6399/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.04.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Ehrliche Reformdebatte gern, aber wo sind jetzt die Ressourcen für die KorruptionsermittlerInnen?

 

Die Arbeit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) steht momentan mehr denn je im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit und der politischen Debatte - zu oft leider wegen parteipolitisch motivierter Attacken der ÖVP und nicht aufgrund eines integren Interesses an effizienten, objektiven und schnellen Ermittlungen durch die WKStA in gegenwärtigen Verfahren wie dem "Ibiza"-Komplex.

Die Attacken der ÖVP gegen die WKStA, die im Jänner 2020 von Kanzler Kurz höchstpersönlich losgetreten wurden, haben sich nach dem Bekanntwerden der Ermittlungen gegen Finanzminister Blümel nochmals intensiviert und erreichen längst ein für einen Rechtsstaat unerträgliches Ausmaß. Hier wird offenbar bewusst mit Fehlinformationen und unhaltbaren Unterstellungen gearbeitet: so wurde der WKStA wiederholt vorgeworfen, Akten an Medien zu leaken, sowohl vom Kanzler, als auch von Abgeordneten des VP-Klubs. Die Unterstellungen bilden den Nährboden für demnach nur vermeintlich begründete parlamentarische Anfragen vonseiten der ÖVP - die in Wahrheit jedoch einen Missbrauch dieses parlamentarischen Instrumentes durch eine Regierungspartei darstellt und faktisch Ressourcen der WKStA bindet.

Fakt ist, dass lange staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren immer in einem Spannungsverhältnis zum Beschleunigungsgebot gem § 9 StPO stehen. Lang andauernden Ermittlungen greifen stark in das Leben der Beschuldigten ein. Daher ist es in aller Interesse, wenn Verfahren bei der WKStA effizient und schnell ablaufen. Dafür benötigt diese aber ausreichend Ressourcen.

Systematische Probleme sind schon lange bekannt: Im letzten Revisionsbericht über die WKStA vom 25. Mai 2018 (https://www.bmj.gv.at/ministerium/aktuelle-meldungen/zusammenfassung-des-revisionsberichts-ueber-die-zentrale-staatsanwaltschaft-zur-verfolgung-von-wirtschaftsstrafsachen-und-korruption-2018.html) wurden folgende Feststellungen getroffen:

"Bei besonders langer Verfahrensdauer bzw signifikanten Verfahrensverzögerungen konnten als ausschlaggebende Ursachen überwiegend Gründe außerhalb des Verantwortungsbereiches der zuständigen Referenten ausgemacht werden, nämlich insbesondere das Hinzukommen neuer Sachverhalte während eines anhängigen Ermittlungsverfahrens, begrenzte Ressourcen im polizeilichen Ermittlungsbereich, schleppende Ermittlungen der Finanzbehörden, begrenzte Ressourcen vor allem im Buchsachverständigenbereich, die Dauer des Auswertungsprozesses sichergestellter elektronischer Daten, die Dauer der Widerspruchsverfahren, die gehäufte Rechtsmitteltätigkeit Beteiligter sowie die länger dauernde Erledigung von Rechtshilfeersuchen durch ausländische Behörden, insbesondere im Zusammenhang mit Ermittlungen im Bereich finanzieller Transaktionen.

An internen Ursachen für Verfahrensverzögerungen konnten einerseits die in zahlreichen Verfahren – jeweils mit einem Wechsel des zuständigen Referenten einhergehenden – von der Dienststellenleiterin als Belastungsausgleich verfügten Aktenübertragungen festgestellt werden, wobei diese Referentenwechsel im Wesentlichen Folge der personellen Fluktuation waren (Neuzugänge und Abgänge) und nur in untergeordneter Rolle durch aufsichtsbehördlich indizierte Entlastungsmaßnahmen einzelner Referenten bedingt waren. Andererseits hatten auch die gleichzeitige Führung mehrerer Großverfahren durch jeweils nur einen Referenten und die Berichtspflichten Auswirkungen auf die Verfahrensdauer." (Hervorhebung durch die Antragsteller*innen) 

Folgende im zitierten Revisionsbericht angeführte Themen sind auch im "Ibiza"-Komplex einschlägige Problem:

 

1.    Begrenzte Ressourcen im polizeilichen ErmittlungsbereichWie sich auch im "Ibiza"-Untersuchungsausschuss herauskristallisierte, hat die Soko "Tape" die WKStA in ihrer Ermittlungsarbeit im "Ibiza"-Verfahrenskomplex von Beginn an kaum unterstützt bzw. sogar behindert (siehe https://zackzack.at/2020/06/18/schreddergate-die-geheime-weisung-und-das-handy-des-kurz-schreddermanns/.) Das wurde vor allem durch den von der ÖVP geleakten Sachstandsbericht von Mag. Holzer vom 17.12.2019 und die daraus resultierende Gegendarstellung von LOStA Mag. Vrabl-Sanda vom 30.09.2020 ersichtlich. In der Gegendarstellung wird de facto jeder Punkt des Sachstandsbericht falsifiziert bzw. als tendenziös und unvollständig entlarvt. Hinzu kommt, dass trotz zahlreicher Urgenzen der Sachstandsbericht der WKStA seitens der SOKO nicht übermittelt wurde. 

2.    Begrenzte Ressourcen vor allem im Buchsachverständigenbereich: Im Bereich der Wirtschaftskorruption ist die Verfügbarkeit qualitativ hochwertiger Sachverständig_innenexpertise für effektive Ermittlungen unabdingbar.

3.    Dauer des Auswertungsprozesses sichergestellter elektronischer Daten: Fakt ist, dass die Auswertung enormer Datenmengen, wie sie etwa im "Ibiza"-Verfahrenskomplex beschlagnahmt wurden, viel Zeit benötigt und oft von der WSKtA selbst ohne Unterstützung durch Ermittlungsarbeit seitens der Kriminalpolizei durchgeführt wird. Hier stellt sich die Frage, ob der WKStA genug internes wie externes Know-How zur Verfügung steht. 

4.    Personellen Fluktuation/Referentenwechsel, Personalressourcen: Karenzierungen zum Zwecke parteipolitischer Karrieren (Edstadler), Wechsel auf Grund der als belastend empfundenen Arbeitssituation (Jilek), enormer Druck und offenbar Vernachlässigung der Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers: die Fluktuation im Bereich der WKStA scheint außerordentlich hoch zu sein. Vor dem Hintergrund der enormen Komplexität eines großen Teils der anhängigen Fälle und der damit verbundenen langen Einarbeitungszeiten stellt dies ein immenses Problem dar - und verschärft so das Problem mangelnder Ressourcen exponentiell. Dieser Mangel ist aufgrund der Zunahme extrem umfangreicher und regelmäßig hochkomplexer Fälle im Bereich der Korruption bzw. Wirtschaftskriminalität in den letzten Jahren immer größer. Auch müssen die Staatsanwält_innen der WKStA regelmäßig selbst hochkomplexe Auswertungen und Ermittlungen vornehmen. 

5.    Gleichzeitige Führung mehrerer Großverfahren durch jeweils nur einen Referenten

6.    Berichtspflichten: Laut übereinstimmenden Aussagen der im "Ibiza"-Verfahrenskomplex ermittelnden Oberstaatsanwält_innen der WKStA vor dem "Ibiza"-Untersuchungsausschuss wird der Arbeitsalltag durch die ausufernde Berichtspflicht der WKStA massiv erschwert. Erfreulicherweise wurde durch BM Kogler per Erlass die Verpflichtung zur Vorab-Berichtspflicht gegenüber der Oberstaatsanwaltschaft Wien abgeschafft und damit einer langjähriger Forderung der AnfragestellerIinnen endlich nachgekommen. Von den mittlerweile 181 Berichten hat jedoch die WKStA 90 Berichte auf Grund der gesetzlichen Berichtspflichten erstattet (https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2092637-Justizministerium-lockert-das-Berichtspflichten-Korsett.html). Diese Bürde bleibt weiterhin, und dadurch verlängert sich weiterhin die Dauer der Verfahren. Dies monierte auch die Leiterin der WKStA bei ihrer Befragung vor dem "Ibiza"-Untersuchungsausschuss. Es verschärft sich damit die Diskrepanz zwischen dem schon im Verfassungsrecht verankerten Recht auf ein (möglichst) rasches Strafverfahren und dem teilweise überbordenden Kontrollbedürfnis seitens des Ministeriums.

Im aktuellen türkis-grünen Regierungsprogramm werden auf Seite 32 u.a. folgendes Ziele festgelegt: "Stärkung der Staatsanwaltschaften zur unabhängigen Ermittlungsarbeit im verfassungsrechtlichen Rahmen durch: Entfall von vermeidbaren Berichten". Weiters finden sich im "Regierungsübereinkommen 2020-2024" unter anderem folgende Punkte:  "Stärkung der Korruptionsbekämpfung, Evaluierung der für Wirtschafts(groß)verfahren eingesetzten Kapazitäten bei der WKStA (bestmöglicher Einsatz aller verfügbaren Kapazitäten für die Korruptionsbekämpfung), Evaluierung des Managements von Großverfahren, mit dem Ziel der effizienteren Erledigung der Verfahren und eines effektiven Ressourceneinsatzes (rasche Entscheidungen sichern Vertrauen auf Wirtschaftsstandort und Rechtsstaat), Präzisierung der Zuständigkeiten der WKStA im Sinne einer zielgerichteten Strafverfolgung, soweit sinnvoll". 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



·         Begrenzte Personalressourcen

1.    Wie viele der derzeit 44 (laut 3923/AB XXVII. GP) vorgesehenen Planstellen in der WKStA sind aktuell besetzt?

2.    Wie viele Personen sind derzeit karenziert oder aus jeweils welchen anderen Gründen nicht effektiv im Dienst?

3.    Ist vor dem Hintergrund des enormen Arbeitsanfalles bei der WKStA eine weitere Erhöhung der Anzahl der Planstellen geplant?

a.    Wenn ja, bitte um detaillierte Erläuterung des Ausmaßes der Planstellenerhöhung sowie des vorgesehenen Zeitplans!

b.    Wenn nein, warum wird dies als nicht erforderlich gesehen?

4.    Wie viele Staatsanwält_nnen waren seit Beginn der Ermittlungen dem "Ibiza"-Verfahrenskomplex zugeteilt (bitte um Aufschlüsselung nach Monat und Anzahl inkl. Stundenausmaß)?

a.    Welche Verfahren sind von diesem Verfahrenskomplex umfasst?

b.    Wie viele Staatsanwält_innen sind jeweils ausschließlich für welches dieser Verfahren zuständig?

c.    Wie viele Staatsanwält_innen sind für mehr als ein Verfahren zuständig, und für jeweils welche?

5.    Hat OStA Fuchs in Ausübung seiner Fürsorgepflicht vor dem Hintergrund des enormen Arbeitsanfalles bei der WKStA im "Ibiza"-Verfahrenskomplex die Zahl der tatsächlich in der WKStA tätigen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erhöht (etwa in Form von Dienstzuteilungen) oder zumindest um Erhöhung der Anzahl der Planstellen für die WKStA oder der Dienstzuteilungen zur WKStA angesucht?

a.    Wenn ja, wann bei wem und inwiefern?

b.    Wenn ja, was war wann jeweils die Reaktion?

c.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Ist vor dem Hintergrund des enormen Arbeitsanfalles bei der WKStA im "Ibiza"-Verfahrenskomplex eine Erhöhung der Anzahl der der WKStA zugewiesenen Planstellen oder zumindest eine Erhöhung der tatsächlich in der WKStA tätigen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte etwa in Form von Dienstzuteilungen geplant?

a.    Welche Schritte wurden im Ressort seit Vorliegen des letzten Revisionsberichts jeweils wann gesetzt, um diese dort aufgezeigte Problematik zu beheben bzw. zumindest zu entschärfen (bitte um detaillierte Auflistung, wann welche Maßnahmen getroffen wurden)?

b.    Wenn nein, warum wird dies als nicht erforderlich gesehen?

7.    Welche Schritte wurden im Ressort seit Vorliegen des letzten Revisionsberichts jeweils wann gesetzt, um diese dort aufgezeigte Problematik zu beheben bzw. zumindest zu entschärfen (bitte um detaillierte Auflistung, wann welche Maßnahmen getroffen wurden)?

8.    In der AB 3923/AB antworteten Sie: 

"Ich schicke voraus, dass Ende 2014 bei einem Plansoll von (nach rezenter Aufstockung) 40 Kapazitäten bei 34 Ernannten zufolge Karenzen, herabgesetzten Auslastungen, Schutzfrist und Zuteilungen erst rund 28 tatsächlich bei der WKStA tätig waren. Ende 2019 waren 49 Personen Inhaber*innen staatsanwaltlicher Planstellen bei der WKStA und 40 tätig, was den vorgesehenen Kapazitäten entsprach. Temporäre Abwesenheiten ergaben sich in schwankendem Ausmaß außer durch Dienstzuteilungen auch durch Mutterschaftsfälle (Mutterschutz, Karenz) und Väterkarenzen sowie herabgesetzte Auslastungen. 2015 wurden acht Personen zusätzlich ernannt, wovon eine den Dienst bei der WKStA bislang nicht antrat und eine auf eine andere Planstelle ernannt wurde, ehe sie den Dienst bei der WKStA hätte antreten können. 2016 wurden elf Personen zusätzlich ernannt, wovon eine auf eine andere Planstelle ernannt wurde, ehe sie den Dienst bei der WKStA hätte antreten können. 2017 wurden zehn Personen ernannt, wovon eine den Dienst bei der WKStA bislang nicht antrat, 2018 eine und 2019 sechs, wovon eine den Dienst bei der WKStA bislang nicht antrat. Im Gegenzug wurden 2015 vier Personen, die bis dahin bei der WKStA tätig waren, auf andere Planstellen ernannt, eine (ohne später nochmals zurückzukehren) dem BMJ zugeteilt. 2016 wurde eine Person auf eine andere Planstelle ernannt, eine zunächst dem BMJ zugeteilt, um letztlich 2019 auf eine andere Planstelle ernannt zu werden. 2017 wurden zwei bis dahin bei der WKStA tätige Personen auf andere Planstellen ernannt, 2019 eine.

Warum traten die jeweiligen Personen den Dienst nicht an bzw. auf welche anderen Planstellen wurden sie ernannt?

a. Wie viele dieser Personen traten wann den Dienst mittlerweile an bzw. kehrten wann an die Planstelle in der WKStA zurück? 

b. Wie viele Personen davon waren NutznießerInnen eines sogenannten "Mascherlposten", d.h. haben seit ihrer Ernennung ihren Dienst in der Stammbehörde WKStA nicht angetreten, sondern waren kontinuierlich wo anders zugeteilt?

c. Wo wurden/werden diese Personen jeweils in welchem Zeitraum verwendet?

d. Halten Sie, sehr geehrte Frau Bundesministerin, es für vertretbar, dass trotz der faktischen Unterbesetzung bei der WKStA Personen noch anderweitig dienstzugeteilt sind?

e. Was unternahmen Sie, sehr geehrte Frau Bundesministerin, wann jeweils durch welche Maßnahme gegen diesen Zustand der prekären Personalsituation? 

1.    Haben Sie Dienstzuteilungen widerrufen?

a.    Wenn ja, wann wieviele?

b.    Wenn nein, ist beabsichtigt, Dienstzuteilungen zu widerrufen?

                                  i.    Wenn ja, wann?

f. Was unternahmen Sie, sehr geehrte Frau Bundesministerin, jeweils wann, um die faktische Vollbesetzung zu erwirken?

g. Wie gestaltete sich die Entwicklung im Jahr 2020?

12. Wie gestaltet sich die Entwicklung bisher im Jahr 2021 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung?

 

 

·         Begrenzte Ressourcen im polizeilichen Ermittlungsbereich:

1.    Wie viele Personen mit spezialisierter Ausbildungen oder Fertigkeiten im IT-Bereich standen seit Beginn der Ermittlungen im "Ibiza"-Verfahrenskomplex bei der WKStA für die Auswertung von elektronischen Daten zur Verfügung (bitte um Aufschlüsselung nach Monat und Anzahl inkl. Stundenausmaß)?

2.    Wieviele Ressourcen werden aufseiten der WKStA durch die Auswertung von Daten gebunden? 

3.    Hat OStA Fuchs in Ausübung seiner Fürsorgepflicht vor dem Hintergrund der verspäteten, schlechten bzw. unterlassenen Ermittlungstätigkeit der SOKO "Tape" für die WKStA im "Ibiza"-Verfahrenskomplex für eine Erhöhung der Anzahl der der WKStA tatsächlich zur Verfügung stehenden IT-Expert_innen (intern oder extern beauftragt) eingesetzt?

a.    Wenn ja, wann bei wem und inwiefern?

b.    Wenn ja, was war wann jeweils die Reaktion?

c.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Ist vor dem Hintergrund der verspäteten, schlechten bzw. unterlassenen Ermittlungstätigkeit der SOKO "Tape" für die WKStA im "Ibiza"-Verfahrenskomplex eine Erhöhung der Anzahl der der WKStA tatsächlich zur Verfügung stehenden IT-Expert_innen geplant (durch Planstellenschaffung, interne Zuteilung oder externe Beauftragung)?

a.    Wenn ja, bitte um detaillierte Erläuterung der Verbesserung des Status quo sowie des vorgesehenen Zeitplans!

b.    Wenn nein, warum wird dies als nicht erforderlich gesehen?

5.    Welche jeweils wann im "Ibiza"-Verfahrenskomplex gesetzten Zwangsmaßnahme (Hausdurchsuchung, Sicherstellung,...) wurde von der SOKO "Tape" im Auftrag der WKStA vorgenommen?

6.    Welche jeweils wann im im "Ibiza"-Verfahrenskomplex gesetzte Zwangsmaßnahme (Hausdurchsuchung, Sicherstellung,...) wurde durch eine andere Ermittlungseinheit als der SOKO "Tape" im Auftrag der WKStA vorgenommen?

a.    Von welcher Ermittlungseinheit jeweils?

7.    Hat OStA Fuchs in Ausübung seiner Fürsorgepflicht vor dem Hintergrund der unzulänglichen Ermittlungstätigkeit der SOKO "Tape" sowie des fundierten Verdachts des Verrates von geplanten Zwangsmaßnahmen für die WKStA im "Ibiza"-Verfahrenskomplex die Heranziehung einer anderen Ermittlungseinheit für die Umsetzung von Zwangsmaßnahmen angeregt? Hat er die Schaffung von Planstellen oder Beschäftigung WKStA-interner Ermittler_innen angeregt oder beantragt?

a.    Wenn ja, wann bei wem und inwiefern?

b.    Wenn ja, was war wann jeweils die Reaktion?

c.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Ist vor dem Hintergrund der unzulänglichen Ermittlungstätigkeit der SOKO "Tape" sowie des fundierten Verdachts des Verrates von geplanten Zwangsmaß-nahmen für die WKStA im "Ibiza"-Verfahrenskomplex die Heranziehung einer anderen Ermittlungseinheit für die Umsetzung von Zwangsmaßnahmen geplant?

9.    Ist angedacht, der WKStA Ermittlerinnen und Ermittler beizugeben, die in einem Vertrauensverhältnis zu den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten stehen und auch das Risiko von Aktenleaks reduzieren, da die Akten die Behörden nicht mehr verlassen müssten?

a.    Wenn ja, bitte um detaillierte Erläuterung der Verbesserung des Status quo sowie des vorgesehenen Zeitplans!

b.    Wenn nein, warum wird dies als nicht erforderlich gesehen?

10. Welche Schritte wurden im Ressort seit Vorliegen des letzten Revisionsberichts jeweils wann gesetzt, um diese dort aufgezeigte Problematik zu beheben bzw. zumindest zu entschärfen (bitte um detaillierte Auflistung, wann welche Maßnahmen getroffen wurden)?

 

·         Begrenze Ressourcen vor allem im Buchsachverständigenbereich:

1.    Stehen ausreichend Buchsachverständige für die Unterstützung der Ermittlungstätigkeit der WKStA zur Verfügung?

2.    Welche Schritte wurden im Ressort seit Vorliegen des letzten Revisionsberichts jeweils wann gesetzt, um diese dort aufgezeigte Problematik zu beheben bzw. zumindest zu entschärfen (bitte um detaillierte Auflistung, wann welche Maßnahmen getroffen wurden)?

 

·         Personellen Fluktuation:

1.    Wie viele staatsanwaltliche "Neuzugänge" und "Abgänge" (Personalfluktuation) verzeichnete die WKStA im Jahr 2020 jeweils?

2.    In wie vielen Verfahren kam es 2020 zu einem Referent_innenwechsel?

3.    In wie viele "Großverfahren" kam es 2020 zu einem Referent_innenwechsel?

4.    In wie vielen Verfahren kam es 2020 zu einer verfügten Aktenübertragung als Belastungsausgleich?

5.    In wie vielen "Großverfahren" kam es 2020 zu einer verfügten Aktenübertragung als Belastungsausgleich?

6.    Welche Schritte wurden im Ressort seit Vorliegen des letzten Revisionsberichts jeweils wann gesetzt, um diese dort aufgezeigte Problematik zu beheben bzw. zumindest zu entschärfen (bitte um detaillierte Auflistung, wann welche Maßnahmen getroffen wurden)?

 

·         Dauer des Auswertungsprozesses sichergestellter elektronischer Daten

1.    Welche Schritte wurden im Ressort seit Vorliegen des letzten Revisionsberichts jeweils wann gesetzt, um diese dort aufgezeigte Problematik zu beheben bzw. zumindest zu entschärfen (bitte um detaillierte Auflistung, wann welche Maßnahmen getroffen wurden)?

 

·         Gleichzeitige Führung mehrerer Großverfahren durch jeweils nur einen Referenten

1.    In wie vielen aktuellen Fällen werden mehrere Großverfahren durch nur ein und dieselbe Person bearbeitet (Bitte um Aufschlüsselung seit 2018 nach Jahren sowie nach Quartal)?

2.    Welche Schritte wurden im Ressort seit Vorliegen des letzten Revisionsberichts jeweils wann gesetzt, um diese dort aufgezeigte Problematik zu beheben bzw. zumindest zu entschärfen (bitte um detaillierte Auflistung, wann welche Maßnahmen getroffen wurden)?

·         Berichtspflichten

1.    In der Anfragebeantwortung 4440/AB vom 9.2.2021 zu 4428/J (XXVII. GP) wurde wie folgt ausgeführt: "Wie bereits in der Anfragebeantwortung Nr. 3328/AB (XXVII. GP) zu den Fragen 3 bis 7, 11, 12, 17 dargestellt wurde, liegen Aufzeichnungen dahingehend, ob die Berichterstattung durch die WKStA aus Eigenem oder aber über Auftrag einer vorgesetzten Dienststelle erfolgte, nicht vor. Gleiches gilt auch für Berichte der Oberstaatsanwaltschaft Wien. Für eine inhaltliche Beantwortung dieser Fragen müsste daher eine Sichtung und Auswertung jedes einzelnen Berichts nach den genannten Kriterien vorgenommen werden. Eine solche Auswertung wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden und ist mit den vorhandenen personellen Ressourcen in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu bewerkstelligen." Am 11.2.2021, also 2 Tage nach der zitierten Beantwortung, erschien in der Wiener Zeitung ein Artikel folgenden Inhaltes: "Aus diesem Anlass habe die Ressortleitung eine genaue Analyse der in diesem Verfahren erstatteten Berichte veranlasst. Ergebnis: Insgesamt wurden 181 Berichte erstattet, davon gehen 16 auf aufsichtsbehördliche Berichtsaufträge der Oberstaatsanwaltschaft zurück. Weitere 17 wurden vom Justizministerium als Aufsichtsbehörde aufgetragen. 58 Berichtsaufträge seien aufgrund parlamentarischer Kontrollrechte erfolgt (22 aufgrund parlamentarischer Anfragen und 36 aufgrund von Anforderungen des Untersuchungsausschusses). Die restlichen 90 Berichte habe die WKStA "unaufgefordert auf Grund der gesetzlichen Berichtspflichten erstattet", heißt es in der peniblen Aufstellung." (https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2092637-Justizministerium-lockert-das-Berichtspflichten-Korsett.html). Weshalb wurde anlässlich der Anfragebeantwortung 4440/AB vom 9.2.2021 die geforderte Auswertung mit dem Argument eines "unverhältnismäßig hohen Aufwands" unterlassen, und nur 2 Tage später den Medien eine solche Auswertung zur Verfügung gestellt?

a.    Mit welchem ungefähren Zeitaufwand war diese Auswertung verbunden?

b.    Werden Auswertungen für mediale Zwecke im BMJ höher priorisiert als Auswertung anlässlich parlamentarischer Anfragen?

                                  i.    Wenn ja, wie lässt sich das vor dem Hintergrund des hohen demokratiepolitischen Wertes des Interpellationsrechts begründen?

                                ii.    Wenn nein, warum war das hier dennoch offenbar der Fall?

2.    Wie hoch war der administrative Aufwand für die Beantwortung der jüngsten parlamentarischen Anfragen der Regierungspartei ÖVP (5397/J XXVII. GP und 5408/J XXVII. GP) (bitte um Aufschlüsselung nach Organisationseinheit, die Informationen zu liefern hatte – wie viele Justizmitarbeiter_innen waren damit beschäftigt, bei welchen Dienststellen und wie kann der Stundenaufwand grob eingeschätzt werden)? 

3.    Welche Schritte wurden im Ressort seit Vorliegen des letzten Revisionsberichts jeweils wann gesetzt, um diese dort aufgezeigte Problematik zu beheben bzw. zumindest zu entschärfen (bitte um detaillierte Auflistung, wann welche Maßnahmen getroffen wurden)?