6338/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.04.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Kai Jan Krainer,
Genossinnen und Genossen

 

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend wirkungsorientierte Folgenabschätzung 1241/A

 

Sehr geehrter Herr Finanzminister!

Die Sars-CoV-2-Krise des letzten Jahres hat den routinierten legistischen Ablauf des Ministeriums verändert. Dies ist vor allem auch daran erkennbar, dass zahlreiche Gesetze nicht im Wege einer Regierungsvorlage dem Parlament vorgelegt wurden, sondern als Initiativantrag der beiden Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne.

Für die haushaltsrechtliche Kontrolle sind die WFA/Vorblätter von Gesetzesvorlagen von besonderer Wichtigkeit, weil hierin sowohl die politisch mit dem Vorhaben verbundenen Zielsetzungen als auch die finanziellen Auswirkungen auf die Budgets der kommenden Jahre vor der Beschlussfassung offengelegt werden. Darüber hinaus kann in den parlamentarischen Budgetberatungen auf Ausschussebene durch die detaillierte Berichterstattung nachträglich überprüft werden, ob die eingesetzten Mittel insofern effizient verwendet wurden, als die ursprünglichen Ziele erreicht werden konnten.

Mit der Einbringung von Initiativanträgen der Regierungsfraktionen ÖVP/Grüne wird die Erstellung von Wirkungsfolgenabschätzungen (WFA) unterlaufen bzw. nicht gemacht. Zu den Zielen und Grundsätzen der Haushaltsführung des Bundes gehört nach § 2 BHG 2013 insbesondere auch die Wirkungsorientierung, davon betroffen sind die mittelfristige und jährliche Haushaltsplanung, das Wirkungscontrolling usw. Die Haushaltsorganisation ist von den haushaltsführenden Organen nach dem Grundsatz der Wirkungsorientierung zu erstellen. Die Wirkungsorientierung bedingt auch eine wirksame interne Evaluierung der beschlossenen Maßnahmen.

Für den Initiativantrag 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz – 2. COVID-19-StMG (1241/A) wurde bei der parlamentarischen Beschlussfassung keine WFA vorgelegt, aus der die mit der Vorlage verbundenen Wirkungsziele und für deren Messung vorgesehenen Kennzahlen ersichtlich gewesen wären

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehende

 

Anfrage

(1)   Wurde seitens des BMF inzwischen eine WFA für das gesetzlich beschlossene Vorhaben gemacht?

Wenn ja: mit welchem Ergebnis?

Wenn ja: was sind die damit verbundenen Wirkungsziele?

Wenn nein: warum nicht?

(2)  Hat sich das Finanzministerium vergewissert, dass das für die einzelnen Maßnahmen verantwortliche haushaltsleitende Organ in der Zwischenzeit eine wirkungsorientierte Folgenabschätzung gemacht hat?

Wenn ja: mit welchem Ergebnis?

Wenn ja: was sind die damit verbundenen Wirkungsziele?

Wenn nein: warum nicht?

(3)  Wurde das haushaltsleitende Organ aufgefordert, eine WFA für die im Regelungsvorhaben beschlossenen Maßnahmen zu erstellen?

            Wenn nein: warum nicht?

(4)  Gem. § 45 BHG 2013 ist für die Umsetzung einer wirkungsorientierten Verwaltung ein Ressourcen-, Ziel- und Leistungsplan zu erstellen. Fand diese gesetzliche Vorhaben Eingang in den  Ressourcen-, Ziel- und Leistungsplan?

Wenn ja: mit welchen finanziellen und personellen Ressourcen?
Wenn ja: mit welchen angestrebten Zielen der haushaltsführenden Stelle?
Wenn ja: mit welchen für die Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen?
Wenn nein: warum nicht?