6389/J XXVII. GP
Eingelangt am 21.04.2021
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ANFRAGE
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
betreffend Kostenübernahme der Internatskosten von Berufsschulen
Durch eine Novellierung des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) sind Lehrberechtigte seit dem 1. Jänner 2018 verpflichtet, die Kosten für Unterbringung und Verpflegung innerhalb des Schülerheims einer Berufsschule (sogenannte Internatskosten) für ihre Lehrlinge vorzuschießen. Auf Antrag bei der zuständigen Lehrlingsstelle werden diese jedoch wieder rückerstattet und sind letztlich über die Gewährung von Beihilfen aus Mitteln des Insolvenz-Entgelt-Fonds gedeckt.[1]
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort nachstehende
Anfrage
1. Wie hoch sind die jährlichen Kosten, die im Zuge der Kostenübernahme der Internatskosten von Berufsschulen bisher entstanden sind? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, Bundesländern und Berufsgruppen.
2. Gab es im Zuge dessen eine Informationskampagne, in der die betreffenden Unternehmen auf diese Möglichkeit hingewiesen wurden?
a. Wenn ja, mit welchen finanziellen Mitteln wurde diese budgetiert?
b. Wenn nein, warum nicht?
3. Gibt es für die Kostenübernahme der Internatskosten von Berufsschulen einheitliche Qualitätskriterien bzw. zu erfüllende Standards seitens Ihres Ministeriums?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, wie werden diese kontrolliert?
[1] Siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 1082 vom 25.10.2017: „Mehrheit im Bundesrat für Deckung der BerufsschülerInnen-Internatskosten“, online unter: www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2017/PK1082/#XXV_A_02304