6393/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.04.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordnete

an den Bundesminister für Bildung Wissenschaft und Forschung

betreffend Gender Richtlinien an Schulen, Universitäten und im Bereich wissenschaftlichen Arbeitens

 

Berichten des „Standard“ vom 26.03.2021 zufolge, fand eine Sitzung des Rechtsschreibrates statt, der darüber debattierte, wie künftig eine gendergerechte Schreibung umgesetzt werden soll. Dahingehend konnte allerdings keine klare Entscheidung gefunden werden, denn sowohl das Gendersternchen als auch sonstige Markierungen „könnten für die Aufnahme in das amtliche Regelwerk nicht empfohlen werden“. Grund dafür ist, dass man zwar „allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache“ begegnen wolle, dies aber eine gesellschaftspolitische Aufgabe sei und nicht eine orthografische. In dem aktuellen Statement wird betont, dass zu den „Punkten sachliche Korrektheit, Lesbarkeit, Vorlesbarkeit, Verständlichkeit, Rechtssicherheit und Eindeutigkeit“ das Kriterium der Erlernbarkeit hinzugekommen sei und dies von ausschlaggebender Bedeutung sei. Denn vor allem für Schüler und die 12% der Menschen, die zwar Deutsch als Muttersprache haben, aber Analphabeten sind spielt die Erlernbarkeit eine bedeutende Rolle. Neu hingegen „ist der Appell an Universitäten und Verwaltung, dass Menschen nicht gezwungen werden sollen, eine bestimmte Form des Genderns zu verwenden“, da dies als eine schwerwiegende Einschränkung der persönlichen Meinung zu werten sei. Allerdings hält man fest, dass in öffentlichen Institutionen geschlechtergerecht formuliert werden soll, wobei ein generisches Maskulin, mit dem Hinweis, dass Frauen mit gemeint seien, nicht ausreichend ist. Festgestellt wurde auch, dass sich viele Markierungen nicht bewährt haben, da sie schlichtweg nicht praktikabel sind.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende

 

ANFRAGE

 

1.     Wie wird bisher an Schulen eine geschlechtergerechte Sprache/Formulierungen in den Unterricht eingebaut/gelehrt?

2.     Fest steht, dass die Erlernbarkeit gendergerechter Sprache schwierig ist, warum möchte man diese Formulierungen dennoch in Schulen einführen?

3.     Soll es künftig einheitliche Richtlinien betreffend gendergerechter Sprache/Formulierungen an Schulen geben?

4.     Wenn „Ja“, wie möchte man diese ausgestalten?

5.     Wenn „Ja“ aus welchen konkreten Gründen wird dies als erforderlich gesehen?

6.     Wenn „Ja“, welche Kosten sind damit verbunden?

7.     Anhand welcher Messkriterien möchte man „Erfolge“ aus einer gendergerechten Sprache in der Schule feststellen können?

8.     Wie möchte man deutschsprachigen Analphabeten oder Kindern mit Migration eine geschlechtergerechte Sprache näher bringen?

9.     Fest steht, dass die Erlernbarkeit geschlechtergerechter Sprache/Formulierung im Bereich der Schule nicht praktikabel ist, warum möchte man trotz dieser Kenntnis  die Verwendung geschlechtergerechter Sprache fortführen?

10.  Ist nicht die grundsätzliche Sprach/Schriftvermittlung für deutschsprachige Analphabeten oder Kindern mit Migration wichtiger, als der Schwerpunkt geschlechtergerechte Sprache?

11.  Wie wird an Universitäten bisher eine geschlechtergerechte Sprache/Formulierungen eingebaut/gelehrt?

12.  Wie möchte man künftig an den Universitäten gendergerechte Sprache/Formulierungen praktikabler verwenden?

13.  Soll es künftig einheitliche Richtlinien betreffend gendergerechter Sprache/Formulierungen an Universitäten geben?

14.  Wenn „Ja“, wie möchte man diese ausgestalten?

15.  Wenn „Ja“ aus welchen konkreten Gründen wird dies als erforderlich gesehen?

16.  Wenn „Ja“, welche Kosten sind damit verbunden?

17.  Welche Erfolge erhofft man sich aus einer gendergerechten Sprache an Universitäten?

18.  Welche Konsequenzen erfahren Studierende, wenn sie keine gendergerechte Sprache verwenden? (Stichwort „schlechtere Beurteilung“?)

19.  Gendergerechte Sprache ist an Universitäten nicht praktikabel, wie zeigt sich das konkret?

20.  Wann soll es Richtlinien im Bereich des wissenschaftlichen Arbeitens geben, um den Anforderungen geschlechtergerechter Formulierungen gerecht zu werden?

21.  Welche Konsequenzen betreffend der Beurteilung wissenschaftlicher Arbeiten stehen im Raum, wenn eine gendergerechte Formulierung nicht eingehalten wird?

22.  Mit welcher Begründung besteht der Zwang gendergerechte Formulierungen in wissenschaftlichen Arbeiten zu verwenden?

23.  Gibt es vergleichbare Richtlinien in anderen EU-Ländern?

24.  Wenn „Ja“, um welche Mitgliedsstaaten handelt es sich?

25.  Wenn „Ja“, wie sind die Richtlinien dort ausgestaltet?

26.  Wenn „Nein“, warum strebt dann Österreich nach der Umsetzung einer derartigen Richtlinie?

27.  Aus welchen Gründen ist die Verwendung eines generischen Maskulin, mit dem Hinweis, dass Frauen mit gemeint sind, nicht ausreichend?

28.  Wie hoch sind die Kosten, die bisher aufgewendet wurden, um in öffentlichen Institutionen geschlechtergerechte Formulierungen zu etablieren? (Bitte um Nennung konkreter Zahlen für den Zeitraum 2015 bis 2020)