6371/J XXVII. GP
Eingelangt am 21.04.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Julia Herr,
Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend Reduktion von Mikroplastik
Vergangenes Jahr zeigte der erste Bericht über die Fortschritte, Erkenntnisse und Tätigkeiten des Beratungsgremiums „Human Biomonitoring“, dass Mikroplastik nicht nur in den Gewässern, der Luft und sogar den Gletschern gefunden werden kann, sondern auch im Menschen vorkommt. Die im Bericht präsentierte Studie zeigt, dass in den untersuchten Stuhlproben durchschnittlich 20 Mikroplastik-Teilchen pro 10 Gramm Stuhl gefunden wurden (Größe 50-500ym). Unklar war zum Zeitpunkt der Studie, welche Auswirkungen Mikroplastik auf den menschlichen Körper hat.
In Folge des Berichts wurde im Nationalrat ein Antrag mit großer Mehrheit angenommen, der die Bundesregierung mit der Ausarbeitung eines Aktionsplanes gegen Mikroplastik beauftragt. Den AnfragestellerInnen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Status quo dieses Aktionsplanes gegen Mikroplastik unbekannt. Währenddessen ruhen die Entwicklungen in Sachen Mikroplastik nicht:
Greenpeace zeigte im Zuge einer groß angelegten Online-Recherche, dass noch immer ein Viertel der untersuchten Kosmetikprodukte Mikroplastik enthält. Damit schmieren wir uns mit großer Wahrscheinlichkeit jeden Morgen Plastik ins Gesicht – mit bis dato unklaren negativen Auswirkungen auf unsere Gesundheit.
Auch auf EU-Ebene laufen die Verhandlungen zu einem Verbot von Mikroplastik. Dem Antrag zum „Aktionsplan Mikroplastik“ sowie dem Regierungsprogramm ist zu entnehmen, dass sich die Bundesregierung für ein Verbot von Mikroplastik in der Produktion sowie für einen Europaweiten Ausstieg aus der Verwendung von Mikroplastik in Kosmetika und Reinigungsmitteln einsetzt.
Ebenfalls Teil des Antrags ist die Datenerhebung und Evaluierung für Mikroplastikemissionen mit dem Ziel, rechtliche Grundlagen für die Reduktion von Mikroplastik zu entwickeln. Erkenntnisse, wie jene von Greenpeace, betonen die Dringlichkeit einer solchen Reduktion von Mikroplastik in Produktion und Produkten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende
Anfrage
1. Der Antrag „Aktionsplan Mikroplastik“ (274/UEA) wurde am 9. Juli 2020 im Nationalrat beschlossen. Welche Schritte haben Sie in Ihrem Ministerium seither gesetzt, um den Aktionsplan auszuarbeiten?
a. Wann ist mit der Fertigstellung des Aktionsplans zu rechnen?
b. Wie wird dieser erstellt?
c. Sind Stakeholder und Expert*innen in die Erstellung eingebunden?
i. Wenn ja, wer?
ii. Wenn nein, warum nicht?
d. Wer ist in Ihrem Ministerium mit der Ausarbeitung des Aktionsplanes betraut?
e. Wann soll die Umsetzung des Aktionsplanes vollendet sein?
2. Der Antrag „Aktionsplan Mikroplastik“ (274/UEA) fordert die Bundesregierung zur Datenerhebung und Evaluierung für Mikroplastikemissionen und Belastungen unter Einbeziehung aller einschlägigen Fachbereiche inklusive der Umwelttoxikologie mit dem Ziel, rechtliche Grundlagen für die Reduktion von Mikroplastik zu entwickeln“ auf. Welche Schritte haben Sie in Ihrem Ministerium gesetzt, um diese Daten zu erheben und zu evaluieren?
a. Liegen bereits Ergebnisse dieser Datenerhebung und Evaluierung vor?
b. Wenn ja, sind diese öffentlich einsehbar?
c. Wenn sie nicht öffentlich einsehbar sind, warum nicht?
d. Wenn noch keine Ergebnisse vorliegen, wann ist damit zu rechnen?
3. In Ihrer Rede am 9. Juli 2020 sagen Sie auf den Antrag eingehend: „Wir arbeiten gerade im BMK an einer Vielzahl von Untersuchungen, um dieses Verbot auf EU-Ebene auch tatsächlich zu untermauern. Das sind von Mikroplastik in Kläranlagen, Probenahmen von Mikroplastik in der Donau, Bestimmung von Mikroplastik in Böden ist in Vorbereitung. Wir arbeiten gemeinsam mit den Umweltagenturen der anderen Länder in der „Interest Group Plastics“ daran auch den toxikologischen Aspekt noch besser in den Griff zu bekommen, um eben die Europäische Kommission bestmöglich beraten zu können bei der Umsetzung des Verbots.“
a. Was ist der Stand bzw. das Ergebnis bez. Untersuchung von Mikroplastik in Kläranlagen?
b. Was ist der Stand bzw. das Ergebnis bez. Probenahmen von Mikroplastik in der Donau?
c. Was ist der Stand bzw. das Ergebnis bez. Bestimmung von Mikroplastik in Böden?
d. Was ist der Stand bzw. das Ergebnis bez. Untersuchungen zum toxikologischen Aspekt?
e. Konnten Sie, wie in Ihrer Rede angekündigt, mit Untersuchungen die Europäische Kommission bestmöglich bei der Umsetzung des Verbots beraten?
f. Wenn ja, in welcher Form?
4. Haben Sie Studien oder Forschungsprojekte zu Auswirkungen von Mikroplastik im menschlichen Körper in Auftrag gegeben?
a. Wenn ja, was ist deren Stand bzw. Ergebnis?
b. Wenn nein, warum nicht?
5. Haben Sie Studien oder Forschungsprojekte zu Mikroplastik in Kosmetikprodukten in Auftrag gegeben?
a. Wenn ja, was ist deren Stand bzw. Ergebnis?
b. Wenn nein, warum nicht?
6. Welche weiteren Studien oder Forschungsprojekte zu Mikroplastik haben Sie in Auftrag gegeben?
a. Wenn ja, was ist deren Stand bzw. Ergebnis?
b. Wenn nein, warum nicht?
7. Der Antrag „Aktionsplan Mikroplastik“ fordert die Bundesregierung zum Einsatz auf europäischer Ebene gegen Mikroplastik auf, insbesondere für ein Verbot von Mikroplastik in der Produktion, einen europaweiten Ausstieg aus der Verwendung von Mikroplastik in Kosmetika und Reinigungsmitteln, für Mikrofilter für Waschmaschinen und Trockner sowie Grenzwerte für Industrieanlagen.
a. Was ist der Stand der Verhandlungen bez. Verbot von Mikroplastik in der Produktion auf europäischer Ebene?
b. Was ist der Stand der Verhandlungen bez. Europaweitem Ausstieg aus der Verwendung von Mikroplastik in Kosmetika und Reinigungsmitteln auf europäischer Ebene?
c. Was ist der Stand bez. der anderen Punkte auf europäischer Ebene?
8. Sollte auf europäischer Ebene kein Verbot von Mikroplastik in Produkten erreicht werden, fordert der Antrag „Aktionsplan Mikroplastik“ die Bundesregierung auf, eine österreichische Lösung zu finden. Welche Schritte haben Sie in Ihrem Ministerium gesetzt, um im Fall eines Scheiterns auf europäischer Ebene eine solche österreichische Lösung rasch umsetzen zu können?
9. Sollte kein europaweiter Ausstieg aus der Verwendung von Mikroplastik in Kosmetika und Reinigungsmitteln gelingen, so fordert der Antrag „Aktionsplan Mikroplastik“ die Bundesregierung auf, auf nationaler Ebene ein Verbot von „add-ons“ (Mikroplastikpartikel in Produkten) anzustreben. Welche Schritte haben Sie in Ihrem Ministerium gesetzt, um im Fall eines Scheiterns auf europäischer Ebene ein solches österreichisches Verbot rasch umsetzen zu können?
10. Der Deutsche Naturschutzring berichtete am 3. September 2020 über Einschränkungen des Mikorplastikverbots auf EU-Ebene bereits im Entwurfsstadium durch Unternehmenslobbyisten.[1] So wurde die von der Europäischen Chemikalienagentur vorgeschlagene Größe der verbotenen Partikel von 1 Nanometer bis 5 Millimeter auf 100 nm bis 5 mm reduziert. Auch bei Fasern wurde die vom Verbot abgedeckte Länge nicht auf 3 nm bis 15 mm festgelegt, sondern erst auf eine Länge ab 300 nm. Damit wären besonders kleine Partikel vom Verbot ausgenommen. Für welchen Größen-Bereich setzen Sie sich bei einem Mikroplastikverbot auf EU-Ebene ein?
11. Greenpeace fordert neben einem Verbot von Mikroplastik auch ein Verbot von Plastik in flüssiger, halbfester oder löslicher Form sowie biologisch abbaubaren Kunststoffen in Kosmetikprodukten. Setzen Sie sich für ein solches Verbot auf europäischer Ebene ein?
a. Wenn nein, warum nicht?
12. Der Antrag „Aktionsplan Mikroplastik“ fordert die Bundesregierung zur „Nachrüstung von Kläranlagen“ auf. Welche Schritte haben Sie dafür in Ihrem Ministerium gesetzt?
a. Welche Schritte werden Sie diesbezüglich noch setzen?
b. Wann sind diese geplant?
13. Der Antrag „Aktionsplan Mikroplastik“ fordert die Bundesregierung zur „Prüfung eines bundesweiten Verbots für die Ausbringung von Klärschlamm bei Belastung durch Mikroplastik und andere Schadstoffe“ auf. Welche Schritte haben Sie in Ihrem Ministerium für eine solche Prüfung gesetzt?
a. Gibt es bereits Ergebnisse einer solchen Prüfung?
b. Wenn ja, welche?
c. Wenn nein, wann werden diese vorliegen?
14. Der Antrag „Aktionsplan Mikroplastik“ fordert die Bundesregierung zur „Entwicklung einer Phosphor-Strategie“ auf. Welche Schritte haben Sie in Ihrem Ministerium für eine solche Strategie gesetzt?
a. Liegt diese Strategie bereits vor?
b. Wenn ja, wie sieht diese aus?
c. Wenn nein, wann wird diese vorliegen?
15. Der Antrag „Aktionsplan Mikroplastik“ fordert die Bundesregierung zur „Reduktion der Austragung von Mikroplastik aus Gletschervlies und Abdeckungen von Schneedepots und Entwicklungen von alternativen Abdeckungen“ auf. Welche Schritte haben Sie in Ihrem Ministerium hierfür gesetzt?
[1] https://www.dnr.de/eu-koordination/eu-umweltnews/2020-chemie-nanotechnologie/kleine-aenderungen-mit-grosser-wirkung-nanopartikel-und-das-verbot-von-mikroplastik/?L=182