6342/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.04.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Alois Schroll, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Handlungsunfähigkeit der E-Control auf Grund unterlassener Organbestellungen durch die Bundesregierung

Das Bundesgesetz über die Regulierungsbehörde in der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (Energie-Control-Gesetz – E-ControlG) sieht im § 5 Abs. 1 vor, dass die E-Control aus drei Organen besteht: dem Vorstand, der Regulierungskommission und dem Aufsichtsrat.

Die Mitglieder des Vorstands wurden bereits vor dem gesetzlich vorgesehenen Hearing im zuständigen Ausschuss des Nationalrates der Öffentlichkeit präsentiert und mit 25. März 2021 bestellt.

Die Funktionsperiode der Mehrheit der Mitglieder (und einiger Ersatzmitglieder) der Regulierungskommission ist mit 28. Februar 2021 ausgelaufen. Aktuell gibt es von den 5 Mitgliedern und 5 Ersatzmitgliedern lediglich zwei aktive Ersatzmitglieder, jedoch kein gesetzlich vorgesehenes Mitglied, das dem Richterstand angehört. Die Regulierungskommission ist daher seit 1. März 2021 handlungsunfähig.

Die Funktionsperiode des Aufsichtsrats ist mit 14. März 2021 ausgelaufen. Dem Aufsichtsrat unterliegt u.a. der Abschluss der Verträge mit den Mitgliedern des Vorstands. Mangels handlungsfähigen Aufsichtsrates haben die Mitglieder des Vorstands also noch keinen Dienstvertrag erhalten.

Im Firmenbuch sind per 9. April 2021 noch die Vorstände und AufsichtsrätInnen der abgelaufenen Funktionsperioden eingetragen.

Bezüglich der Bestellung der Organe sieht das E-Control-Gesetz folgende Regelungen vor:

Auf Vorschlag der nunmehr zuständigen Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (mit Ausnahme des Mitglieds im Richterstand) hat die Bundesregierung also die Mitglieder zu bestellen.

Die Tageszeitung „Die Presse“ berichtete am 6.3.2021, also etwa eine Woche vor Ende der vorigen Aufsichtsratsperiode und bereits nach Auslaufen der Regulierungskommission darüber, dass es offenbar Personalvorschläge für Aufsichtsrat und Regulierungskommission gäbe. Die Reaktion der ÖVP wird kurz mit „Beim türkisen Koalitionspartner rumort es.“ beschrieben.

In der Tageszeitung „Kurier“ vom 23.3.2021 ist wiederum zu lesen, dass Sie der ÖVP personell entgegengekommen seinen, die ÖVP aber noch nicht zufrieden sei.

Die aktuelle Lähmung der Regulierungsbehörde könnte weitreichende Konsequenzen für die Energiekundinnen und Energiekunden haben und ist ein untragbarer Zustand, der – glaubt man den Medienberichten – offenbar einzig und allein an den parteipolitisch motivierten Postenbesetzungen seitens der ÖVP liegt.

Gemäß § 5 Abs. 3 hat die zuständige Ministerin „das Recht sich jederzeit über alle Gegenstände der Geschäftsführung und Aufgabenerfüllung zu unterrichten.“

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.      Warum wurde der Aufsichtsrat der E-Control nicht fristgerecht besetzt?

2.      Wann wird der Aufsichtsrat der E-Control besetzt?

3.      Wann haben sie ihren Personalvorschlag für den Aufsichtsrat der E-Control vorgelegt?

4.      Mit welchem Regierungsmitglied der ÖVP sind Sie bezüglich ihres Personalvorschlags für den Aufsichtsrat der E-Control in Kontakt?

5.      Wie erklären Sie es den mit 25. März 2021 bestellten Mitgliedern des Vorstands, dass diese weiter auf ihre Dienstverträge warten müssen, nur, weil es die Bundesregierung nicht schafft, den Aufsichtsrat der E-Control zu besetzen?

6.      Wie erklären Sie, dass es derzeit kein Organ gibt, das die Führung der Geschäfte durch den Vorstand der E-Control überwacht?

7.      Wie erklären Sie, dass die E-Control derzeit mangels Aufsichtsrat keine Investitionen tätigen darf, die zu einer Budgetabweichung führen?

8.      Ist Ihnen bekannt, ob die Nicht-Eintragung des neuen Vorstands im Firmenbuch an den fehlenden Dienstverträgen liegt?

a.      Wenn ja, bedeutet das, dass der Vorstand derzeit nicht voll handlungsfähig ist?

b.      Wenn, nein, ist Ihnen bekannt was sonst der Grund ist?

9.      Wer ist aktuell für die E-Control zeichnungsberechtigt (bitte um namentliche Darstellung)?

10.  Welche unternehmensrechtlichen Kompetenzen haben die Mitglieder des Vorstands, die derzeit über keinen aufrechten Dienstvertrag mit dem von ihnen zu leitenden Unternehmen verfügen?

11.  Ergeben sich nach Rechtsauffassung des BMK irgendwelche Haftungsfragen auf Grund der veralteten Daten im Firmenbuch?

12.  Wie erklären Sie, dass der Regulierungsbeirat derzeit keinen Vorsitz hat?

13.  Warum wurde die Regulierungskommission der E-Control nicht fristgerecht besetzt?

14.  Wann wird die Regulierungskommission der E-Control besetzt?

15.  Wann haben sie ihren Personalvorschlag für die Regulierungskommission der E-Control vorgelegt?

16.  Wann wurde die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs um ihren Dreiervorschlag ersucht?

17.  Wann wurde der Dreiervorschlag der Präsidentin des Obersten Gerichtshofs übermittelt?

18.  Mit welchem Regierungsmitglied der ÖVP sind Sie bezüglich ihres Personalvorschlags für die Regulierungskommission der E-Control in Kontakt?

19.  Wie erklären Sie Betroffen, dass seit 1. März 2021 keine Entscheidungen z.B. in strittigen Netzzugangsfragen oder bei sonstigen Streitigkeiten getroffen werden konnten, nur, weil es die Bundesregierung nicht schaffte, die Regulierungskommission der E-Control rechtzeitig zu besetzen?

20.  Welche Haftungsfragen ergeben sich auf Grund der aktuellen Situation, in der seitens der Regulierungskommission seit 1. März 2021 keine Bescheide erlassen werden konnten, die aber Voraussetzung für die weitere gerichtliche Behandlung sind (vgl. § 22 Abs. 4 ElWOG)?

21.  Ist es zutreffend, dass seit 1. März 2021 sittenwidrige Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Belieferung mit elektrischer Energie und Erdgas auf Grund der nicht handlungsfähigen Regulierungskommission nicht untersagt werden konnten?

22.  Ist Ihnen bekannt, wie viele Fälle von der Regulierungskommission der E-Control auf Grund der Handlungsunfähigkeit bisher nicht behandelt werden konnten?

23.  Ist ihnen bekannt, welcher finanzielle oder sonstige Nachteil den Betroffenen durch die Nicht-Behandlung ihrer Anliegen auf Grund der Handlungsunfähigkeit der E-Control bisher entstanden ist?

24.  Haben Sie die rechtlichen und finanziellen Folgen der unterlassenen Organbestellungen durch die Bundesregierung erheben lassen?

a.      Wenn ja, haben Sie ihren Koalitionspartner davon in Kenntnis gesetzt?

b.      Wenn nein, warum nicht?

25.  In der Tageszeitung „Die Presse“ vom 6.3.2021 wird berichtet, dass die deutsche Anwältin Dr. Dörte Fouquet in die Regulierungskommission der E-Control einziehen soll. Ist Fr. Dr. Fouquet Teil Ihres Personalvorschlags für die Regulierungskommission der E-Control?

a.      Wenn ja, wie ist dieser Vorschlag mit § 10 Abs. 3 E-Control-Gesetz („Zum Mitglied der Regulierungskommission der E-Control darf nur bestellt werden, wer das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt.“) in Einklang zu bringen?