6370/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.04.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Silvan, Einwallner und Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend des Einsatzes der Abteilung 3.3. der Abteilung für Sondereinheiten (kurz ASE) für den Bundeskanzler und dessen engstes Umfeld

Der ASE 3 -der Objektschutzeinheit- obliegt die Aufrechterhaltung der Sicherheit bei den Amtssitzen der obersten Organe des Bundes sowie bei Regierungsmitgliedern durch uniformierte und zivile Überwachung. Zum Zwecke des Schutzes des Bundeskanzlers und zum Schutz seines Umfelds (Objektschutz) hat eine, eigens zu diesem Zweck formierte, Einsatzgruppe der Abteilung für Sondereinheiten (ASE 3.3.) mit Jahresbeginn ihre Dienste aufgenommen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende

Anfrage

 

1.        Wieviele BeamtInnen wurden für diese neu formierte Sondereinheit 3.3. abgestellt und aus welchen Dienststellen sind diese abgezogen worden?

 

2.        Haben sich alle dieser PolizistInnen freiwillig für den Dienst in der Sondereinheit 3.3. gemeldet?

 

3.        Wenn nein, nach welchen Kriterien wurden diese PolizistInnen ausgewählt?

 

4.        Warum wurde diese Sondereinheit gegründet?

 

5.        Von wem bzw. auf welchen Wunsch hin wurde diese Sondereinheit gegründet?

 

6.        Welche Kosten sind von Jänner bis März 2021 pro Monat für den Schutz der Objekte im Sinne der Anfrage angefallen?

 

7.        Welche Objekte und Liegenschaften werden dauerhaft bewacht und warum?

 

8.        Ist es auch Aufgabe dieser Einsatzgruppe Objekte im Eigentum der Lebensgefährtin des Bundeskanzlers, Frau Susanne Thür zu schützen? Wenn ja welche?

 

9.        In einem der zu bewachenden Objekte, soll es zu mehreren Verstößen gegen COVID-Vorschriften gekommen sein. Wurde diesbezüglich seitens der diensthabenden PolizistInnen der Sondereinheit Anzeige erstattet und wenn ja gegen wen?