6388/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.04.2021
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Deimek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Frühzeitige Weitergabe von Informationen aus dem Finanzministerium

 

Am 10. April 2021 veröffentlichte die APA eine Pressemitteilung der ÖVP unter dem Titel „VP-Hanger: ‚Die Grünen haben den Begriff ‚Green Jobs‘ offenbar falsch verstanden‘“. Darin übt der Abgeordnete zum Nationalrat Andreas Hanger Kritik an der Postenversorgung von dem Grünen Parlamentsklub nahestehenden Personen:

 

Erst vor Kurzem wurde der grüne Ex-Nationalratsabgeordnete Dieter Brosz Sport-Abteilungsleiter im Ministerium von Vizekanzler Kogler. Zuvor wurde der ehemalige Büroleiter im Grünen Klub, Marc Schimpel, Geschäftsführer der COFAG und erhielt damit die Zuständigkeit für die Corona-bedingten Milliardenhilfen. Zur Aufsichtsratschefin der Austro Control ernannte das grüne Ministerium die ehemalige Bezirksrätin der Grünen, Karin Tausz. Mit Katrin Vohland ist außerdem eine ehemalige deutsche Grünen-Politikerin zur Chefin des Naturhistorischen Museums bestellt worden“.

 

Und weiter:

Nun bekommt mit Josef Meichenitsch der nächste Kogler-Vertraute eine Beförderung, er wird Aufsichtsrat in der ABBAG, der Verwertungsgesellschaft der Hypo Alpe Adria. Das Vorgehen der Grünen verdeutlicht, wie heuchlerisch die aktuelle Debatte rund um die Postenbesetzung in der ÖBAG geführt wird“.

(https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210410_OTS0026/vp-hanger-die-gruenen-haben-den-begriff-green-jobs-offenbar-falsch-verstanden)

 

Im Anschluss merkte die www.derstandard.at an, dass zum Zeitpunkt der Pressemitteilung dem in den Aufsichtsrat der ABBAG berufenen Josef Meichenitsch die angesprochene Beförderung noch gar nicht bekannt war:

Ein Frage, die sich dabei aufdrängt: Woher wusste der türkise Abgeordnete überhaupt, dass Meichenitsch zum Abbag-Aufsichtsrat bestellt wird? Selbst Vizekanzler Kogler erfuhr laut eigener Auskunft aus den Medien, dass sein Vorschlag angenommen wurde. ÖVP-Mandatar Hanger gibt sich Sonntagnachmittag auf STANDARD-Nachfrage zugeknöpft: Die Information sei Ergebnis einer ‚klubinternen Recherche‘, die er auf eigene Faust angestellt habe. Ob der Finanzminister ihm die Information gab? ‚Nein‘, sagt Hanger. Er habe aufzeigen wollen, dass die Diskussion um Postenbesetzungen im ÖVP-Dunstkreis ‚an Doppelbödigkeit nicht zu überbieten‘ sei.

 

In weiterer Folge meldete sich jedoch auch der ÖVP-Parlamentsklub sowie auf Nachfrage auch ein Verwaltungsjurist zu Wort:

Am Sonntagabend meldete sich plötzlich der ÖVP-Parlamentsklub beim STANDARD und bat um eine Klarstellung: Denn nun hieß es, man habe die Information über Meichenitschs Bestellung aus der Samstagsausgabe der Kronen Zeitung erfahren. Dort ist tatsächlich eine Meldung dazu erschienen. Allerdings bleibt vorerst unklar, wie diese Information aus dem Finanzministerium an die Krone gehen konnte, bevor der Vizekanzler oder der Bestellte selbst davon erfuhren.

Die Veröffentlichung – durch Hangers Aussendung vom Samstag sowie in der Kronen Zeitung – verletzt nach Einschätzung des Verwaltungsjuristen Peter Bußjäger von der Universität Innsbruck nun allerdings die Amtsverschwiegenheit. Im aktuellen Fall bestehe ein schutzwürdiges Interesse des Betroffenen, also Meichenitschs. Der sei schließlich verpflichtet, seinem Arbeitgeber, der Nationalbank, eine solche Nebentätigkeit wie jene im Abbag-Aufsichtsrat zu melden. ‚Es ist eine sehr ungute Situation, wenn der Betroffene und sein Arbeitsgeber das aus den Medien erfahren‘, sagt Bußjäger. Dass diese Information womöglich aus dem ÖVP-geführten Finanzministerium über einen ÖVP-Abgeordneten an die Öffentlichkeit drang, deute – ‚ohne etwas unterstellen zu wollen‘, wie es Bußjäger vorsichtig ausdrückt – auf ‚Unsauberkeiten‘ hin.“

(https://www.derstandard.at/story/2000125743312/was-steckt-hinter-der-tuerkisen-attacke-gegen-vizekanzler-kogler)

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.     Waren Sie für die oben angeführte Bestellung von Josef Meichenitsch als Mitglied des Aufsichtsrates (in weiterer Folge „zum Aufsichtsrat“) der ABBAG verantwortlich?

2.     Wenn nein, wer war verantwortlich?

3.     Wenn ja, haben Sie ihn in den Aufsichtsrat berufen?

4.     Warum haben Sie ihn in den Aufsichtsrat berufen?

5.     Hat daran außer Ihnen noch jemand mitgewirkt?

6.     Wenn ja, wer?

7.     War seine Bestellung mit dem Grünen Parlamentsklub abgesprochen?

8.     Wenn ja, mit wem?

9.     War seine Bestellung mit Angehörigen des Grünen Parlamentsklubs abgesprochen?

10.  Wenn ja, mit wem?

11.  War seine Bestellung mit einem anderen Regierungsmitglied abgesprochen?

12.  Wenn ja, mit wem?

13.  War seine Bestellung mit einer sonstigen Person abgesprochen?

14.  Wenn ja, mit wem?

15.  Welche Qualifikation von Josef Meichenitsch hat Sie zu seiner Bestellung in den Aufsichtsrat der ABBAG bewogen?

16.  Wann wurde die finale Entscheidung über seine Bestellung getroffen?

17.  War die Information über die Bestellung von Josef Meichenitsch zum Aufsichtsrat der ABBAG noch einer anderen Person als Ihnen bekannt?

18.  Wenn ja, wem?

19.  Wenn ja, warum?

20.  Wurde die Information über die Bestellung von Josef Meichenitsch zum Aufsichtsrat der ABBAG von Ihnen an jemandem, der im dafür notwendigen Entscheidungsprozess nicht beteiligt war, weitergegeben?

21.  Wenn ja, an wen?

22.  Wenn ja, warum?

23.  Wenn ja, wann haben Sie diese Information weitergegeben?

24.  Wurde die die Information über die Bestellung von Josef Meichenitsch zum Aufsichtsrat der ABBAG von einem Mitarbeiter Ihres Kabinetts an jemandem, der im dafür notwendigen Entscheidungsprozess nicht beteiligt war, weitergegeben?

25.  Wenn ja, von wem?

26.  Wenn ja, an wen?

27.  Wenn ja, warum wurde diese Information weitergegeben?

28.  Wurde die die Information über die Bestellung von Josef Meichenitsch zum Aufsichtsrat der ABBAG von einem sonstigen Mitarbeiter Ihres Ministeriums an jemandem, der im dafür notwendigen Entscheidungsprozess nicht beteiligt war, weitergegeben?

29.  Wenn ja, von wem?

30.  Wenn ja, an wen?

31.  Wenn ja, warum wurde diese Information weitergegeben?

32.  Wenn die Information über die Bestellung nicht von Ihnen, von einem Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder von einem sonstigen Mitarbeiter Ihres Ministeriums weitergegeben wurde, wie konnte diese dann an die Öffentlichkeit dringen, bevor Josef Meichenitsch selbst davon erfuhr?