.47-12.03 Uhr: Zuständiger BH Murtal Mag. Joast ruft zurück, wieder Beschwerde und rechtliche Aufklärung. Entschuldigung darüber, dass der Bescheid falsch zugestellt wurde. Herr Mag. Joast ist offensichtlich überfordert und gibt mir die Auskunft, mich nach der Beratung mit den Kollegen zurückzurufen.

 

08.04.21, 12.05-12.12 Uhr: Mag. Joast diskutiert mit mir neuerlich, lässt jedoch erkennen, dass er nicht über das nötige Fachwissen verfügt. Neuerliche Beratung in der BH; ein Rückruf wird angeboten.

 

08.04.21, 13.06 Uhr: Meiner Bezugsperson wird ebenfalls ein Absonderungsbescheid zugestellt, da sie angeblich auch K1 war.

 

08.04.21,16.05-16.13 Uhr: Mag. Joast ruft zurück, er gibt an, dass die Tests nicht sicher seien und jedenfalls am 11.04.21 ein PCR Test gemacht werden muss. Nach Beratungen in der BH wird die Epidemie Ärztin hinzugezogen. Ein Rückruf seitens dieser wurde vereinbart.

 

08.04.21, 17.35–17.40 Uhr: Die Epidemie Ärztin ruft mich zurück. Ich musste erneut den gesamten Sachverhalt schildern. Es wurde daraufhin vereinbart, dass eine Änderung des Bescheids angeregt wird.

 

09.04.2021, 09.15 Uhr: Mag. Joast ruft mich an und gibt an, dass für mich und Frau S. eine Änderung des Bescheids, respektive ein neuer Bescheid erstellt wird und dieser sofort persönlich zugestellt wird. Er verlangt von mir neuerlich die E-Mailadresse.

 

09.04.2021, 10.55 Uhr, 11.07 Uhr, 11.10 Uhr: Telefonische Intervention bei Mag. Joast, er ist nicht erreichbar.

 

09.04.2021, 11.01 Uhr: Mein abgeänderter Bescheid auf K2 wird erneut meiner Bezugsperson zugestellt.

 

09.04.2021, 11.45 Uhr: Rückruf von Mag. Joast, ich beschwere mich abermals über die nicht persönliche Zustellung eines Bescheides. Des Weiteren fehlt bis dato noch immer der geänderte Bescheid für Frau S.. Er entschuldigt sich abermals und gibt der Sekretärin und dem Haus die Schuld, dass sie schlampig wären.

 

09.04.2021,14.30-14.32: Mag. Joast ruft zurück und versichert mir, dass der Bescheid für Frau S. unterwegs ist. Es wird klargelegt, dass hier nur die Daten auszutauschen seien und der Bescheid neu zu versenden sei.

 

09.04.2021, 17.36 Uhr: Es ist noch immer kein Bescheid da, am Telefon meldet sich nur die Sprachbox – Wochenende.

 

11.04.21, 05.08 Uhr: Frau S. bekommt ihr negatives PCR Ergebnis vom 08.04.21.

 

11.04.21, 10.41 Uhr: Frau S. bekommt neuerlich die Aufforderung, dass sie sich um 11.15 Uhr in Zeltweg zwecks PCR Test einzufinden hat.

 

11.04.21, 11.17 Uhr: Lt. Absonderungsbescheid und tel. Rücksprache mit der BH Murtal, wurde offenbar von Mag. Joast angeordnet, dass auch ich selbst am 11.04.21 einen PCR Test machen muss. Ich fuhr daraufhin gemäß behördlicher Weisung hin, wurde allerdings abgewiesen mit der Begründung, ich dürfe jetzt keinen machen, da ich keine SMS bekommen habe.

 

11.04.21, 14.19 Uhr: Ich bekomme eine Aufforderung via SMS zum PCR Test für 12.04.2021, 09.45 Uhr.

 

Frau S. durfte aufgrund schwerwiegender Verfehlungen der Behörde ihre Wohnung von Donnerstag 08.04.2021, bis zum Sonntag den 11.04.21 (18.00 Uhr) nicht verlassen. Das gesamte Verhalten der Behörde gegenüber einer Person, welche durchgehend und nachweislich Corona negativ war und von der daher keine weitere Ansteckungsgefahr ausging, ist keineswegs nachvollziehbar. In diesem Fall wurde behördlich vorsätzlich die Freiheit entzogen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wie erklären Sie sich als zuständiger Gesundheitsminister, dass jene Personen, welche einen befristeten Ausflug miteinander unternommen haben, als K1 Personen, die Kinder der infizierten Person aber nur als K3 eingestuft werden?

2.    Warum wurde die oben genannte Bezugsperson und Herr H. selbst nicht zum Vorfall befragt?

3.    Warum wurde der Bescheid von Herrn H. nicht persönlich zugestellt sondern erging an einen anderen Haushalt?

4.    Warum wird Herr H. beim behördlichen PCR Test abgewiesen, jedoch zum gleichen Zeitpunkt nur einen Tag später bestellt?

5.    Warum wurde bis dato (12. April) kein neuerlicher Bescheid nach in Kenntnis langen des neuen Sachverhaltes für die Bezugsperson Frau S. ausgestellt, sodass ihr widerrechtlich die Freiheit entzogen wurde (§99/1 StGb)?