6384/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.04.2021
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration

betreffend junge Mädchen die aus dem „System“ verschwinden

 

 

Immer wieder werden in verschiedenen Medienberichten Fälle geschildert, in denen Mädchen und junge Frauen mit vorwiegend nicht-österreichischem Hintergrund nach Beendigung ihrer Schulpflicht aus dem System „verschwinden“. „Verschwinden“ in dem Sinn, dass sie weder eine weiterführende Schule besuchen noch im Arbeitsprozess aufscheinen beziehungsweise nicht als arbeitssuchend registriert sind. In gewissen Kulturkreisen wird offen darüber gesprochen, dass junge Mädchen noch als Minderjährige in das Herkunftsland der Familie „zurückverheiratet“ wurden.

 

Wenn die Tochter in ein heiratsfähiges Alter komme, werde ihr mitgeteilt, dass sie nun den "Auserwählten" zu heiraten habe. In den Ferien fliegt die Familie in das Heimatland und dort findet die Hochzeit statt. Wie groß das Problem weltweit ist zeigen zwei Zahlen, die die Internationale Hilfsorganisation Care auf ihrer Webseite nennt. Jede dritte Frau weltweit heiratet vor Vollendung des 18. Lebensjahres. Jedes neunte Mädchen wird vor Vollendung des 15. Lebensjahres verheiratet.[1]

 

In Österreich wird die Familienbeihilfe bei der Geburt oder bei Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen zuerkannt. Normalerweise wird die Anspruchs­berechtigung im Zeitraum rund um das Ende der Pflichtschule vom Finanzamt kontrolliert, indem eine Bestätigung über einen etwaigen weiterführenden Schulbesuch, die Übermittlung eines Lehrvertrags oder andere Begründungen für eine Weitergewährung der Familienbeihilfe genehmigt werden.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Fälle gab es in den letzten fünf Jahren, in denen oben angeführte Bestätigungen nicht erbracht wurden und infolgedessen keine weiteren Familienbeihilfezahlungen mehr erfolgten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Geschlecht, Bundesland und Jahr)

2.    Gab es spezielle Gründe, die im Zuge der nicht erbrachten Bestätigungen angegeben wurden?

a.    Wenn ja, welche waren dies im Detail?

b.    Gab es im Zuge dessen in den letzten fünf Jahren signifikante Anstiege oder anderweitige Auffälligkeiten gewisser Begründungen?

c.    Wenn ja, welche?

3.    Werden die Angaben der Familienbeihilfen-Bezieher laufend mit den Daten der zuständigen Meldebehörden abgeglichen um sicherzustellen zu können, dass die Kinder und Jugendlichen noch am gemeldeten Wohnsitz wohnhaft sind?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn nein, ist eine zukünftige Abgleichung geplant bzw. wann und in welcher Form kann mit der konkreten Umsetzung gerechnet werden?

c.    Wenn ja, wie oft werden diese Daten abgeglichen?

d.    Gab es im Zuge der Abgleichungen in den letzten fünf Jahren etwaige Auffälligkeiten?

4.    Gibt es Kinder oder Jugendliche, die Anspruch auf die Familienbeihilfe haben und im Personenstand bereits als verheiratet aufgelistet sind? (Bitte um Aufschlüsselung nach Geschlecht, Bundesland und Jahrgang)

5.    Wie viele Rückforderungen der Familienbeihilfe gab es in den letzten fünf Jahren, weil nach der Beendigung der Pflichtschule nicht gemeldet wurde, dass sich das Kind nicht mehr am gemeldeten Wohnsitz wohnhaft ist? (Bitte um Aufschlüsselung nach Geschlecht, Bundesland und Jahr)

6.    Liegen Ihrem Ministerium Meldungen oder Zahlen bezüglich der Gefährdung des Kindeswohls wegen Bestrebungen ein Kind „zwangsverheiraten“ zu wollen vor?

7.    Wenn ja, wie viele Fälle wurden in den letzten fünf Jahren gemeldet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland und Jahr)

 



[1] Siehe: Die Tagespost vom 03. Juli 2020: „In die Ehe gezwungen“,

online unter: www.die-tagespost.de/politik/aktuell/in-die-ehe-gezwungen;art315,209750