6372/J XXVII. GP
Eingelangt am 21.04.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Rainer Wimmer, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Arbeit
betreffend (An-)Weisungen an das Arbeitsinspektorat bezüglich Beratung über die sogenannte Maskenpause
Das Tragen von FFP2-Masken am Arbeitsplatz gehört für viele ArbeitnehmerInnen mittlerweile zum Alltag. Das erschwert vielen nicht nur die Arbeit, sondern ruft bei längerer Tragedauer mitunter auch Beschwerden wie Kopfschmerzen, Benommenheit u.a. hervor.
Seit 25. Jänner 2021 ist ein General-Kollektivvertrag in Kraft, der ArbeitnehmerInnen nach 3 Stunden Arbeit mit Maske das Abnehmen für zumindest 10 Minuten ermöglicht.
Im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung kann aber festgestellt werden, dass diese Unterbrechungen länger als 10 Minuten dauern müssen oder dass die Zeiträume zwischen den Maskenpausen verkürzt werden.
Unter einer solchen Maskenpause ist keine Arbeitspause zu verstehen, sondern eine Arbeitstätigkeit, die ohne Tragen einer Maske durchgeführt werden kann (z.B. als einzige Person in einem Raum, im Freien unter Wahrung des Mindestabstands etc.).
Zusätzlich gibt es eine Empfehlung der DGUV, die weithin Beachtung findet und auch auf der Homepage des Arbeitsinspektorats angeführt wird[1]. Die DGUV Regel 112-190 basiert auf arbeitsmedizinischer Forschung und sieht vor, dass bei filtrierenden Halbmasken ohne Ventil nach einer Tragezeit von 75 Minuten eine Unterbrechung von zumindest 30 Minuten zu gewähren ist. Das ist im Zuge einer Arbeitsplatzevaluierung festzustellen.
Den unterfertigten Abgeordneten wurden Wahrnehmungen zugetragen, dass MitarbeiterInnen der Arbeitsinspektorate durch Sie bzw. die dafür Verantwortlichen in Ihrem Ressort angehalten seien, in ihrer Beratung vorrangig über die Regelung im General-KV zu informieren und nur nachrangig auf eine Arbeitsplatzevaluierungen hinzuweisen, die im Ergebnis oft zu längeren Maskenpausen führen würden, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Welche formellen Weisungen sind seit Ihrem Amtsantritt an die MitarbeiterInnen des Arbeitsinspektorates bezüglich der Beratung zum Themenbereich FFP2-Masken und Maskenpause ergangen?
a. Wenn ja, wie lauten diese?
b. Wenn nein, sind solche Weisungen zukünftig geplant?
2. Bestehen informelle Vorgaben für die MitarbeiterInnen des Arbeitsinspektorates bezüglich der Beratung zum Themenbereich FFP2-Masken und Maskenpausen?
a. Wenn ja, wie lauten diese?
3. Wie erklären Sie sich die Wahrnehmungen, dass MitarbeiterInnen des Arbeitsinspektorat dazu angehalten wären, in ihrer Beratung vorrangig über die Regelungen im General-KV zu informieren und nur nachrangig auf eine Arbeitsplatzevaluierungen hinzuweisen (die im Ergebnis oft zu längeren Maskenpausen führen würden, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen)?
4. Auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit finden sich in den „FAQ Arbeitnehmerschutz“ viele Informationen rund um das Thema Coronavirus und ArbeitnehmerInnenschutz. Über die Maskenpausen werden ArbeitnehmerInnen dort jedoch nicht informiert.
a. Wieso fehlen diese für ArbeitnehmerInnen und ihr Wohlbefinden am Arbeitsplatz relevanten Informationen über Maskenpausen in den FAQ?
b. Werden Sie die fehlenden Informationen ergänzen, um ArbeitnehmerInnen zukünftig vollumfänglich zu informieren?
5. Wie viele Beratungen über Covid19-Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz und damit assoziierten Fragestellungen hat das Arbeitsinspektorat seit Ihrem Amtsantritt durchgeführt?
Um Aufschlüsselung nach Monaten und Bundesländern unter Angabe der jeweiligen Werte aus den Vorjahresmonaten wird ersucht.
6.
Wie
viele Kontrollen der Covid19-Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz und damit assoziierten
Fragestellungen hat das Arbeitsinspektorat seit Ihrem Amtsantritt
durchgeführt?
Um Aufschlüsselung nach Monaten und Bundesländern unter Angabe der jeweiligen Werte aus den Vorjahresmonaten wird ersucht.
[1] https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Gesundheit_im_Betrieb/Gesundheit_im_Betrieb_1/Atemschutz_PSA.html