6363/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.04.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Reinhold Einwallner, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend  „Schulbuchlimit-Verordnung“

Die österreichische Schulbuchaktion ist eine familienpolitische und bildungspolitische Leistung. Als Leistung des Familienlastenausgleichs dient die Schulbuchaktion zur finanziellen Entlastung der Eltern und ist gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zur Ausbildung und Chancengleichheit aller Schülerinnen und Schüler.

Die pro Schülerin bzw. Schüler und Schulform zur Verfügung stehenden Höchstbeträge (Limits) werden für alle Unterrichtsmittel, die im Rahmen der Schulbuchaktion unentgeltlich abgegeben werden, mit Verordnung der für das Familienlastenausgleichgesetz (FLAG) zuständigen Bundesministerin im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) festgesetzt und dürfen nicht überschritten werden.

Die eingezogene Obergrenze und deren Nichtvalorisierung führte aber seit Jahren dazu, dass die verfügbaren Mittel für die Auswahl der Schulbücher die Kosten längst nicht mehr abdecken. Die Schulbuchbestellung in den Schulen wird dadurch vielfach zur Mängelverwaltung. In der Praxis bedeutet das auch einen teilweise massiven Aufwand und unnötige Mehrarbeit, mitunter die Anfertigung von Raubkopien, zahlreiche Zettel für die Schülerinnen und Schüler und zusätzliche Kosten für die Eltern – entgegen der in Österreich geltenden Schulgeldfreiheit.

Weiters war es bisher nicht möglich, das digitale Schulbuch – E Book Plus - flächendeckend auszurollen, da hierfür kein ausreichendes Budget mehr bei den Verlagen vorhanden ist und nicht alle Kinder mit entsprechender Hardware ausgestattet sind. Wenn man von Seite der Bundesregierung mehr Fokus auf digitale Inhalte legen möchte, dann muss auch hier dringend investiert werden. Ohne adäquate pädagogische Inhalte in digitaler Form bzw. entsprechend interaktiv gestalteter Lehrinhalte werden unsere Schülerinnen und Schüler im internationalen Vergleich ausgebremst.

Die Mittel der Schulbuchaktion werden nun laut Aussendung von Familien- und Jugendministerin Susanne Raab (ÖVP) das erste Mal seit rund zehn Jahren erhöht. Konkret soll es für das nächste Schuljahr insgesamt 124 Mio. Euro aus dem Familienlastenausgleichsfonds geben. Das ist ein Plus von 12,6 Mio. Euro und entspricht einer Erhöhung von lediglich 11%, während der Verbraucherpreisindex von 2010 bis 2020 mit 19,8% fast doppelt so stark gestiegen ist.

In der im Februar neu erlassenen Limit-Verordnung 2021/22 werden die Höchstbeträge pro Schülerin bzw. Schüler in den jeweiligen Schulformen folgendermaßen festgesetzt:

 

 

1

2

3

Profil

Bezeichnung

Schulform-Grundlimit in €

Religions- bzw. Ethik-Limit in €

Digital-Limit in €

100

Volksschulen – Grundschulen

50,00

8,18

-

100

Vorschulstufe

22,80

-

-

100

Sonderschulen

75,00

8,18

-

300

Mittelschulen

95,00

11,70

12,00

400

Polytechnische Schulen

114,00

11,00

8,00

1000

Allgemeinbildende höhere Schulen – Unterstufe

95,00

11,70

12,00

1100

Allgemeinbildende höhere Schulen – Oberstufe

 

 

 

 

der Gymnasien

190,00

17,50

8,00

 

der Realgymnasien

190,00

17,50

8,00

 

Oberstufenrealgymnasium

190,00

17,50

8,00

2000

Berufsbildende Pflichtschulen

 

 

 

 

Fachbereich Elektrotechnik u. Elektronik, kaufmännische Bereiche sowie die Bereiche Metall

60,00

5,40

5,00

 

alle anderen Fachbereiche

52,00

5,40

5,00

3100

Mittlere technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Lehranstalten

95,00

12,90

8,00

3600

Mittlere kaufmännische Lehranstalten

155,00

13,40

8,00

3710

Mittlere Lehranstalten für Humanberufe (1- und 2-jährig)

115,00

12,90

8,00

3730

Mittlere Lehranstalten für Humanberufe (3- und mehrjährig; außer FW)

130,00

12,90

8,00

3730

Dreijährige Fachschulen für wirtschaftliche Berufe (FW)

165,00

12,90

8,00

4100

Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

180,00

15,80

8,00

4600

Höhere kaufmännische Lehranstalten

195,00

15,80

8,00

4600

Handelsakademien für Berufstätige

180,00

15,80

8,00

4600

Kaufmännische Kollegs

170,00

15,80

8,00

4600

Aufbaulehrgänge an Handelsakademien

175,00

15,80

8,00

4710

Höhere Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe

195,00

15,80

8,00

4710

Kollegs für wirtschaftliche Berufe

170,00

15,80

8,00

4710

Aufbaulehrgänge an Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe

177,00

15,80

8,00

4720

Höhere Lehranstalten für Mode und Bekleidungstechnik, Höhere Lehranstalten für Kunstgewerbe

160,00

15,80

8,00

4730

Höhere Lehranstalten für Tourismus

180,00

15,80

8,00

4730

Aufbaulehrgänge an Höheren Lehranstalten für Tourismus

167,00

15,80

8,00

4730

Kollegs für Tourismus

160,00

15,80

8,00

5120

Bildungsanstalten für Elementarpädagogik

160,00

15,80

8,00

5120

Bildungsanstalten für Elementarpädagogik – Hortpädagogik

168,00

15,80

8,00

5120

Fachschulen für pädagogische Assistenzberufe

155,00

13,70

8,00

5120

Kollegs für Elementarpädagogik

150,00

15,80

8,00

5130

Bildungsanstalten für Sozialpädagogik

160,00

15,80

8,00

5130

Kollegs für Sozialpädagogik

150,00

15,80

8,00

6100

Land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen

65,00

5,40

5,00

6100

Land- und forstwirtschaftliche Fachschulen

125,00

12,90

8,00

6200

Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten

155,00

15,80

8,00

 

Die Schulbuchlimits umfassen das Schulform-Grundlimit, das Religions- bzw. Ethik-Limit und das Digital-Limit für den Preisanteil des E-Books+ in einem Kombiprodukt „Buch mit E-Book+“.

Auffallend dabei ist, dass im Vergleich zur Limit-Verordnung 20/21 die Beträge nicht durchgängig valorisiert, sondern offenbar lediglich für SchülerInnen der Sekundarstufe II – und das in unterschiedlichem Ausmaß - erhöht werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

1.       Warum wurde das Budget für die Schulbuchaktion lediglich um 11% erhöht?

a.       Welche (wissenschaftlichen) Kriterien liegen dieser Entscheidung zu Grunde?

2.       Für das Schuljahr 2021/22 wurde eine Schulbuch-Budgeterhöhung von 12,6 Millionen Euro angekündigt. Wie sollen diese zusätzlichen Mittel aufgeteilt werden? Um wie viel mehr Schulbücher bzw. digitale Schulbücher können durch diese Budgeterhöhung durchschnittlich bestellt werden? Bitte um Auflistung nach Schultyp und Bundesland.

3.       Um wie viel werden durch die angekündigte Budgeterhöhung die Höchstbeträge je SchülerIn angehoben? Bitte um Darstellung je Schulform im Vergleich zum Schuljahr 20/21.

4.       Warum werden die Höchstbeträge je SchülerIn in den verschiedenen Schulformen unterschiedlich stark angehoben? Bitte um ausführliche Begründung je Schulform.

a.       Auf welchen Berechnungen bzw. wirtschaftlichen Indikatoren basieren diese variierenden Höchstbeträge sowie deren Anpassung.

5.       Wie haben sich die Schulbuchpreise sowie VPI in den letzten 10 Jahren entwickelt?

6.       Wann wurden die zur Verfügung stehenden Höchstbeträge (Limits) für Schülerinnen und Schüler das letzte Mal erhöht und um wie viel Prozent? Bitte um Angabe pro SchülerIn und Schulform.

7.       Wie wurde der Einführung der digitalen Schulbücher Rechnung getragen? Wieviel wurde das jährliche Budget dafür seit 2010 erhöht und wie entwickelt sich das Budget in den Folgejahren bis zum Schuljahr 2024/25? Welche notwendigen Steigerungen werden angenommen? Bitte um jährliche Darstellung je Schultyp.

8.       Wie hoch ist das Budget für alternative digitale Lehr/Lernmaterialien und wie entwickelt sich dieses pro Schultyp in den Folgejahren? Bitte um jährliche Entwicklung seit 2010 sowie weiterer Entwicklung bis zum Schuljahr 2024/25.

9.       Werden die zur Verfügung stehenden Höchstbeträge (Limits) für Schülerinnen und Schüler in Zukunft automatisch jährlich mit der Inflation erhöht werden?

a.       Wenn nein, warum nicht

10.   Wird das Budget der Schulbuchaktion in Zukunft automatisch und jährlich an die Inflation angepasst?

a.       Wenn nein, warum nicht?

11.   Welche Auswirkungen hatten gleichbleibende Höchstbeträge für Schulbuchbestellungen bei höheren Schulbuchpreisen für die einzelnen Schulen?

12.   Kann mit den vom FLAF für Schulbücher zur Verfügung gestellten Mitteln eine Vollversorgung der SchülerInnen gewährleistet werden?

a.       Wenn ja, wie und durch wen wurde diese Bestätigung evaluiert?

b.       Wenn nein, was gedenken Sie dagegen zu unternehmen?

13.   Ist für das Schuljahr 2022/2023 eine weitere Budgeterhöhung für Schulbücher geplant?

a.       Wenn ja, in welcher Höhe?

b.       Wenn nein, warum nicht?

14.   Wann wurden die Schulbücher in den letzten 10 Jahren hinsichtlich Aktualität, Usability und technischem Standard sowie Unterrichtsprinzipien wie etwa Genderkompetenz und Gleichstellung das letzte Mal evaluiert? Und mit welchem Resultat?

15.   Was früher das gratis Schulbuch war ist heute nur als Ergänzung mit einem gratis Laptop bzw. Tablet zu sehen. Bis wann werden alle SchülerInnen in Österreich mit einem gratis Laptop bzw. Tablet ausgestattet sein?