6360/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.04.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

 

betreffend Verbot von mautvermeidendem LKW-Schwerverkehr

 

Die momentan in der Straßenverkehrsordnung festgelegten Regelungen zur Sicherstellung eines qualitätsvollen, also auf alle Verkehrsteilnehmer*innen ausgelegten, Straßenverkehrs passen nicht mehr zur Lebensrealität vieler Regionen. Am Beispiel des Bezirks Liezen und zahlreicher anderer Regionen in Österreich wird klar, dass insbesondere mautvermeidender LKW-Schwerverkehr eine enorme Herausforderung für viele Regionen darstellen. Die Bezirksverwaltungsbehörden haben unter den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen wenig bis gar keine Möglichkeiten, gegen solche Belastungen für die regionale Bevölkerung und Wirtschaft vorzugehen.

 

Bereits in der vergangenen Legislaturperiode wandten sich betroffene Bürger*innen daher mit der Petition „Für echte Qualität im Straßenverkehr“ an den Nationalrat und forderten dabei eine Novelle der Straßenverkehrsordnung, um mautvermeidenden LKW-Schwerverkehr zu untersagen. Diese bisher ergebnislose Petition wurde nicht nur von der regionalen Bevölkerung unterstützt, sondern auch durch zahlreiche Gemeinderatsbeschlüsse und Stellungnahmen österreichweiter Interessensvertretungen. Konkret gefordert wurde dabei eine Ergänzung des § 43 StVO damit Fahrverbote nicht mehr nur bei Elementarereignissen, zur Aufrechterhaltung der „Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit“ des Verkehrs, zur Sicherung des wirtschaftlichen Interesses und zur Erleichterung für stark gehbeeinträchtigte Personen ermöglicht werden. Durch die Verankerung der „Qualität des Verkehrs“ als Kriterium in § 43 StVO soll der Verkehrsbehörde die Möglichkeit gegeben werden, leichter Fahrverbote für die Sicherung der Verkehrsqualität im Sinne von AnrainerInnen UND Wirtschaft zu erlassen. Eine solche Novellierung der Straßenverkehrsordnung würde ein effektives, regionales Vorgehen gegen mautvermeidenden LKW-Schwerverkehr und damit mehr Lebensqualität für die AnrainerInnen und VerkehrsteilnehmerInnen, sowie enorme Reduzierung der Geräusch-, Staub- und Feinstaubbelastung bedeuten.

 

Während die Bundes-Arbeiterkammer und das Kuratorium für Verkehrssicherheit diesen Vorschlag in Stellungnahmen an den Nationalrat begrüßten, stellte sich das damalige BMVIT nicht auf die Seite der regionalen Bevölkerung. Das damalige BMVIT schrieb entgegen der Meinung aller anderen Expert*innen, sowie der regionalen Verwaltungsbehörde in seiner ablehnenden Stellungnahme an den Nationalrat: „Ein grundsätzliches Fahrverbot für den Schwerverkehr auf Strecken, die genützt werden, um die Maut zu umgehen, ist auch bereits jetzt möglich, aber nur, wenn der Schwerverkehr aus Gründen der Verkehrssicherheit oder des Lärmschutzes von der konkret betroffenen Strecke ferngehalten werden muss. (...) Die gegenständliche Petition zielt darauf ab, eine Verordnungsermächtigung zu schaffen, die diesen Nachweis nicht mehr erforderlich macht.“ Dem widersprach unter anderem die Stellungnahme des Kuratoriums für Verkehrssicherheit. Dieses stellte klar, dass die bisherigen StvO-Regelungen durch eine Häufung von unbestimmten Rechtsbegriffen für große Rechtsunsicherheit bei Verordnungen und die reale Gefahr einer raschen Aufhebung sorgt. Außerdem sei unter den geltenden Regelungen zu befürchten, dass regionale Verordnungen momentan aufgrund der „aufwändigen Einbindung von verschiedenen Interessensgruppen gar nicht zu Stande kommen.“

 

Trotz zahlreicher Anläufe wartet diese wichtige verkehrspolitische Frage bis heute auf eine bundesweite Lösung. Bis zu dieser müssen die betroffene Bevölkerung und die Wirtschaft in Regionen wie dem Bezirk Liezen, die massiv von mautvermeidendem LKW-Schwerverkehr betroffen sind, weiter mit den Folgen desselben leben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

Anfrage:

 

1.    Wird die im Regierungsprogramm der aktuellen Bundesregierung angekündigte Novelle der Straßenverkehrsordnung die Schaffung einer Möglichkeit zum Verbot von mautvermeidendem LKW-Schwerverkehr beinhalten?

a.    Wenn ja, wann wird diese in welcher Formulierung vorgelegt?

b.    Wenn nein, warum nicht? Bitte begründen Sie Ihre Antwort.

2.    Wie beurteilen Sie die Schaffung eines Kriteriums „Qualität des Verkehrs“ in § 43 StVO um den Verkehrsbehörden die Verhängung von Fahrverboten zu ermöglichen?

3.    Wie beurteilen Sie die, in der Stellungnahme des Kuratoriums für Verkehrssicherheit auf die parlamentarische Petition „Für echte Qualität im Straßenverkehr“ konkret vorgeschlagene Novellierung der Straßenverkehrsordnung?

4.    Deckt sich die Einschätzung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie mit der Stellungnahme des damaligen Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie auf die parlamentarische Petition „Für echte Qualität im Straßenverkehr“?

5.    Sehen Sie eine andere als die vorgeschlagene Möglichkeit, um regionale Fahrverbote für mautvermeidenden LKW-Schwerverkehr zu ermöglichen?

6.    Haben Sie bisher Gespräche mit Vertreter*innen von Gemeinden, Regionen und Länder, die von mautvermeidendem LKW-Schwerverkehr betroffen sind, geführt?

a.    Wenn ja, mit Vertreter*innen welcher Gemeinden, Regionen und Länder?

b.    Wenn nein, warum sahen Sie dazu noch keine Notwendigkeit?