6340/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.04.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Kai Jan Krainer,
Genossinnen und Genossen

 

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend: Schickt der Finanzminister das „Finanzamt Österreich“ wegen der ÖVP auf Wanderschaft?

 

Sehr geehrter Herr Finanzminister!

Mit der Reform der Finanzverwaltung wurden alle Finanzämter Österreichs zu einem einzigen zusammengelegt. Abgesehen von der Schaffung neuer Vorstandspositionen, ergab sich offensichtlich auch eine Kuriosität, die einer Anfrage würdig scheint:

Waren bislang die Sitze der Finanzämter gesetzlich geregelt, so wurden sie mit der Finanz-Organisationsreform nun mit Verordnung geregelt. Gem. Artikel 35 der FORG-Anpassungsverordnung hat das Finanzamt Österreich seinen Sitz in Linz.

Wie kommts? Am einfachsten lässt es sich so erklären, dass es keinen wirklichen organisatorischen Grund gibt. Das oberösterreichische Volksblatt jubelte im August letzten Jahres[1], dass der „Oberösterreicher Siegfried Manhal wird neuer Bundeschef vom Finanzamt“. Die Verordnung des BMF zum Sitz des Finanzamtes Österreich wurde am 18.12.2020 herausgegeben. Siegfried Manhal’s Frau, Mag. Dr. Elisabeth Manhal, sitzt für die ÖVP im oberösterreichischen Landtag.[2] Davor war sie ab 2001 im Büro des vormaligen ÖVP-Landeshauptmanns Josef Pühringer tätig und ab 2004 seine Büroleiter-Stellvertreterin.[3] Die Verbindungen zu ÖVP-Oberösterreich sind offensichtlich. Nun spricht ja nichts dagegen, dass das Finanzamt Österreich zu den Bürger*innen kommt, aber warum muss es zur den Vorständen kommen?

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehende

 

Anfrage

1)     War Ihnen zum Zeitpunkt der Bestellung von Herrn Mag. Siegfried Manhal zum Vorstand des Finanzamtes Österreich bekannt, dass dieser familiär bedingt, Verbindungen zur ÖVP-Oberösterreich haben kann?

2)     Welche Qualifikation sprach für die Bestellung von Herrn Manhal zum Vorstand des Finanzamtes Österreich?

3)     Gab es eine öffentliche Ausschreibung und ein Auswahl-/Bewerbungsverfahren? Wenn nein, warum nicht?

4)     Wenn ja, wie viele Bewerber*innen gab es?

5)     Gab es eine Reihung nach Qualifikation für die Funktion des Finanzamtes Österreich?

6)     Wie viele Frauen haben sich für die Position des Vorstandes des Finanzamtes Österreich beworben?

7)     Warum wurde keine Frau Vorständin des Finanzamtes Österreich?

8)     Seit wann war Ihnen bekannt, dass der Sitz des Finanzamtes Österreich in Linz sein wird?

9)     Haben Sie den Sitz des Finanzamtes Österreich schon vor der Bestellung des Herrn Manhal per Verordnung festgeschrieben? Wenn nein, wo war der Sitz des Finanzamtes Österreich bevor die Verordnung im Dezember 2020 erlassen wurde?

10)  Aus welchen Gründen haben Sie den Sitz des Finanzamtes Österreich nach Linz verlegt?

11)  Aus welchen Gründen wurde Herr Manhal für das Finanzamt Österreich mit Sitz in Linz ausgewählt?

12)  Gab es dazu Gespräche mit Ihrem Parteikollegen Landeshauptmann Stelzer? Wenn ja welchen Inhalts? Waren diese Gespräche nur auf den Standort oder auch auf die Person des Vorstandes bezogen?

13)  War der Standort Linz oder der jetzige Vorstand Inhalt Ihrer Gespräche mit Landeshauptmann Stelzer, bevor der aktuelle Vorstand bestellt oder der aktuelle Standort in Linz gewählt wurde?

14)  Aus welchen Gründen erscheint es zweckmäßig das den Sitz des einzigen Finanzamtes Österreich nach Linz zu verlegen? Sind die entsprechenden organisatorischen Strukturen nur dort vorhanden? Welche anderen Standorte haben sich für das Finanzamt Österreich angeboten? Warum wurden diese nicht ausgewählt?

15)  In dem Artikel der OÖN werden sie zitiert mit „Durch die Aufhebung der örtlichen Zuständigkeit stärken wir gerade strukturschwache Regionen“ – ist Linz eine strukturschwache Region, die durch die Verlagerung des Finanzamtes Österreich nach Linz gestärkt werden musst?

16)  Wie viel hat die Finanzverwaltung-Organisationsreform gekostet? Wie viel davon die Verlegung des Finanzamtes Österreich nach Linz?

17)  Wenn der Vorstand des Finanzamtes Österreich wechselt, und der neue Vorstand nicht in Linz bzw. Linz-Umgebung wohnhaft ist, wird das Finanzamt Österreich dann an den Wohnort des neuen Vorstandes „übersiedeln“? Wird es dafür eine Verordnung geben?

18)  Wie zweckmäßig ist es die organisatorische Obereinheit der Österreichischen Finanzämter dem Wohnsitz der Vorstände folgen zu lassen?

19)  Müssen dabei dann auch bisherige MitarbeiterInnen des Finanzamtes Österreich (Sitz Linz) an den dann neuen Standort des Finanzamtes Österreich übersiedeln bzw. ihren Wohnsitz verlegen?

20)  Wurde die Reorganisation der Finanzverwaltung nur deswegen gemacht, damit ein Vorstandsposten geschaffen wird?

21)  Wurde die Reorganisation der Finanzverwaltung nur deswegen gemacht, damit das Finanzamt Österreich seinen Sitz per Verordnung des BMF verlegen kann?



[1] https://volksblatt.at/finanzverwaltung-neu-aufgestellt/

[2] https://www.land-oberoesterreich.gv.at/90324.htm

[3] https://www.meineabgeordneten.at/storage/quellen/2923/423698.pdf